...leistet den Käufern gemäss den SIA Bestimmungen Gewähr

fendant

Mitglied
25. Mai 2011
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Hallo zusammen,

in unserem Kaufvertrag steht folgender Satz drin:

"Die XYZ AG Bauunternehmung leistet den Käufern gemäss den SIA Bestimmungen

Gewähr."

Was heisst das genau? Heisst das, dass alle Arbeiten nach den entsprechenden SIA Normen erledigt werden müssen oder hat das nur etwas mit der Garantie nach der Abnahme zu tun?

Vielen Dank und einen schönen Abend

Fendant

 
Nach der Anzahl an Antworten scheine ich nicht der einzige zu sein, der den Satz nicht versteht /emoticons/default_wink.png

 
Hallo

Wenn eine Vertragsbestimmung unklar ist, dann sollte sie umformuliert werden. Wenn der Verkäufer auf Nachfrage erklärt: Damit ist xy ... gemeint, ist Vorsicht geboten - Meinungen können schnell ändern.

Die zitierte Bestimmung heisst nicht, dass alle SIA Normen eingehalten werden müssen. Es könnte sein, dass die Garantiebestimmungen der SIA Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) gemeint sind, das ist aber nur eine Vermutung.

Es wäre genau zu definieren, welche Bestimmungen der SIA Norm übernommen werden. Trotzdem bleibt es heikel, nur Teile einer Norm zu verwenden. Vertrags-Collagen neigen zu Widersprüchen und Unklarheiten.

Vertäge werden besonders wichtig, wenn es zum Streit kommt. Ich rate für klare Vertragsbestimmungen zu sorgen, allenfalls mit fachlicher Unterstützung.

 
Hallo Algebar,

Danke für Deine Antwort. Ich sehe das leider auch so wie Du. XYZ ist einfach ein Platzhalter für den Namen der GU. Ändern lässt sich der Vertrag leider nicht mehr, da der Einzugstermin in 2Mt ist. Die allermeisten Sachen laufen auch gut, aber der Sanitär/Heiziger hält sich selten an die SIA Normen und sagt jedesmal nur grinsend, das es bloss Empfehlungen sind. Bin darum gerade an einem Brief an den GU, der vom Eindruck her bis jetzt schon immer bestrebt ist gute Qualität nach SIA Norm abzuliefern, nur scheine ich halt jetzt praktisch keine Mittel in der Hand zu haben, als der Goodwill des GU und die vom Gesetz her verbindlichen SIA Normen.

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der architekt unserer gu ist mitglied der sia. laut unserem anwalt, kann man dann davon ausgehen, dass nach sia gebaut wird. wie sieht es denn mit eurem aus?

ich würde auf jeden fall ein klärendes gespräch mit dem gu suchen!

 
Hatte gestern ein längeres Gespräch mit dem GU (per Zufall auf der Baustelle getroffen). Für ihn ist eigentlich klar, dass man sich an die SIA Normen zu halten hat. Er wird dem Handwerker nochmals ins Gewissen reden, dass er die SIA Normen einhalten soll. Ich hoffe jetzt mal das beste, dann ist mir das lieber, als wenn ich da mit Anwälten drohen muss. Unser Heiziger/Sanitär nimmt es halt nicht so genau. Er hat z.B. ein Rohr 4mal weniger dick isoliert, als im Energiegesetz des Kantons vorgeschrieben. Als ich ihn um eine Stellungsnahme bat, meinte er, dass seie Verhältnisblödsinn, es hätte eh keinen Platz dafür (was zwar stimmt, jedoch ist es ein Neubau) und dass der Kanton das bei so Kleinanlagen tolerieren würde...

 
Ja, ich glaube, er sieht das langsam schon ein, dass er da nicht die beste Wahl getroffen hat, denn von den fünf Käufern, haben noch zwei andere massive Probleme. Von einem hat er sogar schon vom Anwalt einen Brief bekommen.

 
.. GU (per Zufall auf der Baustelle getroffen). Für ihn ist eigentlich klar, dass man sich an die SIA Normen zu halten hat. Er wird dem Handwerker nochmals ins Gewissen reden, dass er die SIA Normen einhalten soll. .
Was ist denn das für eine Aussage?

Als GU hat er ja schliesslich einen Auftrag an "seinen" Handwerker erteilt...da müsste er ja wohl wissen, ob er den Auftrag nach SIA-Normen erteilt hat...

Zur Eingangsfrage.....das bezieht sich auf die Gewährleistung... also Dauer und Art der Gewährleistung.. und nicht auf die Ausführung. Das ergibt sich dann eben aus dem GU-Auftrag, den man ja vorgängig überprüfen kann und falls erforderlich (was der Regelfall ist), ändern muss. Dann steht es eben auch unmissverständlich im Vertrag.

 
Hallo Pfälzer,

Wegen dem Zitat. Ich denke, er hat den Auftrag wohl nicht nach SIA Normen in Auftrag gegeben.

Das wir gemäss Vertrag nun kein Recht auf die SIA Normen haben ist natürlich ärgerlich.Hätte halt Dein Bauseminar besuchen sollen;)

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Hallo Pfälzer,

Hätte halt Dein Bauseminar besuchen sollen;)

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Hallo fendant

Nun...das ist natürlich grundsätzlich eine gute Gelegenheit Wissen zu sammeln...um besser gerüstet zu sein:rolleyes:

Grundsätzlich hast Du das Recht auf die SIA-Normen nicht verloren... sie sind halt kein Gesetz... im Streitfall werden sie natürlich schon von Gerichten herangezogen...das ist dann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, den ja kein Bauherr freiwillig und sooo schnell geht. Mischverträge werden durchaus auch von Gerichten nicht gerne gesehen...also wenn sich ein GU nur die Rosinen raus pickt... zwischen OR und SIA... dann kann man auch grundlegend Recht bekommen und die Mängelpunkte können nach SIA-Normen bewertet werden. Das kann Dir dann ggf. ein Baufachanwalt noch genauer erklären.

Aber eine Antwort vom GU steht ja wohl noch aus...also lass ihn mal mit seinem netten Handwerker reden... musst nur am Ball bleiben was die Antwort beträfe... sonst geht das schnell in Vergessenheit.

 
Hallo

"Gewähr bieten" bedeutet hier wohl eher, dass die Gewährleistung, d.h. Garantie und Nachbesserungsrechte nach SIA gehen. Über die Regeln der Baukunst, z.B. welche Normen (wie z.B. Lärm, Isolation etc.) eingehalten werden müssen, sagt diese Bestimmung nichts aus.

Freundliche Grüsse

 

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Josven