Kunststoffrohre bei Dunstabzug (Abluft) erlaubt?

wic

New member
18. Jan. 2016
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Hallo zusammen,

ich hätte wieder mal eine kurze Frage in die Runde, eventuell weiss ja jemand was zu dem Thema.

Wir wollten die Abluft unseres Muldenlüfters gerne über den Keller nach draussen führen. Da ich den Lüfter in Deutschland bestellen musste (das Modell Mistral+ von Homeier gibt es in der Schweiz so leider nicht) habe ich bei der Gelegenheit gleich noch das Abluftset mit bestellt, es sind passende Rohre und 90° Winkel von Berbel.

Der Schreiner der uns jetzt den Lüfter und das Abluftsystem montiert meinte aber in der Schweiz wären Kunststoffrohre für Abluft nicht erlaubt, schon gar nicht wenn sie zwei Geschosse verbinden (Brandschutz). Der Händler aus Deutschland hingegen meint im privaten Bereich werden keine Metallrohre mehr eingesetzt, daher hat Berbel auch gar kein im Program.

Brennt es in beiden Ländern wirklich so unterschiedlich? ;-) Wenn es keine gute Lösung mit Kunststoff sein kann uns der Schreiner schon entsprechende Metallrohre, wäre natürlich einfach blöd da wir das andere Material schon auf der Baustelle hätten. Ich will aber natürlich verhindern dass wir die jetzt montieren und dann bei einem Kontrollgang nach Bauende das beanstandet wird und behoben werden muss.

Kennt sich da jemand mit Vorschriften in dem Bereich für die Schweiz aus?

Grüsse

Christian

 
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Hallo Christian

Ich musste bei unserem Holzhaus Metallkanäle für die Küchenabluft einbauen die dann noch in Fermacell verpackt wurden. Begründung wahr, dass es im Abluftrohr Fettablagerungen gibt, die einen Rohrbrand auslösen könnten. Die Vorschriften habe ich soeben im Internet gefunden und angehängt.

Gruss Thomas

Anhang anzeigen Brandschutz.pdf

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Thomas

Unter Position 4.7.1. c auf der ersten Seite des pdf steht dass Küchenabluft davon ausgenommen ist. B)

Gruss Kerstin

 
Danke @stromas, mit dem Tipp zum "Brandschutz" hast du mich auf die richtige Fährte geschickt :)

Ich habe da mal ein wenig recherchiert und rausgefunden, dass es neue Brandschutzvorschriften gibt die ab 01.01.2017 gelten werden (Heissen passenderweise "Branschutzvorschriften 2015" http://www.praever.ch/de/bs/revBSV2015/Seiten/default.aspx ;-) ).

Im Detail sind das für die Abluft in der Küche

"Abluftleitungen von Dunstabzugshauben müssen mit Baustoffen RF1 ausgeführt werden."

(https://heureka.gvb.ch/de/suche-nutzung-und-stichwort/wohnen/max-2-stockwerke/lueftungen/)

Die zugehörigen Brandverhaltensgruppen wären:

RF1 = kein Brandbeitrag (z.B. Glas, Beton, Gips)
RF2 = geringer Brandbeitrag (z.B. Eichenholz, brandschutzbehandelte Stoffe)
RF3 = zulässiger Brandbeitrag (z.B. die meisten anderen Holzarten)
RF4 = unzulässiger Brandbeitrag (z.B. Holzspäne, Karton)

(http://forum-brandschutz.ch/news/rf1-bis-rf4-neue-klassifizierung-von-baustoffen/)

Ich habe daher mal direkt bei der AGV angefragt was das genau für uns bedeuten würde, dort bin ich aber an den Brandschutzbeauftragten der Gemeinde verwiesen worden da das gemeindlich geregelt wird, nicht kantonal.

Daher fehlt mir noch die genaue Aussage ob die Berbelrohre jetzt OK sind oder nicht, werde berichten wenn ichs rausgefunden habe :)

Grüsse

Christian

 

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