Lichte Höhe

Robby123

Mitglied
12. Apr. 2012
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Wir bauen z. Zt. ein Einfamilienhaus mit GU Vertrag und sind kurz vor der Fertigstellung.

Leider haben wir jetzt festgestellt, daß im UG die lichte Höhe nur 2,30 m ist statt 2,40m wie im Plan. Im UG befinden sich 3 Schlafzimmer , Bad und Keller.

Außerdem haben wir leider auch noch Probleme mit gewissen Ausführungen.

Im Vertrag steht: Fensterläden lasiert, Holzdecke im Obergeschoß lackiert. Beide Arbeiten wurden nicht ausgeführt.

Wie sollen wir vorgehen?

 
Hallo Robby 123

Kenne die Details der Bauordnung deiner Gemeinde leider nicht, aber in der Regel muss die Mindesthöhe von 2,4 Meter eingehalten werden, damit die Räume als Wohnraum wie im Vertrag genutzt werden können. Hat denn eine Abnahme von der Gemeinde schon stattgefunden? Die anderen Sachen sind klare Nichterfüllung des Vertrages. An deiner stelle würde ich dringend einen Baufachhmann und Sachverständigen hinzuziehen, damit Du eine Beweissicherung hast. Der kann dann auch alles andere Überprüfen. Hört sich nicht sehr vertrauensvoll an, was Du schreibst.

Grüsse

Bauprofi

 

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