Lieferung entspricht nicht der Bestellung...

Amira

Mitglied
23. Feb. 2009
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Hallo zusammen,

nachdem ich lange nur passiv mitgelesen (und viel gelernt!) habe, komme ich jetzt doch mit einer Frage...

In meiner Wohnung, die in zwei Monaten bezugsbereit ist, wurde in zwei Fällen nicht gemäss meinem unterschriebenen Auftrag gearbeitet. Ich frage mich jetzt, wie ich damit umgehen soll, resp. wie das mit den Kosten ausschaut. Zum Glück ist alles nicht weiter 'tragisch', aber trotzdem...

Ich habe in der Wohnung 10 Deckenleuchten. Im Ausbaustandard inbegriffen ist die Vorbereitung für die Leuchten (Buchse), nicht aber die Leuchten selber. Da ich die Mehrkosten niedrig halten wollte und ein Kollege von mir früher Elektriker war und mir hilft, habe ich keine Leuchten bestellt. Nun war ich vor zwei Tagen auf dem Bau und sehe, dass die Leuchten installiert sind.

Eigentlich bin ich ja froh, dass ich von Anfang an Licht haben werde. Trotzdem ist das nicht, was ich bestellt und unterschrieben habe. Ich gehe davon aus, dass ich die Leuchten bezahlen werde - aber wie sieht das aus mit der Arbeit? Wenn ich mich auf stur stellen würde, müsste der Elektriker die Leuchten ja wieder entfernen, und das wäre für ihn auch ein Arbeitsaufwand, oder?

Der zweite Fall ist in der Küche. In einem ersten Gespräch mit dem Küchenbauer hatte ich mich für die "Le Mans-Ecklösung" entschieden (Unterbau-Eckelement mit zwei ausziehbaren Tablaren). Da auch hier Mehrkosten von über 1000 Franken anstehen würden, habe ich sie dann aber nicht bestellt. Installiert ist sie jetzt trotzdem. Ist natürlich schön, aber ich sehe nicht ein, dass ich da die vollen Kosten übernehmen sollte!

Zudem habe ich ein zusätzliches 'Barmöbel' zwischen Küche und Wohnraum bestellt. Hier stimmen die Masse nicht: anstelle von 35 cm Tiefe hat es jetzt das Sondermass von 30 cm, und Türen auf beiden Seite, obwohl ich nur Küchenseitig Türen wollte.

Auch hier die Frage: wie kann / soll ich argumentieren, wenn's um die Rechnung geht? Die Ecktablare sind natürlich toll und wirklich ein Mehrwert, das Barmöbel hingegen ist mit seinen 30 cm wirklich nicht, was ich wollte.

Was denkt ihr, welche Erfahrungen habt ihr in solchen Fällen?

Soll ich das mit dem Küchenbauer direkt aufnehmen oder über meinen GU verhandeln?

Vielen Dank für euer Feedback!

Amira

 
Hallo amira

Mit wem hast du den Vertrag zu den mangelhaften "Arbeitsgattungen" abgeschlossen ?

Sind die wirklichen Ausführungen irgendwo schriftlich festgehalten ?

Andy

 
Hallo Andy

Die Offerten, die ich unterschrieben habe, sind vom Elektriker resp. vom Küchenbauer - allerdings wurden die jeweils erst vom GU kontrolliert und ich habe sie auch dem GU zurück geschickt.

Amira

 
Hallo amira

Wenn du einen Vertrag mit einem GU hast, machst du üblicherweise keine Verträge direkt mit Unternehmern.

Wurde bei diesen beinen Unternehmern von Anfang an vereinbart, dass hier die Verträge über euch als Bauherren laufen ?

Sind diese beiden Unternehmer die nicht vom GU vorgeschlagen wurden ?

Sorry wenn ich erst jetzt antworte.

Andy

 
Hallo Amira,

Du hast ja beim GU für die Ausbauwünsche jeweils Offerten bekommen, welche Du dann unterschrieben hast... oder?

Wenn jetzt mehr geliefert wurde als Du bestellt hast, dann würde ich das sein lassen... sofern die Abrechnung danach nicht höher ist als für das was Du unterschrieben hast...

Wenn dann aber noch die nicht bestellten Sachen zusätzlich verrechnet werden, dann würde ich intervenieren und die Angelegenheit zur Sprache bringen. Schliesslich zahlst Du das, was Du bestellt hast - wenn dann der GU z.B. meint, Du müsstest die zusätzlich verbauten Materialien (für welche Du nicht unterschrieben hast) berappen, dann kannst Du immer noch auf Rückbau bestehen... meist findet man dann eine Übereinkunft, welche für beide Seiten annehmbar ist - oder zumindest zu Deinem Vorteil ist! /emoticons/default_wink.png

Schliesslich entstehen dem GU bei Rückbau nochmals Kosten und diese wurden ja von ihm verursacht...

Nur nicht "weich klopfen" lassen!/emoticons/default_cool.png

Grüssle

Arcuos

 

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