Leistung vom Handwerker nicht erbracht, wie bekomme ich meine Anzahlung zurück

Sid_und_Nancy

Mitglied
20. Sep. 2008
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Hallo, wir haben anfang April 13 einene Zaun in Auftrag gegeben und 3000,- angezahlt.

Handwerker wollte innert 2 Wochen beginnen, nach xmaligem nicht absagen, nicht erscheinen und nicht verschieben haben wir ihm im Juli 13 eine letzte Frist von 2 Wochen gegeben den Zaun zu erstellen, ansonsten würden wir vom Vertrag zurücktretten. Nachdem wir ihm dann die Frist um nochmals eine Woche verlängert haben, hat er Löcher gebuddelt, allerdings nicht nach unserem Plan und dann etwas mehr als die Hälfte der Pfosten betoniert, dann tauchte er wieder nicht auf und nchdem wir ihn mit anrufen und smsm bombadiert haben wo er stecke, meinte er er könne den Termin wieder nicht einhalten und wollte nochmal eine Verlängerung........ darufhin haben wir den Vertrag entzogen und ihm geschrieben er solle die Abrechnung machen, 2x an-abfahrt, die 15 Pfosten und 7 Stunden er und 8,5 Std. arbeitszeit der Hilfskraft und den Prix Garantie Beton. Und uns den Restbetrag zurückerstatten. Er hat am 12.8.13 geschrieben er schicke die Abrechnung die nächsten Tage. Seither haben wir nichts mehr gehört.   wie sollen, bzw. können wir weiter vorgehen um unser Geld zurück zu bekommen?

Wir hoffen uns kann jemand weiterhelfen

Danke

Gruss 

Sid und Nancy

 
Hallo,

du kannst eine Frist setzen, dabei mit Anwalt drohen

dann einen Anwalt einschalten und wenn das nichts hilft die Gerichte einschalten.

Wenn er aber nicht zahlen will/kann wirds schwierig und nervig.

Wieso willst du ihm eigentlich seine bisherigen Arbeiten zahlen?

Wenn die nicht nach deinem Plan sind, sind die für dich wertlos.

Das Nachfolgeunternehmen wird dir kaum eine um diesen Betrag geringere Offerte machen.

Wenns dumm läuft muss da was wieder rückgebaut werden, das kostet sogar extra.

Ich würd mich erstmal auf den Standpunkt stellen, dass ich die ganze Anzahlung zurück will.

Allein schon, um dann in Verhandlungen auch wieder etwas nachgeben zu können...

Gruss

 
Ja er hat nicht nach Plan gebuddelt, aber zumindest die Pfosten die er Betoniert hat können genutzt werden. Ein Anwalt will eben auch erst mal Kohle sehen. Den Zaun bauen wir jetzt selber. Kann man den nicht betreiben ?
Gruß Nancy


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Hallo,

Doch, in der Schweiz kann grundsätzlich jede betrieben werden, auch ohne vorher Beweise vorzulegen. Die Frage ist dann, wie weiter. Denn wenn der Handwerker Rechtsvorschlag erhebt, musst du vor Gericht beweisen, dass dir das Geld zusteht. Mit der Ausnahme, dass du Kosten mit der Betreibung hattest und der Handwerker eine Betreibung hat, bist du genau gleich weit.

Die Betreibungskosten können im übrigen ebenfalls auf den Betriebenen überwälzt werden. Vorausgesetzt jedoch, du erhälst vor Gericht recht.

Sollte der Handwerker jedoch die Frist für den Rechtsvorschlag (10 Tage seit Zustellung) verpassen, hast du gute Karten... :)

Gruss

Tom

 

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