Kündigung Mietvertrag

Azrael1983

Mitglied
15. Nov. 2011
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Folgender Sachverhalt:

Ein Mietvertrag wurde zum 01.11.2011 unterschrieben.

Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr, d.h. der Mietvertrag ist erstmals zum 31.10.2012 kündbar.

Nun zur Frage:

Könnte der Mietvertrag trotzdem bereits vorher gekündigt werden? Wenn ja, was muss getan werden?

Genügt es, einen geeigneten Nachmieter gefunden zu haben, oder ist die Mindestmietdauer dennoch verpflichtend?

Für einen vorzeitigen Auszug gäbe es folgende Gründe:

- eventuell ein längerer Auslandsaufenthalt (steht aber noch nicht fest)

- Unzufriedenheit mit der Wohnung (extrem hellhörig und dadurch sehr laut)

Danke!

 
Hallo

Ja, bringst du deinem Vermieter einen neuen solventen Mieter, muss er dich aus der Miete entlassen. Also, Inserat aufschalten, die Wohnung ins beste Licht rücken und neuen Mieter suchen!

liebs Grüessli, jomazi

 
Hallo,

danke für die Info.

Muss ich vorher kündigen, bevor ich eine Anzeige aufschalte? Bzw. muss der Vermieter vorab über meine Aufschaltung informiert werden?

Muss ich in das Kündigungsschreiben zunächst den vertraglich festgeschriebenen Termin angeben, oder den Termin zu dem ich die Wohnung verlassen möchte?

 
Nein, künden würde ich erst, wenn der Nachmiettermin feststeht.. Dieser ist dann ja auch nicht an eine Kündigungsfrist gebunden. Informieren kannst du die Verwaltung/Besitzer jedoch schon. Ist immer gut, wenn diese informiert sind! Macht immer alles einfacher...

 
Vielen Dank für die Antwort!

Wo bekomme ich das entsprechende Formular für potentielle Nachmieter her?

Einfach eins aus den Internet nehmen, oder muss das ein spezielles vom Vermieter sein?

 
Die stehen ja meistens auf der Homepage der Verwaltung zur Verfügung. Sind die nicht Abrufbar, lass dir eins schicken, emailen, faxen...

 
Nochmals danke für die Info.

Eine weitere Frage habe ich trotzdem noch:

Muss ich meinem Vermieter überhaupt einen Grund für meine Kündigung angeben?

Im "Merkblatt für Mieterinnen und Mieter" steht, dass zur ausserordentlichen Kündigung "immer eine besondere Voraussetzung vorliegen

muss".

 

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