Hallo,
Wir hatten kürzlich eine Diskussion, was im fall des Todes eines Elternteils mit dem Wohneigentum passiert. Gemäss Webseite der KESB hat der überlebende Elternteil der Kindesschutzbehörde ein Inventar über das Kindesvermögen einzureichen. Das Kindsvermögen setzt sich unter anderem aus dem Erbanspruch am väterlichen oder mütterlichen Nachlass zusammen. Die KESB prüft dann ob der Nachlass überschuldet ist. Es soll dann Fälle gegeben haben, wo die KESB zum Verkauf der Liegenschaft gedrängt hat um das Erbe der Kinder zu schützen.
Has sich jemand mit der Thematik auseinandergesetzt? Was muss beachtet werde, dass auch die Interessen des überlebenden Elternteils geschützt werden? Muss man jetzt als Hausbesitzer prinzipiell die Kinder enterben, was ja eigentlich kaum geht. Oder muss man mittels letztwilliger Verfügung eine Teilungsbestimmung festlegen um die Liegenschaft möglichst vollständig dem überlebenden Elternteil zuzusprechen und so wenig wie möglich im Kindesvermögen zu haben?
Gruss, Xcoder
Wir hatten kürzlich eine Diskussion, was im fall des Todes eines Elternteils mit dem Wohneigentum passiert. Gemäss Webseite der KESB hat der überlebende Elternteil der Kindesschutzbehörde ein Inventar über das Kindesvermögen einzureichen. Das Kindsvermögen setzt sich unter anderem aus dem Erbanspruch am väterlichen oder mütterlichen Nachlass zusammen. Die KESB prüft dann ob der Nachlass überschuldet ist. Es soll dann Fälle gegeben haben, wo die KESB zum Verkauf der Liegenschaft gedrängt hat um das Erbe der Kinder zu schützen.
Has sich jemand mit der Thematik auseinandergesetzt? Was muss beachtet werde, dass auch die Interessen des überlebenden Elternteils geschützt werden? Muss man jetzt als Hausbesitzer prinzipiell die Kinder enterben, was ja eigentlich kaum geht. Oder muss man mittels letztwilliger Verfügung eine Teilungsbestimmung festlegen um die Liegenschaft möglichst vollständig dem überlebenden Elternteil zuzusprechen und so wenig wie möglich im Kindesvermögen zu haben?
Gruss, Xcoder