Kündigung der Mietwohnung

T

traemy

Guest
Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und habe eine Frage:

Wir fangen anfang Juni mit dem Hausbau an (Spatenstich)

Da ja noch nicht feststeht, wann wir in das fertige Haus einziehen können, sind wir jetzt nicht sicher, für welches Datum wir die Wohnungskündigung schreiben sollen.

Leider können wir nur auf Ende September oder Ende März kündigen.

Für Ende September müssten wir die Kündigung Ende Juni schreiben. Das ist doch so früh. Ich meine, wir wissen ja nicht, ob unser Haus in einem halben Jahr fertig ist oder erst im Februar. Das Generalunternehmen hat uns im Vertrag spätestens Februar 2010 angegeben.

Auf wann würdet ihr kündigen und kann man diese Kündigung beim speziellen Fall vom Hausbau noch verlängern?/emoticons/default_confused.png

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Erfahrungen, Meinungen... Wo könnte ich mich allenfalls erkundigen?

Unser jetziger Vermieter ist ein sehr raffinierter und ich möchte nicht 3 Monate noch zahlen müssen oder vorher raus müssen.

danke

traemy

 
Hallo

Naja die Sache ist relativ einfach - Du hast eh nur zwei Kündigungstermine und kannst also entweder-oder kündigen.

In Anbetracht dessen, dass sich ein Hausbau eher verzögert als verkürzt würde ich also auf den vom GU garantierten Termin künden. Im Gu Vertrag solltest Du zudem einen Passus drin haben, dass Dir der definitive Einzugstermin spätestens 3 oder x Monate vorher bestätigt wird.

Wenn das Haus dann einige Wochen leer steht ist das ja auch nicht so schlimm. Sollte der Einzug sich massiv verzögern müsstest Du natürlich eine Zwischenlösung suchen.

 
Unser jetziger Vermieter ist ein sehr raffinierter und ich möchte nicht 3 Monate noch zahlen müssen oder vorher raus müssen.
Du bist aber hoffentlich nicht bei dem da: Herzogenbuchsee: Jetzt spricht der Mieterschreck - News Region: Emmental & Oberaargau - bernerzeitung.ch

Gewisse Regionen/Vermieter benutzen noch die Regelung mit den fixen Terminen auf Quartalsende und dann noch ohne Dezember. Vielfach ist es heute aber üblich Termine auf jedes Monatsende ohne Dezember vertraglich festzulegen. Ich gehe davon aus, dass Du das im Mietvertrag nachgeschaut hast. Theoretisch könntest Du einen Nachmieter stellen, nur ob Du mit dem raffinierten Vermieter einen Nachmieter findest bzw. das mit Deinem Gewissen ausmachen kannst ...

Da Dein Vermieter etwas raffiniert ist, würde ich auch nachschauen, ob er das Mietzinsdepot gemäss Art. 257e OR auf Deinen Namen bei einer Bank angelegt hat (Bankbelege anschauen).

Weitere Hilfe mit Deinem raffinierten Vermieter findest Du auch beim Mieterverband.

 

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