Wir haben im letzten Jahr ein Einfamilienhaus gekauft und einen Architekten beauftragt, umfangreiche An- und Umbaumassnahmen zu planen. In einer ersten Kostenschätzung (Projekt definiert, vor Einreichung des Bauantrags) hat der Architekt die Umbaumassnahmen mit maximal SFr. 900‘000 beziffert. Wir hatten hier Bedenken, da dieser Betrag unser Finanzierungslimit vollständig ausschöpfte; der Architekt hat uns jedoch versichert, dass diese Kostenschätzung äussert konservativ sei und noch „ausreichend Luft“ beinhalte. Inzwischen hat der Architekt einen neuen Kostenvoranschlag vorgelegt, der ca. 40% höher liegt als der Ursprüngliche. Teilweise lässt sich diese Erhöhung auf Zusatzwünsche zurückführen, die angeblich in der ersten Schätzung nicht enthalten waren (wobei wir damals bereits einen sehr hohen Ausbaustandard gefordert hatten). Rechnet man die Zusatzanforderungen gutmütig aus dem vorliegenden Kostenvoranschlag heraus, betragen die Mehrkosten immer noch ca. 25%. Bei der ursprünglichen Kostenschätzung hat der Architekt keine Toleranzgrenze genannt.
Da durch diese Fehleinschätzung des Architekten das Vertrauen aus unserer Sicht stark gestört ist, möchten wir für die Umbaumassnahmen gerne einen neuen Architekten beauftragen. Hierzu habe ich folgende Fragen:
Da durch diese Fehleinschätzung des Architekten das Vertrauen aus unserer Sicht stark gestört ist, möchten wir für die Umbaumassnahmen gerne einen neuen Architekten beauftragen. Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Müssen wir für die Leistungen des bisherigen Architekten bezahlen?
- Haftet der Architekt für Zinskosten (die Fehleinschätzung hat die Renovierungsmassnahmen um mindestens sechs Monate verzögert)?
- Können wir dem neuen Architekten die Entwürfe des bisherigen Architekten vorlegen oder gibt es hier aufgrund von Urheberrechten etc. ein Risiko?