Leitfaden für GU-Vertrag gesucht

malvina

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01. Apr. 2009
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Hallo Forum-Leute

Wir haben unseren GU-Vertrag (Jupieee!) und haben enorm gutes Gefühl mit unserem GU. Trotzdem möchten wir den Vertrag natürlich genau durcharbeiten. Kann uns jemand Checklist, Leitfaden oder Tipps geben? Evtl. gibt es eine Homepage?

Besten Dank für Eure Unterstützung!

 
Hallo Malvina,

es gibt eingentlich keinen "Leitfaden", da die GU-Verträge in der Regel sehr individuell verfasst werden (eben pro GU) und man muss sie daher auch einzeln betrachten, überprüfen und ggf. ergänzen lassen (dies ist in der Regel angebracht). Was immer bei dem Einen drin steht, oder wie die Einzelerfahrung auch war, Dein Vertrag ist sicherlich wieder anders gestaltet.

Es gibt ja keinen einheitlichen GU-Vertrag, der ggf. von Fachleuten erstellt wurde, als quasi neutraler Vertrag.... daher geht es auch nur individuell..

 
doch, sowas gibt es. Müsste aber auch danach suchen.

Wichtig finde ich aber generell folgende Punkte:

1. erst unterschreiben, wenn man wirklich alles verstanden hat (ist eigentlich selbstverständlich, man stellt aber oft fest, dass Kunden über den Tisch gezogen werden mit ungenauen oder gar fehlenden Beschreibungen etc.)

2. Verantwortlichkeiten/Risiken müssen fair verteilt werden (nicht einseitig auf den Kunden abgewälzt werden)

3. keine Zahlung (Reservationszahlung und ähnliches) ohne Gegenleistung

4. mehrere Referenzen einholen

 
Der GU Vertrag muss/sollte ein Schweizer Werksvertrag gemäss SIA118 und OR sein. Die Reihenfolge muss beachtet werden zuerst SIA118 dann OR, dann Werksvertrag.

Die SIA 118 besteht aus ca. 200 Seiten, die SIA 118 hat einige Paragraphen die eine Architekten Bauführer Blanko Vollmacht erteilen. Diese Paragraphen sollten auf x sFr limitiert werde.

Es müssen / solle die korrekten Pläne vorhanden sein, von der Gemeinde akzeptiert. Protokoll der Baugenehmigung verlangen.

Die GU Honorare für mehr und minder Kosten sollen definiert sein. (+ ca. 10% ; - oft auch +10%) wenn ich Kosten spare zahle ich noch Mehrkosten an die GU

Welcher Laie kennt die Werksvertrag Paragrafen aus den Schweizer OR; welcher Laie hat die SIA 118 schon gesehen ( und Verstanden ) ? Die meisten GU's haben nicht einmal eine Kopie der SIA118.

Damit kann ich nur Empfehlen kontaktiere einen Fachmann. Eine Herrn aus dem Forum kann ich empfehlen PN an mich.

Die Fehler habe ich selber alle gemacht.

Ich habe eine Vertrag unterschreiben welcher auf SIA118 verweist habe die SIA118 nie gesehen.

Ich habe eine Vertrag mit falschen nicht bewilligten Plänen unterschrieben.

Und mehr ..

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hoi Malivna

Beim GU-Vertrag sollte man zwischen der formalen (Vertragsregeln) und der inhaltlichen (Baubeschrieb&Pläne etc) Seite unterscheiden.

Zur formalen folgende Empfehlungen:

- Die sia118 sollte bei den Vertragsgrundlagen aufgeführt sein.

- als AGBs zum Vertrag sollten die Standard-AGB des VSGU verwendet werden (Verband Schweiz. GU)

Bei der inhaltlichen Seite hängt es halt stark davon ab, ob das beschrieben ist, was ihr euch vorstellt. Ich würde schauen, dass neben der sia118 auch auf alle technischen Normen des sia und die "Regelen der Baukunde" (was annäherungsweise das selbe ist) explizit verwiesen wir. Damit erklärt ihr die Normen des sia als verbindlich, was sonst nicht unbedingt der Fall wäre.

Genereller Tip: lasst euch alles genau erklären, unterschreibt nichts was ihr nicht versteht und unterschreit nur formulierungen die für euch klar sind und unterschreibt den Vertrag nur wenn alles drin steht was euch wichtig ist. Im Vertrag steht eben nicht nur der Preis, sondern auch die gesamte Leistung muss beschrieben sein. Was nicht beschrieben ist, wird auch nicht geliefert (oder dann kostet es mehr!)

Seid euch bewusst, dass ihr nur noch solange ihr den Vertrag noch nicht unterschrieben habt, verhandlen könnt.

Einen Experten beizuziehen ist sicher kein schlechter Rat.

Gruss

Marcel

 
Architekten Bauführer Blanko Vollmacht erteilen. Diese Paragraphen sollten auf x sFr limitiert werde.

.
diesen Passus sollte man ersatzlos streichen.... Es sollte kein einziger Rappen ohne Zustimmung des Bauherren, als Auftrag vergeben werden.... Das geht auch völlig anders.

Hallo Malvina.

Aber nochmals, abgesehen von den Formalvorgaben, ist der Hauptbestandteil des Vertrages der Baubeschrieb oder sonstige Gegebenheiten welchen den Umfang, die Ausstattung und der Wert eines Produktes festlegen.

Zudem natürlich die einzelnen Zahlungsstufen.

Daher nochmals, es muss jeder einzeln beurteilt werden! Jeder GU sucht für sich die beste Vertragsform und schließt möglichst unangenehme Risiken aus, bzw. wälzt diese auf dem Bauherren ab!

Lasse dieses Vertragswerk einmal von einem Fachmann überprüfen (geht ja schnell per Mail/pdf oder Fax, zu versenden) und füge ggf. sich hieraus ergebende Verbesserungen ein, oder lasse Dich beraten, was denn noch alles enthalten sein sollte, was so noch überhaupt nicht erfasst wurde!!

Das sind nämlich die schlimmsten Dinge, welche Dich später Dein schönes Geld kosten werden!

Du kannst Dich auch via PN mit mir kurz in Verbindung setzen.

 
Noch ein Vorschlag

Gilt nur für die Schweiz. ( Handwerkerdgarantien Bürgschaften SIA118)

Die Schweiz ist ist Geld gesteuert ?die nicht existenten Schwarzen Listen? der Versicherung und Banken haben sehr gutes know how.

Die Handwerkerdgarantien / Bürgschaften werden meist über Versicherungen und Banken, sofern Vertrag nach SIA118, abgeschlossen.

Das heiss es könnte ein gut sein die Handwerkerdgarantien im Werksvertrag zu definieren. Zum Beispiel Handwerkergarantie über Versicherung xxx. (eine der 5..10 grossen ) Vor Baubeginn muss die Policennumer bekannt sein. Sollte es sich um einen seltsamen Bürgen halten ist Vorsicht geboten.

 
Bei der Auswahl vom GU bitte diesen vorher genau abklären, schon wieder geschehen... GU-Vertrag unterzeichnet... Vereinbarte erste Zahlung geleistet... 2 Wochen darauf KONKURS... CHF 56'000 weg... Die Strafanzeige von unserer Seite folgte jedoch auch... Ich habe den Eindruck, als kommen und gehen die GU's und hinterlassen eine Spur von geschädigten Leuten, welche den Traum vom Eigenheim hatten...!

Gruss

Bauexperte

 

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