Kündigung der Wohnung während Hausbau?

S

Sweet Home

Guest
Hallo

Weiss jemand Bescheid, ob die Vermieter uns kündigen können, während dessen wir unser Haus bauen??? Welches sind die Kündigungsfristen wenn kein schriftlicher Vertrag besteht?

Gruss

Sweet Home

 
Hi

Klar können sie künden. Ein Hausbau ist kein Hinderungsgrund.

Er kann für Dich aber die Möglichkeit sein, vor Schlichtungsstelle einen Aufschub der Kündigung bis zu ca. zwei Jahren zu erwirken.

Es kommt aber auf den Kündigungsgrund und ob Eigenbedarf angemeldet wird an. Ideal für den Vermieter ist, wenn die Miete nicht oder nicht pünktlich eingeht.

Kündigungsfristen sind im Obligationenrecht festgelegt. Hab grad keines zur Hand. Aber meist gelten Ende März, Ende Juni und Ende September als ordentliche Kündigungstermine.

Die Kündigungsfrist ist im Privatwohnungsbereich drei Monate.

Die Kündigung muss auf einem amtlichen Formular mitgeteilt werden. Da ist die Rechtsmittelbelehrung aufgedruckt. Damit hast du alle benötigten Infos zur Hand.

Gruss

Turbo

 
Hi

Klar können sie künden. Ein Hausbau ist kein Hinderungsgrund.

Er kann für Dich aber die Möglichkeit sein, vor Schlichtungsstelle einen Aufschub der Kündigung bis zu ca. zwei Jahren zu erwirken.

Es kommt aber auf den Kündigungsgrund und ob Eigenbedarf angemeldet wird an. Ideal für den Vermieter ist, wenn die Miete nicht oder nicht pünktlich eingeht.

Kündigungsfristen sind im Obligationenrecht festgelegt. Hab grad keines zur Hand. Aber meist gelten Ende März, Ende Juni und Ende September als ordentliche Kündigungstermine.

Die Kündigungsfrist ist im Privatwohnungsbereich drei Monate.

Die Kündigung muss auf einem amtlichen Formular mitgeteilt werden. Da ist die Rechtsmittelbelehrung aufgedruckt. Damit hast du alle benötigten Infos zur Hand.

Gruss

Turbo
Bin nicht ganz sicher, aber ich meine, dass es vor ein paar Jahren eine Gesetzrevision gab.

Danach kann auf Ende jeden Monats gekündet werden, ausser Dezember. Fristen sind 3 Monate.

 
Hallo

Nein es gilt der Mietvertrag. In den meisten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate (ausser man hat was Längeres vereinbart) auf ortsübliche Zügeltermine - 31.3. 30.6. oder 30.9.

Die Verwaltung hat genau wie Du das Recht den Vertrag jederzeit unter Einhaltung dieser Termine zu künden. Als Mieter sitzt Du aber dank des aktuellen Mietrechtes am längeren Hebel und kannst rauszögern. Hat er denn gute Gründe Euch zu künden (Nichtbezahlung der Miete o.ä. ?)

Wenn aber kein schriftlicher Betrag besteht gilt das Gesetz. Lies mal hier:

www.ch.ch - Willkommen - Kündigung des Mietvertrags

Mein Tipp: Sucht zuerst das Gespräch mit dem Vermieter, vielleicht kommt er Euch entgegen. Sicherlich ist er auch froh wenn Ihr das ohne grossen Ärger mit Schlichtungsstelkle etc. über die Bühne bringen könnt.

 
Vielen Dank für die vielen Infos, bei uns sieht es folgendermassen aus:

Wir sind vor 4 Jahren in das Bauernhaus eingezogen und haben alles auf unsere Kosten renoviert und hatten daher einen festen Vertrag auf 4 Jahre (das unterschriebene Doppel des Vertrages haben wir nie bekommen, obwohl wir dies nochmals eingefordert haben). Dieses Haus steht nun zum Verkauf (das haben wir gewusst, dass sie dies mal im Sinne haben) wir haben im Juli das Gespräch mit dem Vermieter gesucht, wir möchten noch 1/2 Jahr verlängern, was sie nicht wollten, da sie das Haus eben verkaufen wollen (Miete wurde immer pünktlich bezahlt :)). Nun werden wir auf Herbst/Winter in unser Eigenheim einziehen können und wissen eben nicht, ob das Bauernhaus noch vorher verkauft werden kann oder nicht und wir so dann nochmals umziehen müssten :-/.

Gruss

Sweet Home

 
Hi

Infos findest Du im Obligationenrecht, Kapitel Miete. Dann weisst du es richtig. Aber grundsätzlich gilt, Bei Verkauf gehen die Mietverträge auf den neuen Käufer über und behalten die Gültigkeit. Dh. Auch der neue Käufer müsste erst künden, was Ihr wiederum anfechten könnt.

Solltet Ihr die Kündigung auf einem nicht amtlichen Formular erhalten haben, ist sie nichtig.

Gruss

Turbo

 
Vielen Dank für die vielen Infos, bei uns sieht es folgendermassen aus:

Wir sind vor 4 Jahren in das Bauernhaus eingezogen und haben alles auf unsere Kosten renoviert und hatten daher einen festen Vertrag auf 4 Jahre (das unterschriebene Doppel des Vertrages haben wir nie bekommen, obwohl wir dies nochmals eingefordert haben).

Sweet Home
Handelt es sich also somit um einen befristeten Mietvertrag?

 
Guten Tag

Grundsätzlich:

Kauf bricht Miete nicht!

Das heisst: Besteht ein mündlicher Mietvertrag wurde dies mit der Übergabe der Schlüssel bestätigt.

Will nun der heutige Eigentümer des Bauernhauses künden, infolge Verkauf des Hauses ist diese Kündigung nichtig.

Die Käuferschaft kann mit dem Tage der Beurkundung des Kaufvertrages (Eintrag Tagesjournal Grundbuchamt) auf einen ortsüblichen Termin 3 Monate infolge Eigenbedarfs künden.

Es obliegt natürlich auch dir das mündliche Mietverhältnis 3 monate im voraus auf einen ortsüblichen Termin zu kündigen.

Mich würde interessieren ob ein Immobilienmakler in diese Angelegenheit involviert ist. Wenn Ja, Wer? Dieser müsste eventuelle Hausaufgaben nachholen.

Gruss Ban Immo

 

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