Schulstrasse
Mitglied
Hallo zusammen
Mein Nachbar hat eine Wärmepumpe in den Schopf bauen lassen. Zufällig ist der Heizungsinstallateur des Nachbars auch mein Installateur.
Aus Umweltgründen habe ich das Dach isoliert und neue 3 fach verglaste Minergiefenster einbauen lassen (3 x 4 mm Glas, 2 Abstände zu 12 mm). Im Schlafzimmer habe ich extra Schallschutzfenster einbauen lassen 8 mm Glas, 8 mm Astand, 4 mm Glas, 12 mm Abstand und 4 mm Gas. Totzdem war ich im Winter nachts oft sundenlang wach und konnte nur mit Mühe wieder einschlafen, weil ich von der Wärmepumpe des Nachbarn gleich 2 Geräusche hörte ein brummen des Kompressors und einen andern Ton von der Luft. Vom Heizungsinstallateur weiss ich, dass diese Pumpe 3500 m3 Luft pro Stud. ansaugt und natürlich wieder abgibt. Die Löcher im Schopf mit Lamellen sind gegen mein Haus gerichtet und ich habe das Gefühl, der Lärmpegel ist höher als erlaubt. Es sind ca. 8 - 9 m Abstand vom Schopf zu meiner Hauswand. Vom Departement für Umwelt habe ich vernommen, dass ich bei offenem Fenster 31 dB messen darf, am Ort darf die Wärmepumpe 45 dB abgeben. Die Luftansaug- und Abluftfenster im Schopf sind oben ca. auf der Höhe von 1.40 - 1.70. Ich bin vom oberen Zimmer ins untere gezogen, weil das obere Zimmer die Fenster gegen den Schopf hat (Nordseite), aber ich höre im unteren Zimmer, welches die Schallschutzfenster im Osten hat, die Luft muss also um die Ecke meines Hauses immer noch ein brummen. Am Tag stört es mich nicht aber einschlafen ist schwierig.
Ein Schallpegelmessgerät kann ich vom Kanton ausleihen Departement für Umwelt.
Was glaubt ihr, kann der Lärm durch eine Wand mit 2 x Backstein 10 und 12 cm Backstein und dazwischen 10 cm Isolation. Das war Standard 1980 wo das Haus gebaut wurde.
Mit dem Nachbarn reden, getraue ich mich nicht, ich würde einen Brief schreiben.
Muss mein Nachbar eine Messung erlauben, d.h. die Heizung bei kühlem Wetter anlassen? Oder ist ev. die Gemeinde zuständig dies zu kontrollieren oder was kann ich tun, wenn der Nachbar keine Messung erlauben will?
Ich hatte ein netter Herr vom Departement für Umwelt am Telefon, der mir genau erklärte wie die Formel in der Lärmschutzverordnung zu verstehen ist, wieviel ich bei mir hören darf und eben er leiht ein Messgerät aus.
Was ist wenn die Nachbarn nicht wollen, dass ich messe?
Wenn man die Luftansaug- und Absaugfenster im Schopf in einen Lichtschacht verlegen würde, könnte man einen Schallschutz machen.
Ich möchte nicht mehr einen solchen Winter mit Lärm, der mir den Schlaf raubt durchmachen, wer hat Ratschläge?
Schallschutzmauer kann ich keine machen, die dürfte nur 1.80 hoch sein, das würde meine Garage schützen aber nicht mein Schlafzimmer, welches über der Garage liegt. Die Betondecke in der Garage ist mit 2 x 6 cm (Schnittstellen versetzt längs und quer an die Decke geklebt) Styropor insgesamt 12 cm dick isoliert, der Lärm, welcher von aussen in die Garage kommt wird wahrscheinlich nicht nach oben geleitet. Der Schopf liegt auf gleicher Höhe wie mein Schlafzimmer
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Freundliche Grüsse
Schulstrasse
Mein Nachbar hat eine Wärmepumpe in den Schopf bauen lassen. Zufällig ist der Heizungsinstallateur des Nachbars auch mein Installateur.
Aus Umweltgründen habe ich das Dach isoliert und neue 3 fach verglaste Minergiefenster einbauen lassen (3 x 4 mm Glas, 2 Abstände zu 12 mm). Im Schlafzimmer habe ich extra Schallschutzfenster einbauen lassen 8 mm Glas, 8 mm Astand, 4 mm Glas, 12 mm Abstand und 4 mm Gas. Totzdem war ich im Winter nachts oft sundenlang wach und konnte nur mit Mühe wieder einschlafen, weil ich von der Wärmepumpe des Nachbarn gleich 2 Geräusche hörte ein brummen des Kompressors und einen andern Ton von der Luft. Vom Heizungsinstallateur weiss ich, dass diese Pumpe 3500 m3 Luft pro Stud. ansaugt und natürlich wieder abgibt. Die Löcher im Schopf mit Lamellen sind gegen mein Haus gerichtet und ich habe das Gefühl, der Lärmpegel ist höher als erlaubt. Es sind ca. 8 - 9 m Abstand vom Schopf zu meiner Hauswand. Vom Departement für Umwelt habe ich vernommen, dass ich bei offenem Fenster 31 dB messen darf, am Ort darf die Wärmepumpe 45 dB abgeben. Die Luftansaug- und Abluftfenster im Schopf sind oben ca. auf der Höhe von 1.40 - 1.70. Ich bin vom oberen Zimmer ins untere gezogen, weil das obere Zimmer die Fenster gegen den Schopf hat (Nordseite), aber ich höre im unteren Zimmer, welches die Schallschutzfenster im Osten hat, die Luft muss also um die Ecke meines Hauses immer noch ein brummen. Am Tag stört es mich nicht aber einschlafen ist schwierig.
Ein Schallpegelmessgerät kann ich vom Kanton ausleihen Departement für Umwelt.
Was glaubt ihr, kann der Lärm durch eine Wand mit 2 x Backstein 10 und 12 cm Backstein und dazwischen 10 cm Isolation. Das war Standard 1980 wo das Haus gebaut wurde.
Mit dem Nachbarn reden, getraue ich mich nicht, ich würde einen Brief schreiben.
Muss mein Nachbar eine Messung erlauben, d.h. die Heizung bei kühlem Wetter anlassen? Oder ist ev. die Gemeinde zuständig dies zu kontrollieren oder was kann ich tun, wenn der Nachbar keine Messung erlauben will?
Ich hatte ein netter Herr vom Departement für Umwelt am Telefon, der mir genau erklärte wie die Formel in der Lärmschutzverordnung zu verstehen ist, wieviel ich bei mir hören darf und eben er leiht ein Messgerät aus.
Was ist wenn die Nachbarn nicht wollen, dass ich messe?
Wenn man die Luftansaug- und Absaugfenster im Schopf in einen Lichtschacht verlegen würde, könnte man einen Schallschutz machen.
Ich möchte nicht mehr einen solchen Winter mit Lärm, der mir den Schlaf raubt durchmachen, wer hat Ratschläge?
Schallschutzmauer kann ich keine machen, die dürfte nur 1.80 hoch sein, das würde meine Garage schützen aber nicht mein Schlafzimmer, welches über der Garage liegt. Die Betondecke in der Garage ist mit 2 x 6 cm (Schnittstellen versetzt längs und quer an die Decke geklebt) Styropor insgesamt 12 cm dick isoliert, der Lärm, welcher von aussen in die Garage kommt wird wahrscheinlich nicht nach oben geleitet. Der Schopf liegt auf gleicher Höhe wie mein Schlafzimmer
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Freundliche Grüsse
Schulstrasse