landkauf vor der erschliessung

stoney73

Mitglied
23. Jan. 2007
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hallo zäme

ich habe eine frage:

wir kaufen land, der preis für das voll erschlossene grundstück beträgt ca. 135000 franken. die baufirma, von welcher wir das land abkaufen, will 80000 franken anzahlung und den rest bei abschluss der erschliessung. auch erst dann wären wir eigentümer des landes. das grundbuchamt hat uns nun darauf aufmerksam gemacht, dass - im falle eines konkurses der baufirma - sowohl unsere anzahlung als auch das land flöten ginge. kann uns jemand sagen, wie wir uns absichern können, dass dies nicht passiert? wäre eine anzahlung auf ein sperrkonto sinnvoll? gibt es hier jemanden, der das land auch vor der erschliessung gekauft hat? wenn ja, wie lief es bei euch?

danke für eure antworten.

stoney73

 
Salü Stoney,

da es sich bei Dir um den Kauf / Reservierung eines nicht erschlossenes Grundstückes handelt, und werden die Zahlungsinteravlle vom GU (oder vom Landverkäufer, der als GU die Erschließung erstellt) diktiert, was bei der Erschließung an sich nichts Außergewöhnliches ist, würde ich versuchen, einen guten Notar zu finden, der mich sinnbezogen gut beraten kann.

Zahlungen auf ein zweckgebundenes Sperrkonto sind meiner Meinung nach sicher sinnvoll - wenn sie richtig definiert werden.

Eigentlich solltest Du zuerst das "nicht erschlossene" Bauland zu dementsprechendem Preis erwerben und als solches im Grundbuch eintragen lassen - mit Dir als Eigentümer. Dann erhielte die Firma den Auftrag, die Erschließung - aufgrund einer Baubewilligung! - auszuführen, die dann von Dir bezahlt würde. Dann hättest Du erschlossenes Bauland und Deine Zahlungen würden mehr oder weniger den Wertstatus kopieren.

Der Hausbau per GU wäre dann wieder ein ganz anderes Kapitel.

Wobei ich sagen muss, dass ich es schon lieber sehen würde, wenn der GU die Erschließung zuerst auf seine Kosten errichten und die Grundstücke erst nach erfolgter Erschließung zum Verkauf anbieten würde - hier ist es wieder ein Konflikt der Risikoverteilung, wo der Unternehmer zuerst das Geld sehen will, bevor er etwas tut, aber geht was schief, dann ist der Käufer der Geprellte. Und da hattens am Grundbuchamt schon Recht.

Auf jeden Fall würde ich keine größere Zahlung leisten, als ich grundbuchamtlich abgesichert habe.

/emoticons/default_smile.png bud

 
hallo budweiser

vielen dank für deine antwort. ich hoffe sehr, dass ich morgen dieses "problem" lösen kann mit dem treuhänder des verkäufers. es würde uns sehr ärgern, wenn es mit dem land nicht klappen würde, aber das risiko ist definitiv zu hoch, wenn im grundbuch nichts eingetragen ist...

herzliche grüsse

stoney73

 

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