Hallo zusammen
Ich bin ein glücklicher Besitzer einer kleinen Attika Wohnung im 2. OG.
Ich habe aber folgendes Problem / Frage.
Soeben habe ich die erste Betriebskostenabrechung für meine Eigentumswohnung erhalten. Ein Punkt hat mich aber sehr geschockt.
Liftkosten pro Jahr:
- EG: 208 CHF
- 1. OG: 624 CHF
- 2. OG: 1040 CHF
Info zur Überbauung:
Die Wohnungen im EG und 1. OG sind viel grösser (ca 110m2 innen und 20m2 aussen) als die Attika Wohnungen im 2. OG (ca 70m2 innen, 60m2 Terrassen).
Mit diesen Liftkosten resultiert plötzlich, dass meine Nebenkosten höher sind als die viel grössere Wohnung im EG.
Ist es überhaupt zulässig, dass die Parteien im 2.OG so viel mehr an die Liftkosten bezahlen?
Hintergrundinformationen:
Beim Kauf der Wohnung wurde uns gesagt, dass die Wertquoten von den Wohnungen im 1. OG und insbesondere im 2.OG nach oben korrigiert wurde, insbesondere wegen den Lift Verhältnissen. Ich habe die Wertquotenberechnung gesehen, im 2. OG wurden 8% dazugezählt und im 1.OG 3% zusätzlich.
Der Verkäufer wollte zunächst das Verwaltungsmandat selber übernehmen, aber konnte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht tun. Nun haben wir eine neue Verwaltung.
Im Stockwerk Reglement steht dummerweise folgendes (von dem der ursprüngliche Verkäufer auch nichts mehr wusste, da er die Liftgebühren via Wertquoten eingerechnet hat und vermutlich ein Fehler, dass dieser Satz im Stockwerk Reglement drin steht):
"Liftkosten:
Die Unterhalts- und Betriebskosten der Lifte werden von den Eigentümern nach folgendem Verteilprinzip nach theoretischen Wohnfaktoreinheiten getragen. Diese betragen im Erdgeschoss pro Wohnung 0.5 und dann je höher gelegenes Stockwerk ein Zuschlag von 1.0 auf das Vorhergehende. Somit entfallen auf die Wohnung im 1. OG je 1.5 und im 2. OG je 2.5 Einheiten pro Wohnung. Die Gesamtsumme aller Einheiten entspricht den nach Wohnfaktoreinheiten zu verteilenden gesamten Betriebs- und Unterhaltskosten."
Es sieht so aus, dass die neue Verwaltung das genauso umgesetzt hat wie es im Stockwerk Reglement steht.
Aber das kann doch nicht sein, dass schlussendlich die Attika Wohnungen (welche viel kleiner sind und weniger Personen drin wohnen) mehr Lift Kosten bezahlen als das EG und 1. OG zusammen, oder?
Mit der neuen Verwaltung habe ich bereits geredet und diese hat gemeint, dass sie nichts anderes tun kann, als das geschriebene im Stockwerk Reglement umzusetzen.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Vielen Dank für eure wertvollen Feedbacks!
Ich bin ein glücklicher Besitzer einer kleinen Attika Wohnung im 2. OG.
Ich habe aber folgendes Problem / Frage.
Soeben habe ich die erste Betriebskostenabrechung für meine Eigentumswohnung erhalten. Ein Punkt hat mich aber sehr geschockt.
Liftkosten pro Jahr:
- EG: 208 CHF
- 1. OG: 624 CHF
- 2. OG: 1040 CHF
Info zur Überbauung:
Die Wohnungen im EG und 1. OG sind viel grösser (ca 110m2 innen und 20m2 aussen) als die Attika Wohnungen im 2. OG (ca 70m2 innen, 60m2 Terrassen).
Mit diesen Liftkosten resultiert plötzlich, dass meine Nebenkosten höher sind als die viel grössere Wohnung im EG.
Ist es überhaupt zulässig, dass die Parteien im 2.OG so viel mehr an die Liftkosten bezahlen?
Hintergrundinformationen:
Beim Kauf der Wohnung wurde uns gesagt, dass die Wertquoten von den Wohnungen im 1. OG und insbesondere im 2.OG nach oben korrigiert wurde, insbesondere wegen den Lift Verhältnissen. Ich habe die Wertquotenberechnung gesehen, im 2. OG wurden 8% dazugezählt und im 1.OG 3% zusätzlich.
Der Verkäufer wollte zunächst das Verwaltungsmandat selber übernehmen, aber konnte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht tun. Nun haben wir eine neue Verwaltung.
Im Stockwerk Reglement steht dummerweise folgendes (von dem der ursprüngliche Verkäufer auch nichts mehr wusste, da er die Liftgebühren via Wertquoten eingerechnet hat und vermutlich ein Fehler, dass dieser Satz im Stockwerk Reglement drin steht):
"Liftkosten:
Die Unterhalts- und Betriebskosten der Lifte werden von den Eigentümern nach folgendem Verteilprinzip nach theoretischen Wohnfaktoreinheiten getragen. Diese betragen im Erdgeschoss pro Wohnung 0.5 und dann je höher gelegenes Stockwerk ein Zuschlag von 1.0 auf das Vorhergehende. Somit entfallen auf die Wohnung im 1. OG je 1.5 und im 2. OG je 2.5 Einheiten pro Wohnung. Die Gesamtsumme aller Einheiten entspricht den nach Wohnfaktoreinheiten zu verteilenden gesamten Betriebs- und Unterhaltskosten."
Es sieht so aus, dass die neue Verwaltung das genauso umgesetzt hat wie es im Stockwerk Reglement steht.
Aber das kann doch nicht sein, dass schlussendlich die Attika Wohnungen (welche viel kleiner sind und weniger Personen drin wohnen) mehr Lift Kosten bezahlen als das EG und 1. OG zusammen, oder?
Mit der neuen Verwaltung habe ich bereits geredet und diese hat gemeint, dass sie nichts anderes tun kann, als das geschriebene im Stockwerk Reglement umzusetzen.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Vielen Dank für eure wertvollen Feedbacks!