Guten Tag
Da wir um unser Haus keinen geeigneten Platz für die Lagerung unseres Cheminéeholz haben, lagern wir dieses in unserer grossen Doppelgarage. Kennt jemand die örtlichen Gestzgebung bzgl. den Feuerpolizeilichen Vorschriften im Kanton Aargau?
Ich habe gelesen, dass die Lagerung erst in Tiefgaragen mit mehr als 150m² verboten ist.
Besten Dank für eure Antworten.
Da wir um unser Haus keinen geeigneten Platz für die Lagerung unseres Cheminéeholz haben, lagern wir dieses in unserer grossen Doppelgarage. Kennt jemand die örtlichen Gestzgebung bzgl. den Feuerpolizeilichen Vorschriften im Kanton Aargau?
Ich habe gelesen, dass die Lagerung erst in Tiefgaragen mit mehr als 150m² verboten ist.
Besten Dank für eure Antworten.