Hallo
seit über 30 Jahren wohnen wir auf einer Parzelle, auf der ein landwirtschaftliches (3m breit) Durchgangsrecht (Raubrecht) für 2 Parzellen im Grundbuch eingetragen ist. Während all den Jahren wurden diese Zufahrt nie benützt (ist auch nicht vorhanden), da eine Strasse viel näher der Parzellen liegt. Bauliche Veränderungen wurden ebenso gemacht. Ein Stall gebaut, Parzellen landwirtschaftlich verbunden etc. Jetzt soll eine Parzelle verkauft werden, die über die andere durch meine und über mehrere andere das Durchgangsrecht hat. Der zukünftige Käufer ist der gleiche, der die andere benachbarte Parzelle besitzt und seit über 30 Jahren NIE über unser Grundstück gefahren ist.Es wäre ein Verhältnisblödsinn aber gleichens, wenn diese ehemalige Zufahrt erstellt werden müsste!
Kann dieses Recht aus dem Grundbuch gestrichen werden? Muss ein finanzieller Ausgleich gemacht werden? Wie geht man am besten vor?
Herzlichen Dank für die Vorschläge.
seit über 30 Jahren wohnen wir auf einer Parzelle, auf der ein landwirtschaftliches (3m breit) Durchgangsrecht (Raubrecht) für 2 Parzellen im Grundbuch eingetragen ist. Während all den Jahren wurden diese Zufahrt nie benützt (ist auch nicht vorhanden), da eine Strasse viel näher der Parzellen liegt. Bauliche Veränderungen wurden ebenso gemacht. Ein Stall gebaut, Parzellen landwirtschaftlich verbunden etc. Jetzt soll eine Parzelle verkauft werden, die über die andere durch meine und über mehrere andere das Durchgangsrecht hat. Der zukünftige Käufer ist der gleiche, der die andere benachbarte Parzelle besitzt und seit über 30 Jahren NIE über unser Grundstück gefahren ist.Es wäre ein Verhältnisblödsinn aber gleichens, wenn diese ehemalige Zufahrt erstellt werden müsste!
Kann dieses Recht aus dem Grundbuch gestrichen werden? Muss ein finanzieller Ausgleich gemacht werden? Wie geht man am besten vor?
Herzlichen Dank für die Vorschläge.