Liegenschaften im Kindesvermögen beim Tod eines Elternteils

Xcoder

Mitglied
15. Dez. 2012
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Hallo,

Wir hatten kürzlich eine Diskussion, was im fall des Todes eines Elternteils mit dem Wohneigentum passiert. Gemäss Webseite der KESB hat der überlebende Elternteil der Kindesschutzbehörde ein Inventar über das Kindesvermögen einzureichen. Das Kindsvermögen setzt sich unter anderem aus dem Erbanspruch am väterlichen oder mütterlichen Nachlass zusammen. Die KESB prüft dann ob der Nachlass überschuldet ist. Es soll dann Fälle gegeben haben, wo die KESB zum Verkauf der Liegenschaft gedrängt hat um das Erbe der Kinder zu schützen.

Has sich jemand mit der Thematik auseinandergesetzt? Was muss beachtet werde, dass auch die Interessen des überlebenden Elternteils geschützt werden? Muss man jetzt als Hausbesitzer prinzipiell die Kinder enterben, was ja eigentlich kaum geht. Oder muss man mittels letztwilliger Verfügung eine Teilungsbestimmung festlegen um die Liegenschaft möglichst vollständig dem überlebenden Elternteil zuzusprechen und so wenig wie möglich im Kindesvermögen zu haben?

Gruss, Xcoder

 
So einfach ist das nicht zu beantworten. Kommt auch ganz auf deine/eure familiäre Situation an. Man kann sich zum Beispiel gegenseitig begünstigen.

 
Ja, klar, aber die Kinder haben ja immer ihren Pflichtteil und wenn dieser einen grossen Teil der Liegenschaft enthält, weil, es zum Bsp. kein anderes Vermögen und keine Schulden gibt, könnte es ja schwierig werden.

 
Wenn ein Ehegatte stirbt und es sind Kinder da, dann sind der überlebende Ehegatte und die Kinder Erben der Erbmasse des Erblassers. Es muss also zunächst festgestellt werden, wie gross die Erbmasse ist, die unter den Erben zu teilen  ist. War das Paar verheiratet, dann wird zunächst die güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt: es kommt also auf den Güterstand der Ehegatten an. Nur, was letztlich in die Gütermasse des Erblassers fällt, bildet auch zu teilende Erbmasse. Das Ehepaar kann also mittels Ehevertrag Einfluss auf die Gütermassen nehmen. Weiter kann testamentarisch der Erbteil der Kinder auf den Pflichtteil (=3/4 des gesetzlichen Erbteils) gesenkt werden. Und wenn die Kinder erwachsen sind (eine Kesb dürfte dem nämlich nicht zustimmen), können sie via Erbverzichtsvertrag sogar auf ihr Erbe verhindern. Kurz: so, wie man ein Auto im Normalfall zum Mechaniker bringt, so sollte man sich für solche Sachen von einem Notar/Anwalt beraten lassen. Kostenpunkt: 300-1000 Franken.

 
Um es nicht zu kompliziert zu machen, schränken wir doch die Situation darauf ein, dass die Kinder nicht erwachsen sind und dass Liegenschschaft zu gleichen Teilen den Ehepartnern gehört hätte... 

 
Du kannst die Kinder auf den Pflichtteil setzen und dem jeweiligen Ehepartner Vorrang geben. Wie das nun genau heisst weiss ich auch nicht. So kannst du jedenfalls verhindern, dass man den Kinder deren Teil beim Eintreten des Erbfalles auszahlen muss. Dies geht jedoch nicht so ohne weiteres wenn ihr eine Patchwork Familie seid.

Und das mit dem Notar/Anwalt kann ich nur empfehlen.
Hier ein etwas älterer Artikel: https://www.ktipp.ch/artikel/d/erbe-mein-ehepartner-soll-alles-erhalten/
 
susiderkins hat eigentlich schon alles gesagt was man machen kann.

Wichtig ist noch zu wissen, dass ein Ehe- und Erbvertrag öffentlich beurkundet werden muss. Ohne Notar geht's also nicht. Die eigene  Bank hilft einem aber in der Regel dabei. Sei es das einem einen entsprechenden Notar oder Rechtsanwalt vermitteln oder als Zeugen bei der Beurkundung dabei sind.

Ich würde jedem empfehlen sich mit dem Thema auseinander zu setzten.

Das kann im Falle eines Falles doch vieles erleichtern wenn man einen Ehe- und Erbvertrag gemacht hat. 

Die KESB wird aber auch dann prüfen ob die Rechte der minderjährigen Erben (Kinder) nicht verletzt worden sind. Die KESB hat die Aufgabe die Interessen der Kinder zu schützen.

 
Gehe zum Notar und lass dich beraten. Du wirst ohne Notar keine brauchbare Lösung realisieren können, da du nur via Testament zu wenig Spielraum hast, um den Zwangsverkauf zu verhindern.


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