Lärmschutz

lafourmi

Mitglied
30. Mai 2012
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Hallo!

Wir wohnen in einem denkmalgeschützten Haus direkt an einer Kantonsstrasse mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 10.000 Autos pro Tag. Der Lärm, der von der Strasse ausgeht, stört uns zunehmend.

Wir haben uns nun schlau gemacht und sind auf die Lärmschutzverordnung und die Belastungsgrenzen aufmerksam geworden. Wir haben uns ein Schallpegelmessgerät besorgt und diverse Werte festgestellt. Wenn wir richtig gemessen haben, wird der Alarmwert von 70 dB (A) im geschlossenen Innenraum knapp erreicht.

Der Alamwert gibt an, dass der Einbau von Schallschutzfenstern angezeigt ist. Man kann jedoch nicht immer bei geschlossenen Fenstern leben. Und was ist mit dem Aussenraum (Gartensitzplatz, Spielplatz)? In der Lärmschutzverordnung haben wir die Formulierung gefunden "Schutzmassnahmen müssen nicht getroffen werden, wenn überwiegende Interessen des Ortsbildschutzes oder der Denkmalpflege entgegenstehen". Bedeutet dies, dass wir im denkmalgeschützten Haus keine Möglichkeit auf bspw. Schallschutzmauern haben? 

Wir sind froh um fachkundige Inputs zum Thema! Vielen Dank im Voraus!

lafourmi

 
Hallo, ob ihr eine Möglichkeit für LSW habt müsst ihr mit dem Zuständigen Bauamt abklären. Diese kennt die Regeln und vorschriften ansonsten kann man auch direkt beim Kanton anfragen. In welchem Kanton und Ort liegt die Liegenschaft?

 
Hallo uster

Vielen Dank für Deine Antwort.

Dass uns das zuständige Bauamt Auskunft geben kann, ist mir schon klar. Bevor wir dort anfragen, wollten wir uns jedoch etwas schlau machen. Ich bin deshalb froh über Erfahrungsberichte, Tipps und Anmerkungen von Menschen, die mehr Erfahrung mit der Thematik haben als ich.

Insbesondere die Frage, inwiefern für den Aussenraum, bzw. geöffnete Fenster, Grenzwerte bestehen, würde mich interessieren. Darüber habe ich im Internet nichts gefunden.

Viele Grüsse

lafourmi 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Wir haben das gleiche Problem, allerdings ohne Spielplatz. Die Kantone müssen - ich glaube - bis 2017 sanieren, d.h. wohl Lärmschutzfenster bezahlen. Die entsprechenden Gesetzesarbeiten sind zurzeit vielerorts im Gange. Oft gibt es auch Pläne, wo eingetragen ist, welche Liegenschaften saniert werden müssen. Unter dem Alarmwert gibt es Beiträge, auch für bereits eingebaute Schallschutzfenster. Bezüglich der geschlossenen Fenster denke ich selber an bayernlüfter.de oder Meltem Lüfter. MfG

 
Hallo rpm

Vielen Dank für Deine Antwort. Das klingt ja interessant! Kannst Du mir Quellen bezüglich der Sanierung bis 2017 nennen? Sind die Gesetzesarbeiten auf Bundesebene im Gange? Kannst Du auch hier einen link nennen?

Ich habe mittlerweile die Information erhalten, dass bezüglich Grenzwerte in Wohnräumen bei geöffnetem Fenster gemessen wird. Kann das jemand - am besten mit Quelle - bestätigen? Im Internet habe ich keine brauchbaren Richtlinien zur Schallpegelmessung gefunden. Vielleicht weiss jemand Bescheid? Wenn das mit der Messung bei geöffnetem Fenster stimmt, werden bei uns die Alarmwerte um einiges überschritten (habe eben 85 dB gemessen).

Vielen Dank für Eure Hilfe!

lafourmi

 

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