Kostenverteilung für Erneuerung Stützmauer

togo

Mitglied
26. Jan. 2010
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Hallo,

Wir besitzen ein Haus in einer Region, in der die Parzellen, ähnlich wie bei Rebbergen, stufenweise übereinander liegen.

Unsere Parzelle hat eine Grenz- / Stützmauer gegenüber der oberliegenden Parzelle, und diese Mauer (80 Jahre alt) bröckelt langsam aber sicher ab.

Die Mauer liegt an der Grenze, aber (leider) zu 100% auf unserem Boden. Auf der Nachbarsparzelle führt ein Privatweg entlang der Mauer, der ausschliesslich von unserem Nachbar benutzt wird.

Ursprünglich wurde wahrscheinlich die Mauer gebaut, und oberhalb 1m aufgeschüttet um den Privatweg zu bauen, und sicher auch ~1m unten abgegraben, damit unser Garten etwas weniger Neigung hat.

Könnte mir jemand sagen, wer für die Kosten der Sanierung der Mauer aufkommen muss? Es ist zwar unsere Mauer (zu 100%), aber wir haben keinen eigentlichen Nutzen. Wenn sie zerfallen würde, wäre uns das egal (wir hätten dann halt einen kleinen Hang an der Grenze), wohingegen die Privatstrasse des Nachbars sicher unpassierbar wäre.

Zur Sanierung müsste wohl auch die Strasse (Pflasterstein) beim Nachbar zuerst zerlegt, und dann wieder erstellt werden. Wäre das evtl. auch auf unsere Kosten?

Danke für Euren Rat!

Dan

 
Gibt es eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit?

Ich vermute, der Nachbar, welcher den Weg benutzt, ist nicht derjenige, welcher den Boden oberhalb hat?

 
Hallo emil17!

Nein, es gibt keine Dienstbarkeiten zwischen beiden Parzellen. Und doch, der Weg auf der Nachbarparzelle wird vom Nachbar benutzt. Es ist die Zufahrt von der Gemeindestrasse zu seinem Haus (unser Haus ist direkt an der Gemeindestrasse, und braucht keine Zufahrt).

Ursprünglich gehörten beide Parzellen dem gleichen Besitzer, der diese 1930 aufgeteilt und überbaut hat. Die Anteile gingen dann an verschiedene Kinder. Heute gibt es aber keine Verwandtschaftsbeziehungen zwischen den Besitzern mehr, aber es erklärt warum nie ein Dienstbarkeit vermerkt wurde.

 
Wenn es eine Dienstbarkeit gäbe, müsste derjenige den Weg unterhalten, der davon den Nutzen hat.

Regelt das untereinander, denn ein Grundstück ohne rechtlich gesicherte Zufahrt macht sehr viel Ärger (Dein Nachbar soll sich vorstellen, dass Du Dein Haus verkaufst und der neue Besitzer den Weg blockiert, weil keine Dienstbarkeit besteht, dann müsste Dein Nachbar einen Notweg erstreiten und dafür bezahlen).

Am besten abparzellieren und dem Nachbarn verkaufen, dann ist die Mauer auch sein Problem und Du kannst den Weg ja sowieso nicht nutzen.

 
Hallo emil17!

Danke für Deine Antwort. Ich glaube, aber, dass meine Beschreibung nicht klar genug war. Der Weg, der von dem Nachbar benutzt wird, ist auf dessen Parzelle, nicht auf unserer. Da aber das Gelände am Hang liegt, musste er natürlich Erde aufschütten, damit der Weg eben verläuft. Und diese Aufschüttung stützt sich nun eben auf besagte Grenzmauer ab, welche aber 100% auf unserem Boden liegt:

drawing1l.png


 
Dann würde ich das so sehen, dass er sich um die Mauer kümmert und dass Du ihn dazu auf Deinem Land gewähren lässt. Üblicherweise muss man das Gelände auf seinem Land befestigen, aber wenn die Grenze nachträglich unglücklich gezogen wurde, ist es nun halt so.

Da Du als Unterlieger die Mauer siehst, nicht er, würde ich mich angemessen an den Kosten beteiligen und dafür mitbestimmen, was gebaut werden soll.

Bei einem Streit um sowas werden beide nur verlieren. Wenn der Nachbar nicht kooperativ ist, einfach nichts machen. Vermutlich wird ihm auch nicht einfallen, warum Du eine Mauer sanieren sollst, die nur ihm etwas nützt.

 
Hallo,

Danke für diese Ausführungen. Ich möchte das natürlich auf die sanfte Tour machen; wir haben auch ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn. Diese sind jedoch in eine Stockwerkeigentums-Gesellschaft organisiert, und manche Miteigentümer wohnen nicht im Haus, und somit kenne ich sie auch nicht. Wir wurden einige male freundlich darauf hingewiesen, das die Mauer unser Besitz ist (wahrscheinlich mit dem Ziel, dass wir uns um sie kümmern sollen).

Sofern das Gesetz uns nicht verpflichtet die Strasse auf dem Nachbargrundstück zu sanieren, falls sie kaputt geht wenn wir unsere Mauer nicht sanieren, dann werde ich zuerst einmal ein Bauunternehmen um Rat bitten, was denn überhaupt zu tun wäre. Danach können wir das mal mit dem Nachbar diskutieren.

Danke nochmals.

 
... dann werde ich zuerst einmal ein Bauunternehmen um Rat bitten, was denn überhaupt zu tun wäre. Danach können wir das mal mit dem Nachbar diskutieren.
Nein, andersrum. Die sollen sich kümmern. Das können die genauso gut. Also bei der nächsten Bemerkung "DEINE Mauer" entgegnen, dass sich aus Deiner Sicht eine Sanierung nicht aufdränge, weil diese Mauer für Dich gar keinen Zweck habe, dass Du aber einer Mitwirkung bei einer gemeinsamen Sanierung nicht von vornherein ablehnend entgegenstündest. Wenn Du Dich erkundigst, hast Du ja vom Verhalten her schon zugegeben, dass Du der Meinung bist, die Mauer sei reparaturbedürftig und es sei an Dir, das zu veranlassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde es von einer professionellen Stelle prüfen lassen, wer für die Sanierung zuständig ist. Denn wenn Du sanierungspflichtig bist und es geschieht etwas, z. Bsp. die Stützmauer stürzt ein während jemand darüber fährt/geht, bist du für den Schaden verantwortlich. Wichtig finde ich auch zu klären inwieweit die Mauer für die zusätzliche Belastung (Aufschüttung und Autoverkehr) dafür ausgelegt ist, resp. ob vielleicht die Mauer aus diesem Grund so aussieht, wie sie aussieht. Alles andere ergibt sich dann.

 
Viremar,

Guter Punkt. Seit vor 2 Monaten ein Betonmisch-LKW darübergefahren ist, sind die Schäden deutlich schlimmer geworden. D.h., es liegt sicher ein "Mitverschulden" des Nachbars vor.

 
Wer sagt denn, dass es deine Mauer ist? Nur weil die auf deinem Grundstück steht?

Man kann es auch so sehen:

Die Mauer gehört deinem Nachbar, du duldest diese nur auf deinem Grundstück, ohne dass eine Dienstbarkeit eingetragen ist.

 
Hallo Automation,

Wir haben unser Haus vor 3 Jahren gekauft. Die Nachbarn sind die Nachfahren des ursprünglichen Besitzers beider Parzellen... Ja, gleich nach dem Kauf (nicht vom Nachbar, sondern von einer Drittperson!) hat uns der Nachbar darauf hingewiesen, dass die Mauer 100% auf unserem Gelände stehe (er habe das mal überprüfen lassen).

Das scheint so zu stimmen. Wer die Mauer gebaut hat, und was früher einmal vereinbart wurde, können wir nicht mehr herausfinden. Im Grundbuch steht aber nichts.

 
Hallo Automation,

Wir haben unser Haus vor 3 Jahren gekauft. Die Nachbarn sind die Nachfahren des ursprünglichen Besitzers beider Parzellen... Ja, gleich nach dem Kauf (nicht vom Nachbar, sondern von einer Drittperson!) hat uns der Nachbar darauf hingewiesen, dass die Mauer 100% auf unserem Gelände stehe (er habe das mal überprüfen lassen).

Das scheint so zu stimmen. Wer die Mauer gebaut hat, und was früher einmal vereinbart wurde, können wir nicht mehr herausfinden. Im Grundbuch steht aber nichts.
Weil die Rechtslage unklar ist, würde ich Rat bei einem Juristen suchen. Evt. hat der dann auch eine Lösung für eine Kostenbeteiligung durch den Nachbarn für den Fall, dass es deine Mauer ist.
 
Das scheint so zu stimmen. Wer die Mauer gebaut hat, und was früher einmal vereinbart wurde, können wir nicht mehr herausfinden. Im Grundbuch steht aber nichts.
Da würde ich zuerst Klarheit schaffen, "es scheint zu stimmen" hilft dir nicht. Auch wenn die auf deinem Land steht, hier geht es um die Fakten, weniger um glauben zu meinen, dass....
 
Hallo Automation,

Wir haben unser Haus vor 3 Jahren gekauft. Die Nachbarn sind die Nachfahren des ursprünglichen Besitzers beider Parzellen... Ja, gleich nach dem Kauf (nicht vom Nachbar, sondern von einer Drittperson!) hat uns der Nachbar darauf hingewiesen, dass die Mauer 100% auf unserem Gelände stehe (er habe das mal überprüfen lassen).

Das scheint so zu stimmen. Wer die Mauer gebaut hat, und was früher einmal vereinbart wurde, können wir nicht mehr herausfinden. Im Grundbuch steht aber nichts.
Hallo,

wenn sich alle einig sind, dass es deine ist und im Grundbuch auch nichts steht, dass die erhalten werden muss, dann würd ich doch den Abriss vorschlagen.

Sollte sich jemand finden, der damit ein Problem hat, dann soll der auch die Kosten der Sanierung und des dauerhaften Unterhaltes tragen.

Im Anschluss würde ich das Ganze dauerhaft regeln und im Grundbuch eintragen lassen. Wobei auch diese Kosten komplett von dem zu tragen wären, der an dieser Stelle gerne ne Mauer stehen hat.

Gruss

 
Hallo,

Im Anschluss würde ich das Ganze dauerhaft regeln und im Grundbuch eintragen lassen. Wobei auch diese Kosten komplett von dem zu tragen wären, der an dieser Stelle gerne ne Mauer stehen hat.
Danke für alle Antworten! Was ich unterschlagen habe, ist dass oberhalb der Strasse eine weitere Parzelle ist. D.h., unser Nachbar kommt ohne Strasse gar nicht zu seinem Haus.

Daher ist es schon fast Provokation, einen Abriss vorzuschlagen.

Aber das verdeutlicht schon, dass der Nutzen der Mauer ungleich gross ist. Unsere Himbeeren wachsen auch auf einer Böschung, die brauchen keine Mauer.

 
Ich würde natürlich auch nicht gleich provozieren, so wie man in den Wald ruft, so tönt es zurück.

Ich würde mir einfach die Fakten schaffen, um entsprechend gerüstet zu sein.

 
Ich würde natürlich auch nicht gleich provozieren, so wie man in den Wald ruft, so tönt es zurück.

Ich würde mir einfach die Fakten schaffen, um entsprechend gerüstet zu sein.
Genau. Gute Nachbarschaft ist mir auch viel wert.

 
Die Frage des Eigentums ist kein Thema (Art. 667 ZGB). Die Mauer gehört dir, da sie auf deinem Grund ist; es steht ja nichts Anderes im Grundbuch.

Art. 698 ZGB hilft Dir auch weiter: "An die Kosten der Vorrichtungen zur Ausübung der nachbarrechtlichen Befugnisse haben die Grundeigentümer im Verhältnis ihres Interesses beizutragen." Sinngemäss ergibt sich das auch aus Art. 741.

Es hilft bei Diskussionen oft, wenn beide Parteien wissen, was das Gesetz vorsieht.

 

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