Kündigung Mietwohnung: Nachmieter & Malerarbeiten

D

DiViNe

Guest
Hallo zusammen!

Wir haben zwei fragen zur kündigung unserer mietwohnung:

  • Wir wohnen in dieser wohnung seit 2 1/2 jahren. Durch die normale abnützung müsste/sollte gestrichen werden. Dies ist auch in unserem interesse, da wir einen nachmiter suchen müssen.Müssen wir die malerarbeiten zahlen oder muss dafür der vermieter aufkommen?
  • Wir würden ausserordentlich künden. Stimmt es, dass wir dem vermieter drei zumutabare, solvente nachmieter anbieten müssen (welche den jetzigen vertrag akzeptieren) und er somit einen der drei aussuchen muss? Sprich: drei nachmieter liefern und dann sind wir "gekündet"?
Besten dank für eure hilfe!!

Gruss

 
Habe dies zu punkt 2 gefunden:



Der Vermieter hat das Recht, den vorgeschlagenen Ersatzmieter innerhalb eines Monats zu überprüfen. Es ist nun durchaus möglich, dass der Nachmieter wohl zu-mutbar wäre, dem Vermieter aber nicht genehm ist. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mit dem vorgeschlagenen Mieter ein Mietverhältnis einzugehen. Er trägt dann aber die Konsequenzen dafür: Der alte Mieter schuldet ihm in diesem Fall keinen Zins mehr.

Quelle: ktipp.ch - Beratung - Das Recht auf einen Nachmieter

Müsste eig. also nur 1 nachmieter reichen?

 
Hallo zusammen!

Wir haben zwei fragen zur kündigung unserer mietwohnung:

  • Wir wohnen in dieser wohnung seit 2 1/2 jahren. Durch die normale abnützung müsste/sollte gestrichen werden. Dies ist auch in unserem interesse, da wir einen nachmiter suchen müssen.Müssen wir die malerarbeiten zahlen oder muss dafür der vermieter aufkommen?
  • Wir würden ausserordentlich künden. Stimmt es, dass wir dem vermieter drei zumutabare, solvente nachmieter anbieten müssen (welche den jetzigen vertrag akzeptieren) und er somit einen der drei aussuchen muss? Sprich: drei nachmieter liefern und dann sind wir "gekündet"?
Besten dank für eure hilfe!!

Gruss
Zu 1.

Wenn die Wohnung vor Eurem Einzug frisch gestrichen wurde werdet Ihr den Anstrich selber bezahlen müssen denn die Lebensdauer für einen Anstrich beträgt 8 Jahre.

hier ein Link:

Mieterschutz Schweiz - Lebensdauertabelle

Zu 2.

Ihr müsst dem Vermieter lediglich einen solventen Zumutbaren Nachmieter der Eure Wohnung im Aktuellen Zustand übernimmt bringen. Da Ihr aber erst bei Vetragsunterzeichnung aus Eurer Pflicht entlassen seid ist es besser mehrere Interessenten zu bringen.

Wichtig: Der Mietvertrag und die Wohnung muss 1:1 von Euch übernommen werden ( keine Mietzinserhöhung aber auch keine Renovation)

Hier noch drei links zu diesem Thema:

http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/Dokumente/Merkblaetter/mb_ft_aussord_kuend_vorz_auszug.pdf

Wohnungskündigung: Ein Ende ohne Schrecken - Beobachter

Mieter will ausziehen (Vorgehensweise) » mieterwechsel, mieter, neuer mieter, neue mieter, nachmieter, miete, wohnung, mietrecht » Mieterwechsel

Tipp:

Euer Mietvertrag wird auf den neuen Mieter überschrieben inklusive den laufenden Nebenkosten.

Wir haben damals nicht mehr für die Nachzahlung gehaftet und der Nachmieter durfte sie Bezahlen /emoticons/default_cool.png

Das mag ungerecht erscheinen, aber dafür durfte er schon Ende Dezember einziehen und wir haben die Miete bis Ende Januar bezahlt .

 
Zuletzt bearbeitet:
Anstrich und Lebensdauer Tabelle: Wenn der Anstrich jünger ist als die Lebensdauer (offenbar 8 Jahre), dann wird anteilig gerechnet. 2.5 Jahre sind ca. 30% von 8 Jahren, d.h. ihr müstet ca. 70% zahlen, der Vermieter 30%.

 
Der mögliche Nachmieter muss v.a. über die nötige Bonität verfügen und er muss in die bestehende Mieterstruktur passen. Wenn Du also in einer Alterswohnung wohnst und ein junges Paar als Nachmieter stellst, muss der Vermieter diese nicht akzeptieren. Ich habe mich vor zwei Jahren mit dieser Thematik herumgeschalgen.

 

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