Guten Abend!
Wir bauen mit einem GU, der gibt einen Küchenbauer vor der uns gar nicht gefällt, und Preislich auch eher zu den teureren gehört, obwohl die Küchenmarke (Wellmann) nicht gerade in das obere Preissegment gehört.
Das budget für die Küche ist mit 20'000 CHF angegeben.
Jetzt hätten wir 2. möglichkeiten:
Einen anderen Küchenbauer (CH vorausgesetzt) wählen, und alles über den GU abwickeln.
Pro:
- Küche wäre bei Eigentumsübertrag verbaut
- Kein grosser stress
Contra:
- Von den 20'000CHF bekämen wir nur 14'000CHF gutgeschrieben
- Evt. immer noch teurer wie zB in Deutschland
Preisbeispiel:
Küchenpreis 30'000CHF
abzüglich 14'000CHF
-----------------------------------------
16'000CHF, plus dazu 8%, dann nochmals 12% (alles für GU) plus nochmals 8%MWST, ergibt einen Mehrkostenbetrag von 20'900CHF
2. Möglichkeit, ganz auf die Küche zu verzichten, und diese erst nach Eigentumsübertrag selber montieren lassen.
Pro:
-Vielleicht eine Qualitativ bessere Küche zu besseren Preisen
- Mehr "Küche" fürs Geld
-evt. günstiger (Wenn Küche aus DE bezogen wird)
Contra:
-Von den 20'000CHF bekämen wir wieder nur 14'000 Preisreduktion oder sogar weniger!!
-Küche darf erst nach Eigentumsübertrag eingebaut werden
Jetzt wollte ich fragen, gibt es User hier die damit schon Erfahrung gemacht haben, wenn man die Küche erst nach Eigentumsübertrag montieren lässt?
Stimmt das, dass man erst einziehen könnte wenn die Küche steht? Bei uns in den Unterlagen steht, die Behörde verweigert den Einzug, weil die Küche nicht montiert ist nach Eigentumsübertrag.
Im Anhang noch der Text, welcher bei uns in den Unterlagen über die Eigenlieferung der Küche steht.
LG
Wir bauen mit einem GU, der gibt einen Küchenbauer vor der uns gar nicht gefällt, und Preislich auch eher zu den teureren gehört, obwohl die Küchenmarke (Wellmann) nicht gerade in das obere Preissegment gehört.
Das budget für die Küche ist mit 20'000 CHF angegeben.
Jetzt hätten wir 2. möglichkeiten:
Einen anderen Küchenbauer (CH vorausgesetzt) wählen, und alles über den GU abwickeln.
Pro:
- Küche wäre bei Eigentumsübertrag verbaut
- Kein grosser stress
Contra:
- Von den 20'000CHF bekämen wir nur 14'000CHF gutgeschrieben
- Evt. immer noch teurer wie zB in Deutschland
Preisbeispiel:
Küchenpreis 30'000CHF
abzüglich 14'000CHF
-----------------------------------------
16'000CHF, plus dazu 8%, dann nochmals 12% (alles für GU) plus nochmals 8%MWST, ergibt einen Mehrkostenbetrag von 20'900CHF
2. Möglichkeit, ganz auf die Küche zu verzichten, und diese erst nach Eigentumsübertrag selber montieren lassen.
Pro:
-Vielleicht eine Qualitativ bessere Küche zu besseren Preisen
- Mehr "Küche" fürs Geld
-evt. günstiger (Wenn Küche aus DE bezogen wird)
Contra:
-Von den 20'000CHF bekämen wir wieder nur 14'000 Preisreduktion oder sogar weniger!!
-Küche darf erst nach Eigentumsübertrag eingebaut werden
Jetzt wollte ich fragen, gibt es User hier die damit schon Erfahrung gemacht haben, wenn man die Küche erst nach Eigentumsübertrag montieren lässt?
Stimmt das, dass man erst einziehen könnte wenn die Küche steht? Bei uns in den Unterlagen steht, die Behörde verweigert den Einzug, weil die Küche nicht montiert ist nach Eigentumsübertrag.
Im Anhang noch der Text, welcher bei uns in den Unterlagen über die Eigenlieferung der Küche steht.
LG