Kündigung / Rücktritt vom Vertrag mit Swisshaus

nfavrel

Mitglied
10. Aug. 2009
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Hallo,

Wir haben bis jetzt einen Vertrag mit Swisshaus unterschrieben und sollten im Kanton Freiburg (Nähe vom Wadtland) bauen.

Nun sind wir von SH sehr enttäuscht. Unser Dossier wird kaum gefolgt, wir erhlaten nie die ultimativen Nachrichten. Wir haben den Eindruck, der Projektleiter sei völlig überfordert und schlussendlich froh, sich hinter seine Dossiers zu verstecken...

Konkret: wir haben am 14. Dezember 2009 die Baubewilligung in der Gemeinde gegeben. 11.03.2010 wurde das Projekt vom Kanton FR nicht aktzeptiert (SH hat die Höhe nicht gut gerechnet). wir haben eine 2. Baubewilligung machen müssen, die erst am 31.05.2010 von SH abgeschickt worden ist...

Seitdem, keine einziege Nachrichten von SH.

Im Bauvertrag von SH steht unter Punkt 12.2, beide Parteien können vom Vauvertrag zurücktreten, wenn die Baubewilligung nicht innert 6 Monaten nach Einreichung des Baugesuchen erteilt wird (wobei die Dauer von allfälligen Einsprache- und Reschtsmittelvervahren beid er Bereichnung der Frist mitzuzählen ist), ferner dann, weinn sich die Parteien nicht über eine Berragsanpassung einigen können, die wegen einer behörldlichen Bedingung oder Auflage notwendig ist.

Können wir also zurücktreten? Wie sieht es aus mit den 17%, die wir schon bezahlen haben müssen?

Danke für Ihre Tipps! Nicole

 
wir hatten einen ähnlichen Fall - nicht mit Swisshaus, sondern mit einem anderen GU.

Von unserem Anwalt weiss ich aber, dass üblicherweise auch Swisshaus ähnlich vorgeht. Natürlich werden sie alles versuchen, dich davon zu überzeugen, dass die Reservationszahlung gar nicht oder nur zum Teil zurück erhälst - oder noch schlimmer (wie bei uns) Dir sogar noch mehr Kosten aufhalsen wollen.

Akzeptiere dies nicht, es gibt OR Artikel, die dir das Recht geben, ohne Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutretten (und die Vorauszahlkung zurückerhälst), wenn die andere Partei (dies war bei uns so und wird wohl ähnlich auch bei Dir sein) ihre Verpflichtungen nicht einhält.

Die Details weiss ich leider nicht mehr (welcher OR Artikel mit welcher Begründung). Aber wenn das wichtig sein sollte, könnte man sonst ohne Probleme rausfinden.

Wünsche Dir viel Glück und gute Nerven!

 
Hallo Kurt,

Danke für deine nette Antwort. Ja, falls ich die OR Artikel brauche, darf ich dich dann kontaktieren? Mal sehen, wie Swisshaus reagiert.

Bis bald!

Nicole

 
Akzeptiere dies nicht, es gibt OR Artikel, die dir das Recht geben, ohne Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutretten (und die Vorauszahlkung zurückerhälst), wenn die andere Partei (dies war bei uns so und wird wohl ähnlich auch bei Dir sein) ihre Verpflichtungen nicht einhält.
Ja die gibt es, je nach Vertragsart (z.B. Der einfache Auftrag) OR 394 unf folgende.

Da gibt es aber auch die Bestimmung vom Rücktritt, OR 404:

"Der Auftrag kann von jedem Teile jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.

2 Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Ersatze des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet."

Bedeutet also, du musst die bisher erbrachten Leistungen bezahlen. Wie gross und wieviel Wert die sind, ist dann wiederum ne andere Geschichte.

Dazu müsste man aber wissen in welche Kategorie dein Vertrag mit Swisshaus gehört, ich vermute mal am ehestens zur Kategorie Auftrag.

Die Frage nach der Unzeit gilt es dann auch noch zu klären.

Ich würde aber zuerst mit einem Verantwortlichen von Swisshaus sprechen und denen Beine machen. Swisshaus hat ja auch keine Lust auf Streitereien und wird auf Androhung bei Rücktritt sich eher mal Mühe geben.

Der Juristenweg ist immer mit Kosten, Zeit und Ärger verbunden.

 
Grüezi,

Danke für deine Antwort! Mal sehen wie Swisshaus reagieren wird.

Bis bald

Nicole

 
habe meinen alten Text hier im Forum gefunden (stehe aber imnmer noch dazu /emoticons/default_smile.png):

nichtig wird der Vertrag kaum sein (dafür muss es wirklich deftige Gründe geben) ,aber dafür kommt voraussichtlich OR zur Anwendung, und zwar folgende Paragraphen:

OR 366 oder OR 377

SR 220 Art. 366 B. Wirkungen / I. Pflichten des Unternehmers / 3. Rechtzeitige Vornahme und vertragsgemässe Ausführung der Arbeit (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht))

SR 220 Art. 377 C. Beendigung / III. Rücktritt des Bestellers gegen Schadloshaltung (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht))

lies die Gesetzestext mal genau nach. Falls Du der Meinung bist, OR 366 trifft auf Deinen Fall zu sieht es gut aus für dich - du kriegst das gesamte Geld und Zins zurück. Bei OR 377 wiederum wird es so sein, wie sich der GU verhalten hat (er müsste seine Auslagen jedoch detailliert und schlüssig aufzeigen können).

Selbstverständlich wird der GU auf OR 377 beharren - du wiederum auf OR 366. Wenn man sich nicht einigt gibts nur den Weg zum Friedensrichter und anschliessend (wenn nötig) vor Gericht.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man das weitere Vorgehen undbedingt vorab mit einem Fachmann (Anwalt) absprechen soll und die Verträge und Korrespondenz im Detail durchschaut und sich die Chancen ausrechnet und dann KONSEQUENT und mit viel GEDULD das ganze durchzieht.

Leider gibt es sehr viele GUs, die nach einem solchen Muster arbeiten. Denn sie bauen darauf, dass man als zukünftiger Häuslebauer eh nicht das Risiko eines Prozesses eingehen will und nicht das nötige Kleingeld hat. Aus eigener Erfahrung sage ich aber, dass es sich lohnt sich zu wehren /emoticons/default_wink.png
 
Hallo Kurt,

Das ist Klasse! Danke für deine Tipps. Werden mir sicher helfen!

Bis bald!

Nicole

 
Hallo Nicole

Auch wir hatten einen ähnlichen Fall und forderten die Vertragsauflösung. Dies war aber auch nicht mit Swisshaus, sondern mit einem anderen GU.

Ich kann Dir noch folgenden Gesetzesartikel, betreffend der Anzahlung welche ihr schon geleistet habt, mitteilen. Es handelt sich dabei um Art. 62 ff OR. In diesem wird die ungerechtfertigte Bereicherung geregelt, welche der Fall wäre, wenn Eure Anzahlung viel grösser ist, als der Aufwand von Swisshaus. Diesen haben wir auch bei unseren Forderungen aufgeführt.

Viel Glück und Gruess

Romi

 
Hallo Romi,

Danke für deinen Tipp.

Hast du schlussendlich deinen Vertrag mit dem GU auflösen können?

Bis später!

Nicole

 
Ja, wir konnten uns schlussendlich gütlich trennen und unterschrieben eine gegenseitige Vereinbarung. Wir haben aber auch ganz klar erklärt, dass wir ansonsten den Rechtsweg einschlagen würden, wenn wir keine gütliche Lösung finden werden.

Bin gespannt wie es in Deinem Fall herauskommen wird.

Gruess

Romi

 
eine gütliche Einigung ist natürlich immer besser - unser GU wollte dies nicht, obwohl wir sogar vor Gericht noch einen Vorschlag eingebracht haben - naja, dafür haben wir auch keine Vereinbarung getroffen.

Bei meinem GU gings um die Benag - heute Atmoshaus.

Wünsche Nicole aber viel Glück!

 
Hallo Romi,

Das ist eine erfreuliche Nachricht.

Ja, mal sehen wie es herauskommen wird.

Bis später,

Nicole

 
Hallo Kurt,

Und bei dir, wie hat sich die "Geschichte" beendet? Hast du trotzdem herauskommen können?

Tschüss,

Nicole

 
wir mussten leider den ganzen juristischen Weg gehen. Nach langem Briefwechsel, zuerst natürlich ohne Anwalt, dann mit Anwalt schliesslich zum Friedensrichter (kein Einlenken von Seite des GUs), dann vor Amtsgericht (in der Verhandlung war schon klar geworden, dass die GU unterliegen würde, aber wieder kein Einlenken von Hr. Niederberger), dann Urteil vom Amtsgericht das wir den gesamten Betrag samit Zinsen zurückerhalten. Darauf hat die Benag dieses Urteil an das Obergericht weitergezogen und auch dieses hat das selbe Urteil gefällt bzw. auch noch die Gerichtskosten und zusätzlich entstandnen Kosten der Benag aufgebrummt (wir reden hier von einer Zeitspanne von rund 2 Jahren, der GU hat jeden Termin immer wieder verschoben...)

Als dann das Geld immer noch nicht kam, habe ich nohcmals angerufen und gesagt, dass ich, falls das Geld nicht morgen auf unserem Konto ist eine Betreibung auf Konkurs eingeben werde - dann endlich ist das Geld gekommen.

Eine Erklärung oder gar Entschuldigung gabs natürlich nie

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unglaublich! Zum Glück hast du das Geld am Ende doch erhalten!

Ich halte dich auf dem Laufenden!

Bis bald

Nicole

 
Hast Du auch Anwaltskosten erstattet gekommen oder blieben die an Dir hängen? Bis und mit Obergericht: von was für einer Summe für Gerichtskosten reden wir da?

 
Gerichts- und Anwaltskosten wurden erst ab Obergericht von der Gegenpartei getragen. Die Gerichtskosten waren eher tief, vielleicht je knapp 3'000.00 - dafür die Anwaltskosten (für mich) etwa das Doppelte (gilt hat der Stundenansatz). Aber das ist wohl nur so ein Richtwert - es kommt natürlich auf die Komplexität an, auf den Richter, auf die Gegenpartei.... - aber die Gegenpartei hat uns alle nur möglichen Steine in den Weg gelegt die sie nur konnte. Auch bin ich überzeugt dass Sie wussten oder zumindest ahnten, dass sie verlieren werden. Sie haben einfach darauf spekuliert, dass uns der Schnauf (finanziell, zeitlich wie auch nervlich) ausgeht (vielleicht passiert dies auch in 9 von 10 Fällen, also lohnt es sich für eine GU dieses Risiko einzugehen) - wenn sie gekonnt hätten, hätten sie es wohl bis vor Bundesgericht weitergezogen und immer noch prozessiert...

 
Sie haben einfach darauf spekuliert, dass uns der Schnauf (finanziell, zeitlich wie auch nervlich) ausgeht (vielleicht passiert dies auch in 9 von 10 Fällen, also lohnt es sich für eine GU dieses Risiko einzugehen) - wenn sie gekonnt hätten, hätten sie es wohl bis vor Bundesgericht weitergezogen und immer noch prozessiert...
Das ist vielfach die Taktik: Der Grössere spekuliert einfach, dass dem Kleineren der Schnauf ausgeht ...

 
Hallo

Auch wir bauen mit Swisshaus im Kanton FR nähe VD und haben grosse Probleme. Die Höhen wurden falsch berechnet was dazu führte, dass das Haus zu weit oben steht. Wir sind zwar noch innerhalb des erlaubten trotzdem führt dies zu happigen Mehrkosten. Diese Betragen für die aufwändige Umgebung (Treppen, Mauerm etc.) ca. CHF 70'000.00. Wer diese Kosten trägt ist bis heute offen obschon der Fehler klar von Swisshaus gemacht wurde.

Wer ist den euer Projektleiter?

Gruss

Pulda

 

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