Kratzer in neuer Küchenabdeckung

baulümmel

Mitglied
19. März 2010
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Hallo zusammen,

Vor vier Wochen wurde unsere neue Küche eingebaut./emoticons/default_biggrin.png Eine Woche später kamen drei Handwerker zum Einsatz. Der Gipser der den Abrieb rundherum machte. Der Rollladenmonteur und der der Monteur der die Klappläden montierte.

Am Wochenende darauf fanden wir eine staubige Küche an, darunter einen föllig verklebtes Barblatt, wahrscheinlich Silikon. Neben der Spühle ein tiefer Kratz in der Glasplatte ca. 3cm lang.

Neben dem Kochfeld waren lauter weisse Flecken, wahrscheinlich vom Abrieb./emoticons/default_mad.png

Daraufhin schrieb ich unserem Bauleiter mit Fotos. Der reagierte promt und ein Termin mit allen drei Firmen wurde in der gleichen Woche fixiert.

Natürlich wurde der Fall von den Herren abgestritten und föllig verharmlost. Der Hammer ist aber das die Küche zwischenzeitlich von jemandem geputzt wurde und so nicht so ein schlimmer Eindruck entstand wie ich ihn damals antraf. (Zum Glück vorher Fotos gemacht). So wurde natürlich nur um den Kratzer rumdiskutiert wie schlimm das den sei./emoticons/default_eek.png

Wer die Küche noch im nachhinein geputzt hat weiss natürlich auch niemand.

Da wir an diesem morgen zur keiner Einigung gekommen sind, kommt nun ein Schadenexperte von Glas Trösch um den Fall anzusehen.

Nur was soll das bringen?

Ich habe ja den Kratzer immer noch in der Küchenkombination, und dieser wird sich kaum rechtfertigen um die ganze Platte auszuwechseln?

Wie würdet ihr vorgehen? Oder wie wird in so einem Schadenfall meistens gehandelt?

Gruss Baulümmel

 
Daraufhin schrieb ich unserem Bauleiter mit Fotos. Der reagierte prompt und ein Termin mit allen drei Firmen wurde in der gleichen Woche fixiert.
Na, dann ists doch schonmal gut.

Der Hammer ist aber das die Küche zwischenzeitlich von jemandem geputzt wurde und so nicht so ein schlimmer Eindruck entstand wie ich ihn damals antraf.
Das ist allerdings der Hammer! Da reklamiert man im unfertigen Bau eine Schweinerei und einen Schaden und die kommen einfach und putzen und es bleibt nur noch ein Kratzer übrig.

Du hast eine Abdeckung ohne Kratzer bestellt, der Bauleiter soll sich kümmern (und tut dies offenbar auch). Die Firmen werden das wohl unter sich regeln. Erwarte eine Behebung des Schadens, nicht noch ein offizielles Schuldeingeständnis und eine Entschädigung und so weiter.

 
Hallo emil 17,

Auf jeden Fall bestehe ich auf die Behebung des Schadens, nur kann ich mir schlecht vorstellen das ein Kratz es rechtfertigt die ganze Platte auszuwechseln. Schön wärs:D

Am Dienstag morgen kommt noch ein Schadenexperte von Glas Trösch, mal schauen was der dazu meint.

Leider ist es ein zu tiefer Kratz um ihn einfach auspolieren zu lassen, meinten gestern ein Herr von dem Stand Glas Trösch an der Immo Messe St.Gallen.

Und iergendwie Geld für den Schaden ? Weiss nicht so recht. Die Küche haben wir vom Küchenbauer abgenommen und zwar ohne Kratzer und es stimmt ich habe dafür voll bezahlt:mad:

Gruss Baulümmel

 
Hallo,

Ich würde das der Bauwesenversicherung melden. Für solche Fälle schliesst man die ja ab.

Liebe Grüsse

Tinu

 
Hallo Thinu1,

Das dumme ist nur das ich die Bauwesenversicherung über GU abgeschlossen habe, keine Ahnung ob da ein Selbstbehalt noch zu bezahlen wäre.

Werde den Bauleiter nochmals anschreiben. Aber wenns so einfach wäre dieser sicher selber darauf gekommen.

Keine Ahnung bei wem die Versichung gemacht wurde./emoticons/default_confused.png

Jedenfalls war heute ein Gutachter von der Fa. Glas Trösch da, der genau das bestätigte: das wenn Sie jeweils ein Produkt liefern, ein Kratzer sich nicht rechtfertigt die ganze Platte auszuwechseln aber Sie kulant seien und einen Preisnachlass machen.

Der Bauleiter möchte nun dies so handhaben. Aber den Kratz in der Platte habe ich halt immer noch./emoticons/default_mad.png

Gruss Baulümmel

 
Glas Trösch müsste ja gar nix kulant sein, da sie ja den Kratzer nicht gemacht haben.

Ärgerlich, dass der Handwerker, der den Kratzer gemacht hat nicht dazu steht und den Schaden seiner Haftpflicht meldet. Er will halt auch nicht auf dem Selbsbehalt sitzen bleiben.

 
Hallo Thinu01

Kann gut sein, habe gerade mal meinen Versicherungsberater per Mail anvisiert, vielleicht weiss er ja weiter./emoticons/default_biggrin.png

Gruss Baulümmel

 
Hallo zusammen,

das kam von meinem Versicherungsberater rein:

Leider ist dies kein Fall für die Bauwesen- Versicherung. In der Bauwesen, sind rein optische Mängel (z.b. Kratzer auf Verglasungen, Badewannen, Lavabos ) sind ausgeschlossen. Ich würde auch versuchen, einen Betrag von den in Frage kommenden Unternehmungen abzuziehen./emoticons/default_additional/78.gif

So! nun sind in dem Fall die Akten auf dem Tisch und wir müssen wohl oder übel mit dem Leben./emoticons/default_eek.png

Gruss Baulümmel

 

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