"Lärmproblem" mit Aussen-WP

schmalspur

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Seit der Inbetriebnahme unserer WP im November 2008 werden wir von einem Nachbarn wegen übermässigem Lärm durch unsere WP terrorisiert. Wir sind in der Glücklichen Lage, auf unserem knapp 1600 m2 grossen Grundstück die WP so aufzustellen, dass z.B. der Luftstrom praktisch ins Leere läuft (Grundstücksgrenze 65 m entfernt, nächstes Haus (Fenster) etwa 90 m entfernt). Der eine Nachbar verlangt die Entfernung der WP, da sie ihn störe. Sein Haus steht 25 m entfernt, das nächste Fenster eines Wohnraums ist 28 m entfernt. Er hat schon diverse Amtsstellen mobilisiert, so nach dem Motto "irgend jemand muss mich doch unterstützen...". Seine Forderung ist nicht geräuscharm, sondern geräuschlos.

Wir haben die Schalldrücke messen lassen, sie sind unter den vom Hersteller ELCO angegebenen Werte! Ich selber habe 15 Messreihen durchgeführt, bei 10 Meter Distanz reden wir noch von 33 - 35 dB.

Betreffend eventuelle niederfrequente Schallbeeinträchtigungen haben wir vom Lieferanten Dämmmassnahmen einbauen lassen.

Uns erstaunt, dass nun die zuständige Amtsstelle bereits das 4. Gutachten erstellen lässt, so nach dem Motto "Wir messen weiter bis wir das gewünschte zu laute Messergebnis haben...". Eines der Gutachten hat auf 28 Meter Entfernung einen Schalldruck von sage und schreibe 52 dB ermittelt, was zurückgerechnet auf die Schallquelle einen höheren Wert an der WP ergeben hätte als die Werte gemäss Datenblatt, nämlich 73 dB (Startendes Flugzeug!). An der Quelle haben wir 56 dB (0,5 m Distanz im Luftstrom).

Die ganze Sache ist unterdessen eine eher kuriose Posse und wird von uns nicht mehr ernst genommen.

Nun meine Frage: Haben andere Besitzer von Aussen-WP auch ähnliche Erlebnisse und Erfahrungen?

 
An der Quelle haben wir 56 dB (0,5 m Distanz im Luftstrom).
Lieber etwas weiter weg von der Quelle messen, es besteht sonst die Gefahr dass du dich im Nahfeld befindest. Als Nahfeld wird die unmittelbare Umgebung der Quelle bezeichnet, bei welcher der Schalldruck schon bei kleinen Messpositionsänderungen stark schwankt. Das Nahfeld reicht bis zu einer max. Distanz, welche der Wellenlänge der tiefsten von der Quelle abgestrahlten Frequenz entspricht (bei z.B. 100 Hz mind. 3.4 m Distanz).

Dass Messgerät am besten auf ein Stativ stellen, ca. 1.2 bis 1.5 m über dem Boden. Bei der Messung sich etwas vom Messgerät entfernen (mind. 0.5 m seitlich und mind. 0.5 m hinter dem Stativ). Rflexionseffekte durch den Bediener werden dadurch minimiert.

Das Gerät sollte geeicht sein und eine Genauigkeit von +/- 2 dB aufweisen (Klasse 1).

 
.Eines der Gutachten hat auf 28 Meter Entfernung einen Schalldruck von sage und schreibe 52 dB ermittelt, was zurückgerechnet auf die Schallquelle einen höheren Wert an der WP ergeben hätte als die Werte gemäss Datenblatt, nämlich 73 dB (Startendes Flugzeug!).
Startende Flugzeuge haben i.d.R. weit über 100 dB (A). 73 dB (A) werden schnell einmal in einem vollen Restaurant erzielt.

 
Wahrscheinlich woht dein Nachbar in einer reinen Wohnzone mit Empfindlichkeitsstufe II, dann ist bei ihm in 28 m Entfernung (nächster lärmempfindlicher Raum) ein Gesamtmittelungspegel Leq von 30 dB(A) einzuhalten. Mit modernen Luft-Wasser WP kann auf diese Distanz dieser Wert i.d.R. eingehalten werden.

 
Lieber etwas weiter weg von der Quelle messen, es besteht sonst die Gefahr dass du dich im Nahfeld befindest. Als Nahfeld wird die unmittelbare Umgebung der Quelle bezeichnet, bei welcher der Schalldruck schon bei kleinen Messpositionsänderungen stark schwankt. Das Nahfeld reicht bis zu einer max. Distanz, welche der Wellenlänge der tiefsten von der Quelle abgestrahlten Frequenz entspricht (bei z.B. 100 Hz mind. 3.4 m Distanz).

Dass Messgerät am besten auf ein Stativ stellen, ca. 1.2 bis 1.5 m über dem Boden. Bei der Messung sich etwas vom Messgerät entfernen (mind. 0.5 m seitlich und mind. 0.5 m hinter dem Stativ). Rflexionseffekte durch den Bediener werden dadurch minimiert.

Das Gerät sollte geeicht sein und eine Genauigkeit von +/- 2 dB aufweisen (Klasse 1).
Ich weiss schon, bin ausgebilder Mess- und Regeltechniker mit fast 30 Jahren Erfahrung (wer misst misst Mist...)

Es geht mir auch nicht um Messwerte oder Messverfahren, das ist alles durchgespielt und in jedem Fall alles im grünen Bereich.

Meine Frage ist eher die, ob Andere hier im Forum auch negative Erfahrungen mit reklamierenden Nachbarn gemacht haben, trotz eindeutig eingehaltenen Werten.

Bei uns im Kanton Basel-Landschaft scheinen die Behörden eine eher kuriose Rolle zu spielen, da sie trotz eindeutigen Messresultaten lieber die reklamierende Partei unterstützt...

 
Hallo Schmalspur,

hat Dein Nachbar direkten Sichtkontakt zur WP? Vielleicht würde ein Sichtschutz schon ausreichen (aus den Augen aus dem Sinn...).

Grüsse

Ollie

 
Hallo Schmalspur,

hat Dein Nachbar direkten Sichtkontakt zur WP? Vielleicht würde ein Sichtschutz schon ausreichen (aus den Augen aus dem Sinn...).

Grüsse

Ollie
/emoticons/default_biggrin.png Ich glaube Du hast den wunden Punkt unseres Nachbarn zu 100 % getroffen!!!

Die Löcher für 4 Sträucher habe ich bereits ausgehoben, nächste Woche werden die Sträucher geliefert. Allerdings ist sein Haus im Gelände ca. 4 Meter erhöht gebaut, da müssen die Sträucher dann noch tüchtig wachsen...

 
Ich weiss schon, bin ausgebilder Mess- und Regeltechniker mit fast 30 Jahren Erfahrung (wer misst misst Mist...)

Es geht mir auch nicht um Messwerte oder Messverfahren, das ist alles durchgespielt und in jedem Fall alles im grünen Bereich.

Meine Frage ist eher die, ob Andere hier im Forum auch negative Erfahrungen mit reklamierenden Nachbarn gemacht haben, trotz eindeutig eingehaltenen Werten.

Bei uns im Kanton Basel-Landschaft scheinen die Behörden eine eher kuriose Rolle zu spielen, da sie trotz eindeutigen Messresultaten lieber die reklamierende Partei unterstützt...
So eindeutig sind die Messresultate auch wieder nicht. Du gibst 56 dB bei 0.5 m an. Nehme mal an es handelt sich um den Schalldruck und nicht um die Schallleistung in dB(A). Das ergäbe in 28 m Entfernung eine Schalldruckminderung von 24.1 dB (in der Praxis beträgt der Schalldruckpegelabfall pro Abstandsverdopplung 5 dB und nicht wie in der Theorie 6). Dann wären bei deinem Nachbarn 31.9 dB(A) vorhanden. Dazu müssen noch gemäss LSV Anhang 6 die Pegelkorrekturen addiert werden. Sind 10 für die Nacht und 2 für den Tongehalt. Plus 3 für das Vorsorgeprinzip nach USG. Ergibt 46.9 dB(A) was einer Überschreitung von 1.9 dB(A) entsprechenwürde bei ES II -> zu laut (sofern die Wärmepumpe die ganze Nacht läuft=worst case).

Falls es 35 dB(A) in 10m Entfernung sind wäre analog nach der oberen Rechnung der Grenzwert bei 20 m Entfernung eingehalten.

In meinen Augen klären hier die Behörden die Sache zu recht genauer ab. Die LSV gilt es nun einmal einzuhalten.

 
So eindeutig sind die Messresultate auch wieder nicht. Du gibst 56 dB bei 0.5 m an. Nehme mal an es handelt sich um den Schalldruck und nicht um die Schallleistung in dB(A). Das ergäbe in 28 m Entfernung eine Schalldruckminderung von 24.1 dB (in der Praxis beträgt der Schalldruckpegelabfall pro Abstandsverdopplung 5 dB und nicht wie in der Theorie 6). Dann wären bei deinem Nachbarn 31.9 dB(A) vorhanden. Dazu müssen noch gemäss LSV Anhang 6 die Pegelkorrekturen addiert werden. Sind 10 für die Nacht und 2 für den Tongehalt. Plus 3 für das Vorsorgeprinzip nach USG. Ergibt 46.9 dB(A) was einer Überschreitung von 1.9 dB(A) entsprechenwürde bei ES II -> zu laut (sofern die Wärmepumpe die ganze Nacht läuft=worst case).

Falls es 35 dB(A) in 10m Entfernung sind wäre analog nach der oberen Rechnung der Grenzwert bei 20 m Entfernung eingehalten.

In meinen Augen klären hier die Behörden die Sache zu recht genauer ab. Die LSV gilt es nun einmal einzuhalten.
Wie schon gesagt, es wird alles eingehalten und ist im Grünen Bereich. Es gibt nun schon sage und schreibe 17 Messreihen, alle überschreiten die Werte nicht!

Es geht dabei vermutlich eher um die Forderung nach "Lautlos" und "Weg mit dem Lärmkasten".

Übrigens: Der Bahnhof mit 4 stündlich haltende und 2-4 durchfahrende Züge ist auch nur ca. 30 Meter entfernt. Nebenan ist dann noch ein Indurstriegebiet...

 
Und wie schon gesagt, bei 56 dB(A) in 0.5 m Entfernung bist du bei 28 m Distanz rechnerisch 1.9 dB(A) zu laut.

Und bei 35 dB(A) in 10m wären die Planungswerte bei 28 m Entfernung eingehalten.

Es besteht also ein Widerspruch!

Rechtlich besteht natürlich kein Anrecht auf geräuschlos, es besteht aber das Anrecht, dass die Planungswerte eingehalten werden plus Vorsorgeprinzip.

Zum Vorsorgeprinzip gibt es ein Bundesgerichtsurteil (1C_506/2008) vom 12.5.09. Da findest du dazu Antwort unter Punkt 3: Die Baubewilligungsbehörde darf sich nicht darauf beschränken, dem Baugesuchsteller die Auswahl zwischen verschiedenen, die Planungswerte einhaltenden Projektvarianten zu gewähren. Vielmehr hat sie sich für jene Massnahme zu entscheiden, welche im Rahmen des Vorsorgeprinzips und des Verhältnismässigkeitsprinzips den besten Lärmschutz gewährleistet. Dies kann auch dazu führen, dass verschiedene Lärmschutzmassnahmen kumulativ anzuordnen sind. Vorliegend käme etwa die Kombination einer leiseren Wärmepumpe mit einem Schalldämpfer am Ausblaskanal in Betracht.

Die Eisenbahn hat den Immissionsgrenzwert einzuhalten. Eisenbahnlärm wird anders berechnet als der Lärm einer Wärmepumpe. Das Industriegebiet hat je nach Alter der Anlagen (vor 1987) ebenfalls den IGW einzuhalten, sonst den PW (gleiche Berechnung wie bei WP).

 
Und wie schon gesagt, bei 56 dB(A) in 0.5 m Entfernung bist du bei 28 m Distanz rechnerisch 1.9 dB(A) zu laut.

Und bei 35 dB(A) in 10m wären die Planungswerte bei 28 m Entfernung eingehalten.

Es besteht also ein Widerspruch!

Rechtlich besteht natürlich kein Anrecht auf geräuschlos, es besteht aber das Anrecht, dass die Planungswerte eingehalten werden plus Vorsorgeprinzip.

Zum Vorsorgeprinzip gibt es ein Bundesgerichtsurteil (1C_506/2008) vom 12.5.09. Da findest du dazu Antwort unter Punkt 3: Die Baubewilligungsbehörde darf sich nicht darauf beschränken, dem Baugesuchsteller die Auswahl zwischen verschiedenen, die Planungswerte einhaltenden Projektvarianten zu gewähren. Vielmehr hat sie sich für jene Massnahme zu entscheiden, welche im Rahmen des Vorsorgeprinzips und des Verhältnismässigkeitsprinzips den besten Lärmschutz gewährleistet. Dies kann auch dazu führen, dass verschiedene Lärmschutzmassnahmen kumulativ anzuordnen sind. Vorliegend käme etwa die Kombination einer leiseren Wärmepumpe mit einem Schalldämpfer am Ausblaskanal in Betracht.

Die Eisenbahn hat den Immissionsgrenzwert einzuhalten. Eisenbahnlärm wird anders berechnet als der Lärm einer Wärmepumpe. Das Industriegebiet hat je nach Alter der Anlagen (vor 1987) ebenfalls den IGW einzuhalten, sonst den PW (gleiche Berechnung wie bei WP).
Sorry Freidenker, es ist schon recht, Du Frei Denkst. Aber die Fragestellung bei diesem Thema war doch eindeutig: Wer hat Erfahrungen oder erlebt ähnliches mit "Lärmproblem" von WP. Besserwisser können ja ein anderes Thema öffnen...

 
Das ganze wird hier so dargestellt, als ob dein Nachbar dich zu unrecht terrorisiert. Das sehe ich überhaupt nicht so, deine Angaben zum Schalldruckpegel bei 50 cm und 10 m sind widersprüchlich. Und sollte der Planungswert eingehalten sein, kann dein Nachbar trotzdem klagen wegen dem Vorsorgeprinzip (siehe Bundesgerichtsurteil). Ich würde dir dringend raten, zuerst alle möglichen wirtschaftlich tragbaren Massnahmen zu treffen, erst dann kannst du so über deinen Nachbarn reden und erst dann macht eine solche Diskussion Sinn. In deinen Augen mag das Besserwisserei sein, ist aber geltendes Recht. Falls du nichts von unserem Rechtsstaat hälst, rate ich dir auszuwandern...

 
Das ganze wird hier so dargestellt, als ob dein Nachbar dich zu unrecht terrorisiert. Das sehe ich überhaupt nicht so, deine Angaben zum Schalldruckpegel bei 50 cm und 10 m sind widersprüchlich. Und sollte der Planungswert eingehalten sein, kann dein Nachbar trotzdem klagen wegen dem Vorsorgeprinzip (siehe Bundesgerichtsurteil). Ich würde dir dringend raten, zuerst alle möglichen wirtschaftlich tragbaren Massnahmen zu treffen, erst dann kannst du so über deinen Nachbarn reden und erst dann macht eine solche Diskussion Sinn. In deinen Augen mag das Besserwisserei sein, ist aber geltendes Recht. Falls du nichts von unserem Rechtsstaat hälst, rate ich dir auszuwandern...
Jaajaa, es sieht so aus, wie wenn Du einfach das letzte Wort haben willst, vor allem Recht. Und dabei ist es Dir egal, ob es zum Thema passt.

Schliessen wir das Thema!

Es ist einfach schade, dass es immer wieder solche Bessserwisser in Foren gibt...

 
Schmalspur, du bist hier noch nicht lange Mitglied und hast zu diesem Forum auch noch nicht viel beigetragen, es ist daher zuerst an dir gutgemeinte Ratschläge anzunehmen oder einfach zu ignorieren.

Wenn du auf Unterstützung hoffst sind solche unnötigen persönlichen Angriffe auf jeden Fall nicht förderlich.

Wann ein Thema geschlossen wird entscheidet immer noch das Moderatoren-Team, ob du dich aus dem Thema zurückziehst ist deine Sache.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ganze wird hier so dargestellt, als ob dein Nachbar dich zu unrecht terrorisiert. Das sehe ich überhaupt nicht so, deine Angaben zum Schalldruckpegel bei 50 cm und 10 m sind widersprüchlich. Und sollte der Planungswert eingehalten sein, kann dein Nachbar trotzdem klagen wegen dem Vorsorgeprinzip (siehe Bundesgerichtsurteil). Ich würde dir dringend raten, zuerst alle möglichen wirtschaftlich tragbaren Massnahmen zu treffen, erst dann kannst du so über deinen Nachbarn reden und erst dann macht eine solche Diskussion Sinn. In deinen Augen mag das Besserwisserei sein, ist aber geltendes Recht. Falls du nichts von unserem Rechtsstaat hälst, rate ich dir auszuwandern...
Unterdessen ist ein Entscheid der kantonalen Behörde auf Grund einer weiteren Messung eingetroffen: Wie ich bereits geschrieben habe ist alles in Ordnung, keine Werte überschritten alle werden eingehalten.

Dies einfach für diejenigen, welche mir hier einiges unterstellt haben, zum Teil sogar als Email in beleidigender Form.

Ein Form könnte eine ganz tolle Sache sein, wenn es nicht immer einige wenige Besserwisser gibt (siehe Text oben!) Und mir dann noch zu unterstellen, dass ich vom Rechtsstaat nichts halte, ist doch wirklich ein absoluter Höhepunkt.

Schade

 
Nun meine Frage: Haben andere Besitzer von Aussen-WP auch ähnliche Erlebnisse und Erfahrungen?
Ich bin zum Glück nicht direkt betroffen. Aber in der Nachbarschaft hat es eine Luft-Luft-WP welche meiner Ansicht nach einen höllischen Krach macht.

Da mögen alle Werte eingehalten sein: Ich möchte trotzdem nicht dort in der Nähe wohnen. Bei einem anderen Nachbarn welche auch eine Luft-Luft-WP hat ist absolut nichts zu hören.

Anscheinend gibt es bei der Lärmentwicklung beträchtliche Unterschiede.

Gruss,

Thomas

 
Wir haben auch schon auf ein sehr schönes Grundstück verzichtet, weil nebenan eine WP dröhnte. Das haben wir (zum Glück) erst beim 3. Besuch bemerkt.

Gruss

Ritchie

 

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