Kündigung Bauvertrag

prajers

Mitglied
20. Apr. 2009
3
0
0
Hallo zusammen

Vor einer Woche haben wir den Bauvertrag mit Swisshaus unterzeichnet. Aufgrund von finanziellen Unstimmigkeiten (Baulandnebenkosten), beabsichtige ich den Vertrag zu kündigen. Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Es hat noch kein Kunden-Archikekten-Gespräch stattgefunden.

Gemäss OR ART 377:"Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten.?

Besten Dank für die Inputs!

Gruss

 
......... kann der Besteller gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Dürfte teuer werden. Volle Schadloshaltung beinhaltet m.E. auch den für die Leistung vorgesehenen Gewinn.

Kann einfach nicht verstehen, dass ihr einen Vertrag unterzeichnet, ohne alle Einzelheiten geprüft zu haben /emoticons/default_confused.png

Martin

 
Hallo prajers

Es erstaunt mich auch etwas mit wie wenigen Informationen ihr den Vertrag unterzeichnet habt.

Es gibt diverse Verträge die ein 7 tägiges Rücktrittsrecht vorsehen, leider weiss ich nicht, ob dass auch für den Werkvertrag gilt. Lass Dich am besten von einem Anwalt beraten.

Gruss und viel Glück

Niggi

 
Wie es wirklich ist, keine Ahnung.

Laut OR ist die Voraussetzung für einen gültigen Vertrag die Übereinstimmung aller Parteien in den wesentlichen Vertragsbestandteilen.

Dies dürfte hier nicht gegeben sein.

Turbo

 
Es erstaunt mich auch etwas mit wie wenigen Informationen ihr den Vertrag unterzeichnet habt.
Aeehm, das ist genau die Masche der SwissHaus-Verkäufer, das sind Verkäufer die Provision für die Bauverträge kassieren, diese Verkäufer haben im Normalfall keine grosse Ahnung vom Bauen sondern verkaufen die Musterhäuser nach Katalog.
Uns wurde nach 2h "Beratung" auch ein Bauvertrag hingelegt, dies ohne je einen Baubeschrieb des fertigen Objekts bekommen zu haben.

Ich habe dann insistiert dass ich ohne den Baubeschrieb nicht im entferntesten daran denken wurde irgendetwas zu unterschreiben, nachdem ich diesen dann bekommen und studiert habe, danach ein anderes Erlebnis mit der Verkäuferin hatte, hat sich das Thema SH sehr, sehr schnell erledigt.

Ich staune immer wieder wie Leute solche Fangverträge unterschreiben wie wenn man einen Fernseher im Discounter kaufen würde.

 
Es gibt diverse Verträge die ein 7 tägiges Rücktrittsrecht vorsehen, leider weiss ich nicht, ob dass auch für den Werkvertrag gilt. Lass Dich am besten von einem Anwalt beraten.
Chancen gleich null, weil das Rücktrittsrecht gem. Art 40d OR für Überumpelungsgeschäfte geschaffen wurde. Ein Werksvertrag über ein Haus kann das ja wohl kaum sein, weil der erste Kontakt i.d.R. vom Käufer und nicht vom Verkäufer ausgeht. Ausserdem werden Vertragsentwürfe hin und hergeschoben und man trifft sich zu mehreren Sitzungen.

 
Bei SH gibt es nur einen Standard-Bauvertrag, den kann man unterschreiben oder nicht, was anderes wurde uns nicht vorgelegt.

 
Vielen Dank für die Feedbacks.

In den Vetragsbedingungen steht: In jedem Fall der vorzeitigen Vertragsbeendung....hat der Bauherr dem Unternehmer pauschal die prozentuale Entschädigung des Gesamtpreises (CHF 445'000.-) nach dem Stand der Vertragsabwicklung zu bezahlen. Sehr schwammig, was heisst das nun?

Ein weiterer Punkt:

Wir haben eine Klausel im Bauvertrag eingebaut: "Dieser Bauvertrag gilt vorbehältlich dem Verkauf unserer Eigentumswohnung"!

Hintergrund: Wir stehen kurz vor dem Verkauf unserer ETW, haben diese aber noch nicht verkauft. Das bedeutet, wenn wir unsere Wohnung nicht vekaufen, gilt auch der Bauvertrag nicht.

Besten Dank für die Einschätzung.

 
Nun, die Klausel hilft ja nicht wirklich, denn wenn ihr die ETW in 2 Jahren verkauft gilt der Vertrag ohne bis zum Datum immer noch.

Ich würde die Firma anschreiben, die Situation darlegen und vom Vertrag zurücktreten, wenn erst ein Verkäufer bei euch war kann kein grosser Betrag geltend gemacht werden.

Das muss aber nun zackig gehen denn je mehr Zeit verrint umso mehr kann der GU an Arbeit geltend machen.

Ich würde sogar gleich telefonieren dass jegliche Arbeit an eurem Projekt eingestellt wird und gleich fragen was bei einer Auflösung zu rechnen ist.

 
Wir haben eine Klausel im Bauvertrag eingebaut: "Dieser Bauvertrag gilt vorbehältlich dem Verkauf unserer Eigentumswohnung"!

Hintergrund: Wir stehen kurz vor dem Verkauf unserer ETW, haben diese aber noch nicht verkauft. Das bedeutet, wenn wir unsere Wohnung nicht vekaufen, gilt auch der Bauvertrag nicht.
So verstehe ich das auch... Ich denke, deine Chancen liegen nicht sooo schlecht. Du musst einfach SOFORT reagieren und auf diesen Passus hinweisen. Er wird euch dann unter Druck setzen und ev. beobachten ob ihr eure ETW verkauft habt oder nicht... Schmutzige Wäsche wird dann so oder so gewaschen... Da musst du nun halt durch...

 
Hallo

Ich möchte noch kurz informieren, wie wir aus dem Bauvertrag ausgestiegen sind. Es hat ein Gespräch mit der Geschäftsleitung von Swisshaus stattgefunden und wir haben nochmals unsere Unsicherheiten (Probleme mit Verkauf ETW-->Finanzierung, Zusatzkosten Grundstück) offengelegt. Es war ein sehr offenes und angenehmes Gespräch und wir konnten kostenlos auf dem Vertrag zurücktreten. Chapeau an Swisshaus!

 

Statistik des Forums

Themen
27.511
Beiträge
257.801
Mitglieder
31.794
Neuestes Mitglied
RodriguezJa