Land auf Baurecht...

Stubentiger

Mitglied
08. Juni 2008
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Ich habe da ein paar Fragen dazu...

Wenn ich Land auf Baurecht "pachte" - können dann die Zinsen stark schwanken? Oder gilt der einmal festgelegte Preis dann für diese 99 Jahre (oder so)? Von was hängt der Preis ab?

Wie sieht das mit den Steuern aus? Ja, ich glaube man kann es bei der Einkommenssteuer abziehen... Oder habe ich da etwas falsches verstanden? Wie sieht es denn aus mit dem Eigenmietwert? Gilt dieser so oder so nur fürs Haus selber?

Was muss ich noch beachten beim Baurechtsvertrag? Gibt es viele Nachteile? Ich sehe nicht sooo viele Nachteile (ausser, dass einem halt das Land nicht gehört)...

Für Tipps und Hinweise wäre ich unheimlich dankbar! /emoticons/default_smile.png

 
Steht dann alles im Vertrag. Ich persönlich würde nie Land im Baurecht kaufen, wenn es irgendwie anders geht.

Meist wird die Berechnungsbasis an einen Index (z.B. LIK) gehängt, d.h. die Basis ändert sich (an die Teuerung angeglichen). Da nützt ein festgelegter Prozentsatz herzlich wenig.

Versuche doch, das Land zu kaufen.

Gruss

Martin

 
...nein Danke....dann lieber weiter Miete zahlen. (persönliche Meinung)

Wir hätten vor ein paar Jahren auch Land im Baurecht erwerben können.

Wir haben uns entschieden noch ein bisschen zu sparen und Land zu kaufen.

Grüsse moudi

 
Mit Baurecht bauen macht meiner Meinung nur Sinn wenn man keine eigenen Nachkommen hat, denn am Ende der Nutzungsdauer geht alles auf dem Grundstück in den Besitz des Landeigners über.

Ob ich mehr Hypozins zahle oder das Land miete hebt sich wohl gegenseitig auf. Bei einigen Gemeinden ist es so dass die Ortbürgergemeinde das Land verpachtet und so Geld einnimmt.

Ich würde es schon darum nicht machen weil bei einem etwaigen Verkauf wieder der Pachtvertrag ins Spiel kommt, wenn es bei euch passt OK aber der etwaige Nachfolger ?

 
Warum eigentlich nicht? Ich oder wir sind auch schon am hin und her überlegen... Ich meine 250'000 - 400'000 Franken haben oder nicht... Das macht für mich schon einen grossen Unterschied! Was ist, wenn die Zeit doch irgendwann mal "drängt" und man einfach nicht mehr länger warten kann?

Von Winner60 und Moudi würde ich gerne genauere Gründe hören, warum sie das nicht machen würden. Vielleicht haben wir an etwas nicht gedacht. /emoticons/default_wink.png Weil es dann nicht euch gehört? Aber ansonsten gehört es ja auch eher der Bank... /emoticons/default_wink.png

So viel ich weiss Stubentiger, kann ich dich bezüglich Ablauf des Vertrages beruhigen... Wobei das ja viele eh nicht mehr erleben - hihi sorry! /emoticons/default_ohmy.png Wenn man sich (oder dann halt die Nachkommen) darum frühzeitig bemüht /emoticons/default_cool.png, so können da durchaus gute Lösungen gefunden werden. Meist ist die Gemeinde gar nicht interessiert, das Land wieder zu übernehmen. Es wird nähmlich auch festgelegt, was bezahlt werden müsste, wenn sie das Land NACH dieser festgelegten Pachzeit zurück wollen. Also deine Nachkommen müssten das Haus nicht ganz gratis hergeben.

 
Eine kleine Geschichte:

Mitte der 70er Jahre werden im Westen Berns 2 identische Hochhäuser gebaut. Ein Hochhaus gehört einer Wohnbaugenossenschaft, welche die Wohnungen vermietet.

Das zweite Hochhaus beinhaltet Eigentumswohnungen, das Land wird im Baurecht vergeben.

Situation heute: Alleine der Baurechtszins macht rund 70% dessen aus, was die Leute in der WBG an Miete bezahlen.

Ein krasses, aber reales Beispiel.

Eine einzige Situation kann ich mir vorstellen, wo ich es mir auch überlegen würde: Dann, wenn ein Vorkaufsrecht oder sogar ein Zeitfenster zum möglichen Kauf definiert wurde UND der Verkäufer eine Einwohner- oder Burgergemeinde ist.

Ansonsten: Nie und nimmer. Der Baurechtszins orientiert sich schliesslich am Wert des Landes - und bei den heutigen Hypothekarzinsen ist Kauf auf längere Sicht billiger. Land an guten Orten hat die Eigenschaft, über die Zeit teurer zu werden. Ein Baurechtszins orientiert sich immer an irgend einem Index (welcher auch immer); d.h. in Franken ausgedrückt wird dieser tendenziell auch immer steigen.

Bei fehlendem EK würde ich einen Vorbezug der PK machen (aber unbedingt auf die Leistungen bei Invalidität/Tod achten!).

Wenn du später zu Geld kommst, kannst du immer noch PK wieder einzahlen.

Martin

 
Mit Baurecht bauen macht meiner Meinung nur Sinn wenn man keine eigenen Nachkommen hat, denn am Ende der Nutzungsdauer geht alles auf dem Grundstück in den Besitz des Landeigners über.

Ergänzung: Selbstverständlich muss der Baurechtgeber dann eine angemessene Entschädigung für das Gebäude entrichten (weshalb nicht jeder Baurechtgeber interesse an so einem Deal hat). Art und Weise bzw. Höhe der Entschädigung wird wohl im Baurechtvertrag enthalten sein.

 
Salü Stubentiger

Wir haben unser Land auch im Baurecht. Wie alles im Leben gibt es vor und Nachteile.

- Wir haben das Land von der Bürgergemeinde.

- Angerechneter KM2-Preis ca. 20 % unter dem üblichen Ortspreis.

- Zinssatz fix für mindestens 10 Jahre, dann könnte die Bürgergemeinde alle 10 Jahre anpassen. Sie ist aber vertraglich gebunden, den Zins IMMER unter dem Zinssatz der Raiffeisen zu halten.

- Wir mussten keine Handänderungssteuern zahlen, was bei 2.2 % ein betrachtliches Sümmchen gegeben hätte

- Im Falle eines Verkaufes hätte die Bürgergemeinde das Vorkaufsrecht

- Wir konnten uns den Traum vom Eigenheim etwas früher erfüllen, da wir das Eigenkapital für das Bauland "sparen" konnten.

Klar, es wird nie "unser" Land sein - auch nicht das unserer Kinder. Da wir aber nicht wissen, was unsere Nachkommen in 99 Jahren wollen, machen oder wünschen, ist die gewählte Lösung für uns in Ordnung.

Liebe Grüsse

Sheena

 
Habe noch etwas vergessen:

Nach 99 Jahren wird neu verhandelt:

Vertrag verlängern oder die Bürgergemeinde kauft das Gebäude zu einem im Baurechtsvertrag bereits vereinbarten Index ab.

Sheena

 
Mit Baurecht bauen macht meiner Meinung nur Sinn wenn man keine eigenen Nachkommen hat, denn am Ende der Nutzungsdauer geht alles auf dem Grundstück in den Besitz des Landeigners über.

Ergänzung: Selbstverständlich muss der Baurechtgeber dann eine angemessene Entschädigung für das Gebäude entrichten (weshalb nicht jeder Baurechtgeber interesse an so einem Deal hat). Art und Weise bzw. Höhe der Entschädigung wird wohl im Baurechtvertrag enthalten sein.
Leider ist es kaum möglich abzuschätzen was ein 99 Jahre altes Haus in 99 Jahren Wert hat, daher ist in den Baurechtsverträgen nie ein Betrag zur Abgeltung geregelt.

Zudem ist der Wiederverkauf sehr tief, wegen der geringen Nachfrage.

Die Baurechtszinsen sind auch immer sehr hoch angesetzt und unterliegen der Teuerungsindex.

z.B. Baurechtszins 20Fr./m2, das sind bei 500m2 sage und schreibe 10000Fr./Jahr, das ist enorm viel.

 
Salü Stubentiger

Wir haben unser Land auch im Baurecht. Wie alles im Leben gibt es vor und Nachteile.

- Wir haben das Land von der Bürgergemeinde.

- Angerechneter KM2-Preis ca. 20 % unter dem üblichen Ortspreis.

- Zinssatz fix für mindestens 10 Jahre, dann könnte die Bürgergemeinde alle 10 Jahre anpassen. Sie ist aber vertraglich gebunden, den Zins IMMER unter dem Zinssatz der Raiffeisen zu halten.

- Wir mussten keine Handänderungssteuern zahlen, was bei 2.2 % ein betrachtliches Sümmchen gegeben hätte

- Im Falle eines Verkaufes hätte die Bürgergemeinde das Vorkaufsrecht

- Wir konnten uns den Traum vom Eigenheim etwas früher erfüllen, da wir das Eigenkapital für das Bauland "sparen" konnten.

Klar, es wird nie "unser" Land sein - auch nicht das unserer Kinder. Da wir aber nicht wissen, was unsere Nachkommen in 99 Jahren wollen, machen oder wünschen, ist die gewählte Lösung für uns in Ordnung.

Liebe Grüsse

Sheena
Glück gehabt, die ist aber eher die Ausnahme.

 

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