Landerwerb nach Wertquoten?

Sputnic

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02. Mai 2010
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Hallo zusammen

Ich bin neu hier im Forum. Wir haben die schriftliche Zusage zum Kauf eines Grundstücks. Um die Fläche ideal ausnutzen zu können bauen wir ein 2-Familienhaus, jedoch übereinander. Quasi als Stockwerkeigentum. Wir waren uns von Anfang an einig wer welche Wohnung nimmt.

Nun haben wir eine Wertquoten-Berechnung erhalten, die auch für den Landerwerb angewandt werden soll. Wer hat damit Erfahrung? Ich denke, der Landkauf sollte zu gleichen Teilen erfolgen und alles was mit den Nebenkosten etc. zu tun hat wird nach WQ aufgeteilt.

Wir nehmen die Parterre-Wg und hätten somit einiges höhere WQ als die andere Partei. Klar, wir haben mehr Nutzen vom Sitzplatz/Rasen, aber natürlich auch mehr Arbeit für den Unterhalt.

Kann mir jemand sagen, wie es denn nun beim Landpreis aussieht?

 
Hallo Sputnic

Also wenn ich diese Wertquoten-Berechnung machen müsste, würde diese, alleine basierend auf meinem Verstand, etwa so aussehen:

- Aus Adlersicht, die Fläche die beide beanspruchen, (inkl. Balkon der oberen

Etage) wird von beiden, zu je gleichen Teilen bezahlt.

- Die Fläche, die alleine durch die Parterre Wohnung benutzen wird, müsste durch die Eigentümer der Parterre Wohnung bezahlt werden.

- Die Fläche der allfälligen nötige Böschungen und deren Entstehungskosten die euer "gemeinsames" Terrain verkleinern würde, müsste durch beide Parteien zu je gleichen Teilen bezahlt werden.

Aber ich denke, dass über noch andere Punkte gesprochen werden müsste.

Aber behalte dein Argument betr. Arbeit für Unterhalt für dich... dein neuer Nachbar würde sich über das nur ärgern und Kopfschütteln... ...zu Recht /emoticons/default_wink.png

liebs Grüessli, jomazi

 
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