Lüftungsrohr im Garten, ich platze!!!SOS

canteras

Mitglied
02. Juni 2011
72
0
0
Muss man sich sowas bieten lassen? In unserem Garten mit Sondernutzungsrecht kommt "Erni das Rohr" aus dem Boden.

Das ist ein Frischluftkamin für die Tiefgarage, ob da noch Lärm oder ein Lüftungsgeräusch herauskommt wissen wir noch nicht.Sicher kann man diesen Hirnschiss von einem Architekten mit Pflanzen zuwuchern lassen, aber kann man dieses Mistding entfernen lassen?

Erni das Rohr.jpgHilfeeeeee

 
Garten mit Sondernutzungsrecht kommt "Erni das Rohr" aus dem Boden.
Dazu wurde dies wohl explizit so eingetragen...benannt und so gekauft?

Stelle einfach einige Gabionenkörbe, als sich öffnendes U davor und schon ist das Ding weg...bremst auch ggf. noch den Schall.

 
Muss man sich sowas bieten lassen? In unserem Garten mit Sondernutzungsrecht kommt "Erni das Rohr" aus dem Boden.

Das ist ein Frischluftkamin für die Tiefgarage, ob da noch Lärm oder ein Lüftungsgeräusch herauskommt wissen wir noch nicht.Sicher kann man diesen Hirnschiss von einem Architekten mit Pflanzen zuwuchern lassen, aber kann man dieses Mistding entfernen lassen?
Hallo Canteras

Dieser "Hirnschiss" wie Du das in offenbar vollkommener Unwissenheit ausdrückst, gehört zu den Ausführungen, die unter Anderem vom Brandschutz vorgeschrieben werden. Entfernen kannst Du das selbstverständlich - allerdings würde ich Dir das nicht raten, ich weiss nicht was die vom Versicherungsamt dann mit Dir anstellen.

Dann: Du hast den Garten im Sondernutzungsrecht und nicht zu Eigentum erhalten. Somit musst Du auch die darauf stehenden baulichen Massnahmen und Baukörper dulden.

Gruss

Ralph

Ernie das Rohr passt doch wunderbar zu Deinem Avatar:146:

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na, na nur nicht so wild schiessen. Guckst du dir die Pläne bitte mal an, bevor du da jemanden verübelst....

 
Es stellt sich auch die Frage ob die Planung vom Architekt war. Vermute eher, dass dies vom HLK Planer eingezeichnet wurde und dann höchstens vom Architekt nicht hinterfragt wurde. Oder er gar gesagt bekommen hat, das dies nicht anders zu lösen ist.

Immer erst überlegen wer denn was Plant!

Gruss Bauprofi

 
Dazu wurde dies wohl explizit so eingetragen...benannt und so gekauft?

Stelle einfach einige Gabionenkörbe, als sich öffnendes U davor und schon ist das Ding weg...bremst auch ggf. noch den Schall.
Vor dem Austellen von Gabionenkoerben muesste dann aber die Statik der Decke und der allfaelligen Daemmung ueberprueft werden, ob das Mehrgewicht auch getragen wird.

Gruss, Fred

 
Guter Hinweis.

Ob hier, auf der Tiefgaragendecke wirklich eine Dämmung aufgebracht wurde, würde ich eher anzweifeln...aber prüfen würde nicht schaden.

Bei den Körben gibt es, gerade für solche Einsatzzwecke, natürlich die Deko-Versionen.. nicht die, welche man für Stützwandkonstruktionen verwendet... also nur rund 30 cm breit, oder tief, in unterschiedlichen Höhen... mit unterschiedlichen Füllungen... bishin zu Leichtstoffen...oder Erde zur direkten Bepflanzung ist da ja alles möglich. Dazu noch eine kleine Beleuchtung vom Boden aus...und schon sieht das alles nicht mehr so nüchtern aus.

Man muss nur etwas kreativ sein, dann finden sich meist auch passende Lösungen.

 
Dann: Du hast den Garten im Sondernutzungsrecht und nicht zu Eigentum erhalten. Somit musst Du auch die darauf stehenden baulichen Massnahmen und Baukörper dulden.
Rechtlich gesehen ist das der Punkt ... Sondernutzung heisst, dass Du (und keine anderen Miteigentümer) die Fläche nutzen dürfen. Bauliche Gestaltung und Abänderung untersteht gemäss Art. 647 ZGB der Zustimmung der Eigentümerversammlung. Dazu gehört je nach Auslegung sogar schon die Pflanzung und das Entfernen von Bäumen und Sträuchern.Ob Du Rüebli oder Kohl pflanzest, dürfte noch unter Nutzung gehen, ob du den Rasen von hinten nach vorne mähst oder umgekehrt, darfst Du wohl auch noch ohne Begrüssung der Eigentümerversammlung selbst und spontan entscheiden; fast alles andere (Verlegen von Platten, Aufstellen von fixen Kinderspielgeräten usw. ) theoretisch nicht mehr.

So ist das eben beim Stockwerkeigentum. Und man sollte das wissen, bevor man sich in so einer StWG einkauft.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So ist das eben beim Stockwerkeigentum. Und man sollte das wissen, bevor man sich in so einer StWG einkauft.
Logisch weis man das, aber bei Unterzeichnung der Verträge binden die einem so ein Rohr nicht auf die Nase! Das kommt so nebenbei aus dem Boden gewachsen................Wir lösen das mit Bambus, oder an Sylvester:87:

 

Statistik des Forums

Themen
27.512
Beiträge
257.808
Mitglieder
31.794
Neuestes Mitglied
RodriguezJa