Lagerung von Cheminéeholz in unserer Doppelgarage

Spock

Mitglied
01. Dez. 2007
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Guten Tag

Da wir um unser Haus keinen geeigneten Platz für die Lagerung unseres Cheminéeholz haben, lagern wir dieses in unserer grossen Doppelgarage. Kennt jemand die örtlichen Gestzgebung bzgl. den Feuerpolizeilichen Vorschriften im Kanton Aargau?

Ich habe gelesen, dass die Lagerung erst in Tiefgaragen mit mehr als 150m² verboten ist.

Besten Dank für eure Antworten.

 
Hi Spock

Was ist los? Steht deine Enterprise in der Garage? Benötigst du Brennholz für den Warp-Antrieb? „Die Welt ist aus den Fügen“ würde ein bekannter Privatdetektiv diese Situation kommentieren.

In deinem Fall wird an die Eigenverantwortung appelliert. 
Für mich als Feuerwehrkommandant und Einsatzleiter ist nicht das Brennholz in der Doppelgarage das Problem sondern die Gasflaschen.
Bei einem Brand in einer Doppelgarage hatten wir jedoch eine dermassen grosse Hitzeentwicklung, dass die Isolation im Unterboden über der Garage geschmolzen ist. Und sich der gesamte Estrich über der Hitzequelle abgesenkt hat. Das ist dann doch ein erheblicher Schaden der da auftreten kann.

2 Begriffe
2.1 Einstellräume
Als Einstellräume gelten insbesondere Parkhäuser, Garagen und Unterstände mit einer Grundfläche von mehr als 150 m2 für das Einstellen von Motorfahrzeugen sowie elektrisch betriebenen Fahrzeugen.

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WeitereInfos : https://www.bfb-cipi.ch/brandverhuetungs-tipps/detail/brandschutz-in-parkings

AGV Merkblatt: http://realit.ch/wp-content/uploads/2019/09/Merkblatt-Brandschutz-in-Parking-AGV.pdf

 

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