Landkauf steht bevor - habe einige Fragen :)

NBS

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02. Juni 2014
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Hallo zusammennach langem Warten und Suchen haben wir nun die Möglichkeit, ein Stück Land gleich hier bei uns zu kaufen. Bevor wir dies jedoch tun, möchten wir einige offene Fragen klären.Die Parzelle beträgt 600qm, es darf 1 Vollgeschoss, 2 Obergeschosse und 1 Kellergeschoss gebaut werden. Mir wurde gesagt das Vollgeschoss dürfe ca 134qm (aufgrund der Grenzabstände) gross sein, Ausnützungsziffer 25%. Wieviel Nettofläche im EG wird das wohl geben? (minus Wände, Dämmung, Technik..?) Der Entscheid für oder gegen eine Garage ist davon abhängig. Findet ihr es realistisch, auf 134qm zu bauen, oder ist das zu klein? Wir möchten 5,5-6 Zimmer. Beim OG kommt der Kniestock zum Zug, also Schrägdach.[SIZE=13.2px]Eventuell finde ich hier jmd. mit ähnlichen Voraussetzungen. Wieviele qm habt ihr (v.a. im EG) und wieviel Wohnfläche geht effektiv verloren durch den Kniestock? Wie habt ihr die Dachschräge sinnvoll genutzt?[/SIZE]danke und liebe Grüsse

 
Mit der Ausnützungsziffer hast du ohnehin nur 150 qm Wohnfläche. - könnte meiner Meinung nach knapp werdeen wenn du 5-6 Zimmer haben willst.

Aber mal eine andere Frage .. wie komisch ist das Land geschnitten, wenn du aufgrund der Abstände nur 134qm nutzen kannst?

 
Es ist ein Eckstück zwischen zwei Quartierstrassen. Also Nordost- und Südseite grenzen zT an die Strasse, wo ein Grenzabstand von 7 resp. 6 Meter verlangt wird. Zudem sind die Grenzlinien nicht gerade. Die Baulinie ist zZ nicht analog dem Strassenverlauf eine Kurve, sondern einfach die Ecke gerade "abgeschnitten". So verlieren wir wiederum einige Meter. Dies wird jedoch innerhalb der nächsten 2 Jahre angepasst.
Die Ausnützungsziffer beträgt 25%, also 148qm, also Wohnfläche ohne Garage und Keller dürfen dies nicht überschreiten. Wie sie auf die 134qm gekommen ist weiss ich nicht, sie hat hangelenk mal pi gerechnet mit den Mindestabstand-Werten.

 
Auf "mir wurde gesagt" würde ich mich bei der grössten Investition des Lebens nicht verlassen. Baureglement lesen, bis ins Detail verstehen und selber zeichnen und rechnen!

 
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Hab ich gelesen :) Da stehen eben die 25% Ausnützungsziffer. Ergibt die 148qm. Wir kaufen bestimmt nicht ohne uns genau Gedanken zu machen, deshalb ja meine Fragen. 

 
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Wie alt ist die Zonenplanung, steht eine Revision bevor? W1-Zonen werden üblicherweise, wenn nicht Hanglage oder sonst was dagegen spricht, heutzutage fast immer durch W2 ersetzt. Eingeschossiges Bauen ist einfach ein uralter Zopf. Zonenpläne haben übrigens einen theoretischen Planungshorizont von rund zehn Jahren.

Wie kommen die Abstände zur Strasse zustande? Sind das die gesetzlichen Mindestabstände oder gibt es Baulinien? Allenfalls wäre - je nach Geometrie der Parzelle - ein Gesuch um eine Ausnahme (geringere Abstände) zu prüfen.

 
@postit Der Zonenplan ist schon älter, von 2005. W1 wird es vermutlich bleiben, aber ev. werden die Baulinien etwas angepasst (geringere Abstände). Auf jeden Fall angepasst wird sie an einer Stelle, wo es anstatt der Strasse entlang "eine Kurve" hat einfach abgeschnitten ist. So gewinnen wir wieder ein paar Quadratmeter. 
Ein Gesuch um schnellere Prüfung/Bearbeitung werden wir auf jeden Fall einreichen, aber da der Kanton mitmischt hat die Gemeinde da nicht alleiniges Entscheidungsrecht.

 
Bei der Nutzungsberechnung nach Ausnützungsziffer sind auch die Innenwände mitgerechnet. Diese müssen folglich zuerst mal abgezogen werden. Deren Flächenanteil wird mit ca.10% angenommen. 148m2 x 0.9 = ca. 133m2

 

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