Folgender Sachverhalt:
Ein Mietvertrag wurde zum 01.11.2011 unterschrieben.
Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr, d.h. der Mietvertrag ist erstmals zum 31.10.2012 kündbar.
Nun zur Frage:
Könnte der Mietvertrag trotzdem bereits vorher gekündigt werden? Wenn ja, was muss getan werden?
Genügt es, einen geeigneten Nachmieter gefunden zu haben, oder ist die Mindestmietdauer dennoch verpflichtend?
Für einen vorzeitigen Auszug gäbe es folgende Gründe:
- eventuell ein längerer Auslandsaufenthalt (steht aber noch nicht fest)
- Unzufriedenheit mit der Wohnung (extrem hellhörig und dadurch sehr laut)
Danke!
Ein Mietvertrag wurde zum 01.11.2011 unterschrieben.
Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr, d.h. der Mietvertrag ist erstmals zum 31.10.2012 kündbar.
Nun zur Frage:
Könnte der Mietvertrag trotzdem bereits vorher gekündigt werden? Wenn ja, was muss getan werden?
Genügt es, einen geeigneten Nachmieter gefunden zu haben, oder ist die Mindestmietdauer dennoch verpflichtend?
Für einen vorzeitigen Auszug gäbe es folgende Gründe:
- eventuell ein längerer Auslandsaufenthalt (steht aber noch nicht fest)
- Unzufriedenheit mit der Wohnung (extrem hellhörig und dadurch sehr laut)
Danke!