Ohne jetzt alle vorherigen Beiträge bis zum Schluss gelesen zu haben....
Glasrückwand:
In einem Stück wäre diese Rückwand nie lebend in der Küchen angekommen. Die Trennung wäre ja auch im Plan vermerkt. Leider kann man bei ESG Gläsern Gift drauf nehmen, dass Aussparungen an den Kanten zu Brüchen führen. Deshalb hat der Glaser korrekt gehandelt.
Arbeitsplatte:
Es handelt sich um eine 20 mm starke Natursteinplatte, was bereits das Glück ein wenig herausfordert. Denn Granit bricht, trotz Armierung, in 20 mm Dicke schneller als 30 mm Granit ohne Armierung. Das kann ich selbst bezeugen, weil ich das schon paar Mal testen durfte. Ich verkaufe an sich schon fast nie Natursteine, und wenn doch, dann nur sehr, sehr homogene in 20 mm Stärke. Alles andere ist wie Lotto....irgendjemand verliert immer.
Auf diese Gesamtlänge ist dieser Granit....
a.) nicht zu bekommen (zumindest nicht, ohne die Preisklasse zu sprengen)
b.) wird er in 95% aller Fälle genau so gestossen (ausser der Kunde/Küchenbauer bestellt was anderes)
c.) ist es die sicherste Lösung, damit diese Platte überhaupt ihren Zielort erreicht und auch die kommenden 20 Jahre überdauert.
d.): Wenn ein Granit bricht, dann genau dort. Egal ob mit oder ohne Fuge (Spannungsriss durch Hitze zbs. oder Partygäste stützen sich mit vollem Gewicht dort ab oder oder oder...)
Sollte das mal passieren, wird die neue Platte...
1.) nicht so teuer sein, da sehr klein
2.) leicht auszutauschen sein
3.) totsicher eine andere Maserung/Farbe aufweisen
4.) trotzdem nicht stören, da sie nur an 2 kleinen Stellen mit der intakten, alten Platte im Kontakt steht und somit sich die sichtbaren Flächen gar nicht stören, da das menschliche Auge nur eine von beiden Flächen fixieren kann.
Oder anders herum:
Wäre die Fuge genau in der Mitte der Küche, würde man bei einem allfälligen Austausch in ein paar Jahren sowieso die gesamte Platte ersetzen müssen, da die Maserung eine völlig andere, und somit die Faust auf dem Auge, wäre.
Ich gehe davon aus, dass ihr die Platte nicht im Granitwerk bemustert habt, sondern anhand eines Handmusters in der Küchenausstellung. Wenn das der Fall sein sollte, wird es schwierig auf einen Fehler des Küchenbauers zu bestehen, da dieser mit höchster Wahrscheinlichkeit in seinen AGB`s einen Vermerk über Natursteine hat. Naturprodukt, wächst seit Millionen von Jahren, einmalig, Bemusterung empfohlen ect. ect.
Was bleibt zu tun?
Eine gute Frage mit ungewissem Ausgang. Folgende Szenarien könnten eine Möglichkeit sein. Aber Achtung, es geht um "Schönheitsfehler", die keinen Mangel an der Sache darstellen. Wäre es meine Küche, würde ich es sein lassen.
1. AGB`s des Küchenbauers gut durchlesen. Wenn da nur ein Satz über Natursteine und deren Bemusterung steht, wird`s sehr, sehr schwer da kostenneutral was zu kriegen.
2. Auftragsbestätigung gut durchlesen. Auch da auf die entsprechende Vermerke achten.
3. Falls ihr in der Granitbemusterung wart, den entsprechenden Berater zur Seite nehmen. Spätestens er hätte etwas über die Ausführung sagen können.
So... ich hoffe, hier ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben. Zumindest soviel, wie ich es aus der Ferne tun kann. Bei weiteren Fragen einfach melden oder PN senden.