Liftkosten in Stockwerkeigentum

David77

New member
12. Feb. 2014
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Hallo zusammen

Ich bin ein glücklicher Besitzer einer kleinen Attika Wohnung im 2. OG.

Ich habe aber folgendes Problem / Frage.

Soeben habe ich die erste Betriebskostenabrechung für meine Eigentumswohnung erhalten. Ein Punkt hat mich aber sehr geschockt.

Liftkosten pro Jahr:

- EG: 208 CHF

- 1. OG: 624 CHF

- 2. OG: 1040 CHF

Info zur Überbauung:

Die Wohnungen im EG und 1. OG sind viel grösser (ca 110m2 innen und 20m2 aussen) als die Attika Wohnungen im 2. OG (ca 70m2 innen, 60m2 Terrassen).

Mit diesen Liftkosten resultiert plötzlich, dass meine Nebenkosten höher sind als die viel grössere Wohnung im EG.

Ist es überhaupt zulässig, dass die Parteien im 2.OG so viel mehr an die Liftkosten bezahlen?

Hintergrundinformationen:

Beim Kauf der Wohnung wurde uns gesagt, dass die Wertquoten von den Wohnungen im 1. OG und insbesondere im 2.OG nach oben korrigiert wurde, insbesondere wegen den Lift Verhältnissen. Ich habe die Wertquotenberechnung gesehen, im 2. OG wurden 8% dazugezählt und im 1.OG 3% zusätzlich.

Der Verkäufer wollte zunächst das Verwaltungsmandat selber übernehmen, aber konnte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht tun. Nun haben wir eine neue Verwaltung.

Im Stockwerk Reglement steht dummerweise folgendes (von dem der ursprüngliche Verkäufer auch nichts mehr wusste, da er die Liftgebühren via Wertquoten eingerechnet hat  und vermutlich ein Fehler, dass dieser Satz im Stockwerk Reglement drin steht):

"Liftkosten:

Die Unterhalts- und Betriebskosten der Lifte werden von den Eigentümern nach folgendem Verteilprinzip nach theoretischen Wohnfaktoreinheiten getragen. Diese betragen im Erdgeschoss pro Wohnung 0.5 und dann je höher gelegenes Stockwerk ein Zuschlag von 1.0 auf das Vorhergehende. Somit entfallen auf die Wohnung im 1. OG je 1.5 und im 2. OG je 2.5 Einheiten pro Wohnung. Die Gesamtsumme aller Einheiten entspricht den nach Wohnfaktoreinheiten zu verteilenden gesamten Betriebs- und Unterhaltskosten."

Es sieht so aus, dass die neue Verwaltung das genauso umgesetzt hat wie es im Stockwerk Reglement steht.

Aber das kann doch nicht sein, dass schlussendlich die Attika Wohnungen (welche viel kleiner sind und weniger Personen drin wohnen) mehr Lift Kosten bezahlen als das EG und 1. OG zusammen, oder?

Mit der neuen Verwaltung habe ich bereits geredet und diese hat gemeint, dass sie nichts anderes tun kann, als das geschriebene im Stockwerk Reglement umzusetzen.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Vielen Dank für eure wertvollen Feedbacks!

 
Hallo David,

Offenbar ist der Verteilschlüssel im Reglement korrekt angewendet. Dann gibt es nur den Weg über die Eigentümmerversammlung um das Reglement zu ändern. 

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Andererseits stellt sich die Frage ob die Höhe der Kosten so sein müssen. Wie oft wird der Service gemacht, vermutlich nicht mehr als 4 mal. Dann sind CHF 1900 schon etwas viel wenn man bedenkt,  dass das pro Mal ca. 1 Stunde dauert. Ich würde einfach selber bessere Angebote für die Liftwartung einholen und mit den anderen Eigentümern die Auswahl absprechen und wenn alles klar ist die Verwaltung beauftragen den Wechsel umzusetzen. 

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Lass uns wissen wie es weitergeht. Bei mir stellt sich die Frage auch bald.

Gruss, Xcoder

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Liftwartungskosten sind fast immer viel zu hoch für das was gemacht wird.

Die Verteilung finde ich aber sehr fair. Hab mich immer genervt weil ich genau gleich viel für den Lift zahlen musste obwohl ich im EG wohnte und diesen nie gebraucht habe.

 
Ist ein nerviges Thema... Der Unterhalt unseres Liftes ist wenigstens nicht so hoch und die Kosten werden nach Wertquote verteilt... bisher hat niemand reklamiert weil die Kosten eher tief sind, aber es gibt Liftbauer, die lassen sich den Service vergolden... darum muss man beim Neubau schon alles im Voraus durch den Architekten fixen lassen... smarte Architekten machen das.... 

 
Es sieht so aus, dass die neue Verwaltung das genauso umgesetzt hat wie es im Stockwerk Reglement steht.

(...)

Mit der neuen Verwaltung habe ich bereits geredet und diese hat gemeint, dass sie nichts anderes tun kann, als das geschriebene im Stockwerk Reglement umzusetzen.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Zahlen.

Rechtlich ist das Reglement für Neuwerwerber bestehender Eigentumswohnungen bindend. Es kann mit doppeltem Mehr (Eigentümer und Wertquoten) geändert werden.

Ob du eine Anderung zuungunsten derjenigen unten durchsetzen kannst, lässt sich herausfinden, indem man das Thema auf die Traktandenliste setzen lässt.

An sich logisch, dass die oben mehr für den Lift bezahlen als die unten, die ihn nicht brauchen. Wie die Kostenanteile für solche Sachen geregelt werden, ist Sache der Eingentümerversammlung.

 
Wir wohnen in einer ETW- Wohnanlage mit über 100 Wohnungen wovon ein Haus mit 54 Wohnungen einen Lift hat und die restlichen Häuser (3 Etagen) aber nicht. Trotzdem werden die Kosten einheitlich auf alle Miteigentümer umgewälzt.

Auch irgendwie nicht so gerecht verteilt finde ich. Aber gesagt hat noch keiner was drüber. 

 

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