Hallo zusammen
Vor einer Woche haben wir den Bauvertrag mit Swisshaus unterzeichnet. Aufgrund von finanziellen Unstimmigkeiten (Baulandnebenkosten), beabsichtige ich den Vertrag zu kündigen. Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Es hat noch kein Kunden-Archikekten-Gespräch stattgefunden.
Gemäss OR ART 377:"Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten.?
Besten Dank für die Inputs!
Gruss
Vor einer Woche haben wir den Bauvertrag mit Swisshaus unterzeichnet. Aufgrund von finanziellen Unstimmigkeiten (Baulandnebenkosten), beabsichtige ich den Vertrag zu kündigen. Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Es hat noch kein Kunden-Archikekten-Gespräch stattgefunden.
Gemäss OR ART 377:"Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten.?
Besten Dank für die Inputs!
Gruss