Lärmmessung Luftwärmepumpe

ChrisB

Mitglied
01. Mai 2010
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Hallo zusammen

Mein Nachbar betreibt seit gut 2 Jahren eine regulär bewilligte LWP. Auch wenn auf dem Papier der Grenzwert betr. Geräuschemission eingehalten wird, muss ich sagen, dass das Ding wirklich laut ist. Ich habe verschiedene Versuche unternommen, mit dem Nachbarn ins Gespräch zu kommen, um geräuschvermindernde Massnahmen zu diskutieren - leider ohne Erfolg, er blockiert.

Gerade bei tiefen Temperaturen empfinde ich die Geräuschentwicklung als ernsthafte Zumutung, das Gerät fängt mitunter sogar an zu klappern (Vereisung?). Deshalb möchte ich nun prüfen, ob die Anlage wirklich unterm bewilligten Grenzwert zum Liegen kommt. Dazu habe ich zunächt mit meinem eigenen einfachen Messgerät eine Testmessung durchgeführt, um herauszubekommen, wo der Geräuschpegel ungefähr liegt (bevor ich eine teure "offizielle" Messung in Auftrag gebe). Die Messung ist in db(A) erfolgt. Soweit so gut. Meine Frage ist nun: mit welchem Wert des CercleBruit Lärmschutznachweises zur LWP, der mir vorliegt, muss ich meinen Messwert vergleichen? Mit dem sog. Schalldruckpegel LpA am Empfangsort, der sich aus der Schallleistung der LWP, der Entfernung zur LWP und einer Richtwirkungskorrektur ergibt? Oder mit dem Beurteilungspegel Lr, der sich aus dem Schalldruckpegel LpA plus zweier Korrekturpegel K1 und K2 ergibt?

Für jeden Hinweis schon im Vorab herzlichen Dank!

Chris

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo @ChrisB

Die Messung an deinem Ort (z.B. 10m von der WP entfernt) sollte den Wert von 45 db(A) nicht überschreiten.

Schalleistungspegel ist der richtige Wert zum einsetzen.

Gruss

Maningreen

 
Vielen Dank, Maningreen!

Die 45 dB wären ein dritter auf dem Lärmschutznachweis ausgewiesener Wert, nämlich der Planwert für ES II (Wohnzohne). Meine Probemessung liegt unter diesem Wert, aber über besagtem Schalldruckpegel LpA - den meintest Du nicht, als Du vom Schallleistungspegel sprachst, richtig? Es gibt im Lärmschutznachweis eben noch die sog. Schallleistung LwA der LWP selbst, die vermutlich direkt an der LWP aufgenommen wird. Dieser Wert liegt nochmals deutlich über den 45 dB.

Tja, wenn also der Planwert (die 45 dB) der massgebliche Referenzwert für das ist, was beim Nachbarshaus ankommen darf, dann bin ich wirklich erstaunt, mit welcher Lautstärke so eine LWP die Nachbarschaft traktieren darf. Gut, ich wohne in einer ziemlich ruhigen Gegend, da fällt eine LWP wahrscheinlich um so stärker auf...

Nochmals merci,

beste Grüsse

Chris 

 
Lieber ChrisB

Vielleicht hilft Dir dieser Input aus rechtlicher Sicht noch weiter: Die Wärmepumpe hat nicht nur die Belastungsgrenzwerte (Planungswerte) einzuhalten, sondern darf auch das Vorsorgeprinzip der Umweltschutzgesetzgebung nicht verletzen. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass die Versetzung der Wärmepumpe verlangt werden kann, wenn dies mit geringem (finanziellem) Aufwand möglich ist und eine Lärmreduktion bewirkt, selbst wenn die Planungswerte eingehalten sind. Dazu müsstest Du eine Immissionsklage erheben und entsprechende Massnahmen beantragen.

Mit besten Grüssen

Bauanwalt

 

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