Lärmemissionen durch Swimmingpool

2610

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17. Mai 2009
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Hallo

Unser Nachbar hat seinen Pool mit Wasser gefüllt und die Schwimmbadheizung in Betrieb genommen. In seiner Böschung ist ein Gerät (Wärmepumpe?) aufgestellt welches dauernd in Betrieb ist und durch den Ventilator ein unangenehmes Geräusch erzeugt. Dieses Geräusch ist auf unserem Sitzplatz sehr gut hörbar und ist störend. Wir wollen mit dem Nachbar das Gespräch suchen und Ihn auf diesen Punkt ansprechen.

Wer hat schon solche Erfahrungen gemacht und wie konnten die Geräusche reduziert werden? Gibt es über solche Geräte gesetzliche Vorschriften betreffend dem Schallpegel?

Gruss 2610

www.2610.ch

 
Zur Anwendung kommt die Lärmschutzverordnung, und zwar Anhang 6. Während der Nacht (19:00 bis 07:00) darf die Wärmepumpe beim exponiertesten lärmempfindlichen Raum 30 dB(A) nicht überschreiten, während den anderen 12 Tagstunden 45 dB(A). Gemessen in der Mitte des offenen Fensters. Der Sitzplatz gehört nicht zu den lärmempfindlichen Räumen.

Der Nachbar braucht dafür eine Baubewilligung. Zuständig ist die Gemeinde.

Mögliche Massnahmen sind: ein anderer Aufstellungsort, eine andere Ausrichtung, eine Schallschutzhaube, eine massive Wand, ...

 
Hallo Freidenker

Besten Dank für deine Antwort. Die Werte der LSV kommen bei uns nicht zum Tragen, da keine lärmempfindlichen Räume von den Geräuschen betroffen sind. Es geht uns nur um den Aussensitzplatz, wo wir uns durch die Geräusche gestört fühlen.

Ich hoffe auf einen verständnisvollen Nachbarn und er eine bauliche Verbesserung vornimmt um die Geräusche zu minimieren.

Gruss 2610

www.2610.ch

 

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