Kostenverantwortung Architekt?

Benzr

Mitglied
25. Juni 2008
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Hallo miteinander,

Ich bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Tread bin; ich habe aber mit der Suchfunktion nichts passendes gefunden.

Wir haben bei einem Anbau mit einem Architekten, nach seinen Planvorschlägen, ein Kostendach definiert.

In seinen Plänen war immer eine Aussentreppe eingezeichnet und ist auch gewünscht.

Die Betonarbeiten wurden von einem Ingenieur devisiert.

Bei der Ausführung kommt der Baumeister jetzt mit Mehrkosten, da die Betonarbeiten für diese Aussentreppe nicht ausgeschrieben waren.

Der Architekt versucht jetzt uns diese Mehrkosten zu überwälzen.

Ich bin jedoch der Meinung, dass läge in der Verantwortung des Architekten, die von ihm ausgewählten Subunternehmer, und somit die von ihm versandten Devi's auf Vollständigkeit zu kontrollieren.

Kann mir bitte jemand einen Tip geben, wie und wo diese Situation gesetzlich geregelt ist?

Oder wo ich nachfragen (-lesen) kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Benzr

 
Hallo Benzr,

die Kosten für die Treppe gehen prinzipiell immer zu Deinen Lasten. Ob der Architekt dies nun in der Ausschreibung und Offterteneinholung vergessen hatte oder nicht. Wäre sie enthalten gewesen, dann wären die Kosten "auch" von Dir zu tragen gewesen.

Dass er dies vergessen hatte, kann natürlich im Tagesgeschäft passieren, dass aber wohl niemand diese Fehlposition bei der Offertkontrolle oder zumindest bei der Auftragsvergabe bemerkt hat, das ist schon peinlich.

Auch Du hast doch sicher alle Offerten genau gelesen und verglichen bevor Du den Auftrag, dessen Grundlage ja diese besagte Offerte war, unterzeichnet hast? Oder etwa nicht?

Natürlich kann ich Dein Problem nachvollziehen, dass nun wohl das besagte "Kostendach" eine Lücke bekommen hat, welche eben nicht geplant war oder nicht finanzierbar wäre.

In diesem Zusammenhang würde ich mit fachlich mal die Frage stellen, ggf. auch hier einhaken, weshalb der Baumeister eine Treppe ausführte, ohne dass ihm hierfür ein schriflicher Auftrag vorlag?

Überspitzt formuliert: wer etwas erstellt und liefert was nicht bestellt ist, hat ein Problem mit der Bezahlung!

Er kann doch nicht ohne Rückversicherung (dies wäre ein schriftliches, oder auch mündliches, Nachtagsangebot) der Kostenübernahme durch den Bauherrn, also Dich, einfach eine Bauleistung ausführen und anschließend "hoffen", dass der Bauherr dies akzeptiert und bezahlt!

Somit stellt sich die Frage, wer hat ihm den Auftrag hierzu erteilt, denn wie Du oben aufführst, war diese Position ja nicht im Auftrag und auch nicht in der Offerte enthalten?

Im Zweifelsfalle bezahlt der "Besteller/Auftraggeber".

Sicherlich trägt auch der Architekt bei dieser Aktion eine gewisse Mitschuld, da er wohl den Statiker (Ingenieur) mit der statischen Berechung beauftragt hat, es ihm aber nicht auffiel, dass diese noch kein Vertragsbestandteil war. Ohne Statik hätte wohl aber auch der Baumeister die Treppe nicht erstellt.

Gruß vom Pfälzer

 
Bei den Architekturverträgen ist zumeist eine Summe genannt (ca. 3000.-) über die der Architekt sozusagen verfügen kann, d.h. er kann Kleinaufträge oder Kostenüberschreitungen genehmigen ohne den Bauherrn vorher zu fragen.

Kommt also auf die Vereinbarung mit dem Architekten an, unabhängig davon ist manchmal das Kaufen einer vorfabrizierten Treppe günstiger und besser (genaue Tritte, Rutschaufrauung an der Kante).

P1040041.JPG


 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Raymond,

diese Klausel gibt es bei uns zwar auch, ich selbst habe diese aber immer gestrichen, um nicht in eine solche "Problemlage" zu kommen. Sicherlich kann man damit die eine oder andere "Vergesslichkeit" bei der Abwicklung wieder ausbügeln, aber es ist doch nicht im Sinne der Bauleitung dem Bauherren auf diese Art & Weise mit unerwartenden Mehrkosten zu überraschen. Zudem trübt dies das Vertrauensverhältnis ungemein.

Wenn man sich vorstellt, dass beim Hausbau, je nach Umfang und Ausführungsleistung, 10 - 14 Einzelgewerke ausgeführt werden, bei jedem ein solcher "Freibetrag", nehmen wir Dein Beispiel von 3.000.-, drin steckt, dann könnte dies eine ordentliche Mehrkostenabrechnung ergeben.

Eigentlich sollte die Bauherren solche Klauseln generell streichen lassen. Es ist heute überhaupt kein Problem einen Bauherrn via eMail um ggf. eine Zustimmung zu bitten, falls er nicht in der Nähe der Baustelle wohnt und eh erreichbar ist.

Trotzdem hätte im Fall von Benzr die Treppe eigentlich nicht fehlen dürfen.

Bei den "Fertigtreppen" stimme ich Dir gerne zu, insbesondere wegen der hochwertigen Ausführung, speziell wenn sie ohne Belag noch sichtbar bleibt. Diese Oberfläche wird in der Regel nur im Werk erzielt, nicht aber bei einer örtlichen Anfertigung. Ich/wir nehme sie auch sehr oft im Innenbereich, wenn sie als Betontreppe ausgeführt wird. Kommt heute aber nur noch selten vor, da meist Fertigtreppen aus Stahl/Holz-Stein oder Massivholztreppen verwendet werden

Gruß vom Pfälzer

 
Herzlichen Dank an Pfälzer und raycecile für Eure prombten Antworten.

Unsere Terppe ist vom Gebäde abgesetzt und ca. 15m lang, daher benötigt sie ein frostsicheres Fundament und die Kosten sind nicht unerheblich.

@Plälzer; Leider ist war die Baumeiterarbeit in Positionen wie Abbruch, Betonarbeiten, Maurerarbeiten usw. aufgeteilt. Nicht aber in Gewerkpositionen wie Autounterstand, Aussentreppe, usw. Daher für uns auch nicht kontrollierbar.

Im Vertrauen auf den Architekten, sind wir bei der Auftragsvergabe, dem Angebotsvergleich des Architekten gefolgt.

Der Baumeister hat vor der Ausführung der Aussentreppe auf den Fehler hingewiesen und die Mehrkosten offeriert. Die Arbeit ist noch nicht ausgeführt.

Aber wir brauchen und wollen diese Treppe.

Daher meine Frage, hat nicht der Architekt seine Sorgfaltsplicht verletzt, und ist somit für einen Teil der Mehrkosten haftbar?

@raycecile; kostengüstigere Lösungen sind wir momentan am prüfen.

Danke und Grüsse

Benzr

 
Hallo Benzr,

leider bin ich kein Jurist um Dir die Frage nach "Verletzung der Sorgfaltspflicht" beantworten zu können. Ob es sich in diesem Sinne um ein solche gehandelt hat, wäre wohl auch schwer zu beweisen. Wie schon gesagt, die Kosten hättest Du so oder so, als Besteller und Bauherr tragen müssen. Wären sie enthalten gewesen, hättest Du nun nicht das Problem mit dem Nachtrag des Baumeisters. Das ist klar!

Wenn Du hiermit aber nun definitiv "Mehrkosten" hast, die Anlage, weil später und separart ausgeführt wird, nun teurer wird als ursprünglich, dann solltest Du ihn ggf. an diesen Kosten beteiligen, wenn er sie nicht schon aus Kulanz selbst tragen würde.

Bei einer "15m langen" Treppe handelt es sich wohl um eine Gartentreppe innerhalb des Grundstücks mit Zwischenflächen oder? Oder meinst Du eine Treppe mit 15 Steigungen?

Wenn es sich um eine "Gartentreppe" handelt, dann solltest Du Dir auch mal ein Angebot/Offerte über Beton-Blockstufen geben lassen. Diese sind als Fertigteil relativ leicht zu versetzen, sind in der Oberfläche gleich fertig, und benötigen nur einen Unterbau aus Magerbeton. Das könnte doch eine Alternative sein?

Die ggf. erforderlichen Zwischenfelder, wenn dies innerhalb der 15m geplant war, können dann mit Pflastersteinen hergestellt werden.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Pfälzer,

Du hast recht, es ist eine 15m lange Gartentreppe mit Zwischenpodesten.

Die Alternative mit den Blockstufen ist mir bekannt und ich prüfe derzeit die Kosten.

Ich bin mir bewusst. dass ich die Kosten sowieso tragen müsste und auch nun tragen muss.

Mich ärgert einfach die Art und Weise des Architekten wie zu dem offensichtlichen Fehler gestanden wird.

Leider baut man ein Objekt normalerweise nur einmal.

Nochmals herzlichen Dank für die prombten Antworten und Tips.

Gruss

Benzr

 
Hallo Benzr,

ich kann Deine Enttäuschung darüber durchaus verstehen.

Zur Gartentreppe:

Der Preis wird zwar bei Dir nicht passen, aber nur zu Grundinformation die folgenden Angaben.

Die Blockstufen 1 m breit, 0,15 cm hoch und 0,30 cm tief/breit, in der Oberflächenqualität wie die Treppen im Bild von raycecile, also ohne Sandstrahlung und Vorsatzsplitt, kosten bei uns je Stück ca. 45 -55 € + MWSt. Dieser Preis beinhaltet die grobe Vorarbeit am Erdreich, den Magerbeton-Unterbau sowie die Lieferung und Montage.

Bei den bei Dir benötigten 15 Stufen (wenn die Anzahl stimmt und so erforderlich wäre) ergäbe dies einen pauschalen Gesamtbertrag von rund 750,00 €.

Die Zwischenfläche/Podeste können, wenn sie kein großes Gefälle haben müssen, ggf. sogar eben sind, auch mit einem preiswerten (auch in Eigenleistung ausführbar), farbigen Splittbett oder einer feinen, kleinkörnigen Kiesmischung erstellt werden.

Das sieht zum Teil sehr ansprechend aus, ist hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit optimal und spart Dir momentan einiges an Kosten.

Um durchwachsende Gräser und Unkraut zu vermeiden, legt man einfach ein Textilvlies darunter aus.

Auch die seitliche Einfassung der Blockstufen kann mit großen Kieselsteinen oder kleineren Findlingen fantasievoll erbracht werden. Der Übergang wirkt harmonisch, ggf. mit einigen Gräsern ergänzend dazwischen gepflanzt, offen und natürlich. Hier entfallen dann ggf. Einfassungen oder das beiarbeiten von Erdreich/Mutterboden.

Ich wünsche Dir viel Glück bei der Entscheidung und ein schönes Endspielwochenende.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Benzr

Solche Spielchen habe ich nicht akzeptiert. Offerte ist Offerte und dort steht sicher drin "..gemäss den beiliegenden Plänen" oder "..gemäss unseren Besprechungen" oder was ähnliches. In dem Fall kannst du die Rechnung für die Treppe gleich wieder dem Architekten senden :-)

Bei mir wurde im OG die Dusche plätteln in der Offerte vergessen, auf den Plänen war aber klar ersichtlich, dass es sich um Platten und nicht um eine Wanne handelt. Fazit: Der Handwerker wollte die 2'500 Franken nachträglich, Rechnung durchgestrichen, Retour, ein Telefon, Aussage wiederholen, erledigt. Schon hab ich 2'500 Franken gespart. Ging mindestens 10 mal so bei mir :-)

 
Hallo lupo25,

wie ich gelesen habe, hast Du mit einem GU gebaut (SH), womit sich der Sachverhalt (ggf. aber nicht die Moral) etwas anders darstellt.

Bei Deinem Pauschalpreis für das Haus (gem. Baubeschrieb, gem. Werkplan,....) liegt es ggf. in den Händen des Projektleiters etwas bei der internen Vergabe an die Handwerker zu vergessen (was somit dann zu seinem Problem wird), aber bei der Vergabe von Benzr (sein Architekt ist ja nicht GU, zumindest hat er das nicht erwähnt) wurde eine Einzelauftrag/Werkvertrag erteilt.

Dieser basiert auf der Ausschreigung des Architekten und beinhaltet eben auch nur die ausgeschriebenen Positionen. Für den Baumeister ist es hierbei unerheblich ob im Grundrissplan EG noch eine Außentreppe oder sonstige Bauteile gezeichnet sind, er bietet die Leistung an, welche ausgeschrieben wurde.

Man bedenke, dass ein Architekt/Planer auch desöfteren einen Porsche in die Garage zeichnet, oder auf den Stellplatz davor, trotzdem, auch wenn man sich darauf bezieht "gem. Plan", ist er natürlich auch nicht im Hauspreis enthalten !!

Der Architekt haftet aber nicht dafür, dass alles was nicht ausgeschrieben war, nun kostenlos eingebaut wird. Das verhält sich bei der GU-Lösung etwas anders.

Gruß vom Pfälzer

 
Hi Pfälzer

Ok, ich bin davon ausgegangen, dass der Architekt als GU funktionert. Haben einige Kollegen von mir so gemacht, das heisst der Architekt macht einen Preis und Handwerkersuche ist sein Problem. Vorteil = Fixpreis, Nachteil = wenn günstiger profitiert Architekt. Nun ja, ohne Fixpreis mach ich mit nem Architekten nie was, habe in den Vorgesprächen so schlechte Erfahrungen gemacht..

Gruss lupo25

 
Hallo Lupo25 und Pfälzer,

Es ist tatsächlich so wie Pfälzer sagt, wir haben einen Architekten und keinen GU. Der Baumeister hat sein Angebot nach einem Devi vom Ingenieur gemacht.

Dass der Baumeister nicht haftet ist klar, der Architekt beruft sich auf den Igenieur, der devisiert hat und dieser wiederum auf den Architekten.

Wir haben auch vom Architekten keinen Fixpreis, sondern "nur" ein Kostendach.

Das Problem beim Fixpreis ist, dass alles bis in's Detail zum voraus definiert sein muss. Alle Aenderungen, z.B. beim Innenausbau, ergeben auch Preisänderungen.

Da unser Anbau doch grösser ist, und bei Baubeginn noch nicht alle Details definiert waren hat man sich auf die Variante des Kostendachs geeinigt.

Freundliche Grüsse

Benzr

 

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