Hallo,
Wir haben bis jetzt einen Vertrag mit Swisshaus unterschrieben und sollten im Kanton Freiburg (Nähe vom Wadtland) bauen.
Nun sind wir von SH sehr enttäuscht. Unser Dossier wird kaum gefolgt, wir erhlaten nie die ultimativen Nachrichten. Wir haben den Eindruck, der Projektleiter sei völlig überfordert und schlussendlich froh, sich hinter seine Dossiers zu verstecken...
Konkret: wir haben am 14. Dezember 2009 die Baubewilligung in der Gemeinde gegeben. 11.03.2010 wurde das Projekt vom Kanton FR nicht aktzeptiert (SH hat die Höhe nicht gut gerechnet). wir haben eine 2. Baubewilligung machen müssen, die erst am 31.05.2010 von SH abgeschickt worden ist...
Seitdem, keine einziege Nachrichten von SH.
Im Bauvertrag von SH steht unter Punkt 12.2, beide Parteien können vom Vauvertrag zurücktreten, wenn die Baubewilligung nicht innert 6 Monaten nach Einreichung des Baugesuchen erteilt wird (wobei die Dauer von allfälligen Einsprache- und Reschtsmittelvervahren beid er Bereichnung der Frist mitzuzählen ist), ferner dann, weinn sich die Parteien nicht über eine Berragsanpassung einigen können, die wegen einer behörldlichen Bedingung oder Auflage notwendig ist.
Können wir also zurücktreten? Wie sieht es aus mit den 17%, die wir schon bezahlen haben müssen?
Danke für Ihre Tipps! Nicole
Wir haben bis jetzt einen Vertrag mit Swisshaus unterschrieben und sollten im Kanton Freiburg (Nähe vom Wadtland) bauen.
Nun sind wir von SH sehr enttäuscht. Unser Dossier wird kaum gefolgt, wir erhlaten nie die ultimativen Nachrichten. Wir haben den Eindruck, der Projektleiter sei völlig überfordert und schlussendlich froh, sich hinter seine Dossiers zu verstecken...
Konkret: wir haben am 14. Dezember 2009 die Baubewilligung in der Gemeinde gegeben. 11.03.2010 wurde das Projekt vom Kanton FR nicht aktzeptiert (SH hat die Höhe nicht gut gerechnet). wir haben eine 2. Baubewilligung machen müssen, die erst am 31.05.2010 von SH abgeschickt worden ist...
Seitdem, keine einziege Nachrichten von SH.
Im Bauvertrag von SH steht unter Punkt 12.2, beide Parteien können vom Vauvertrag zurücktreten, wenn die Baubewilligung nicht innert 6 Monaten nach Einreichung des Baugesuchen erteilt wird (wobei die Dauer von allfälligen Einsprache- und Reschtsmittelvervahren beid er Bereichnung der Frist mitzuzählen ist), ferner dann, weinn sich die Parteien nicht über eine Berragsanpassung einigen können, die wegen einer behörldlichen Bedingung oder Auflage notwendig ist.
Können wir also zurücktreten? Wie sieht es aus mit den 17%, die wir schon bezahlen haben müssen?
Danke für Ihre Tipps! Nicole