Luftschutzraum

oilers

Mitglied
10. März 2008
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Hallo zusammen,

wir beabsichtigen ein Haus mit Luftschutzraum zu kaufen.

Das Haus ist nicht neu (ca.4 jährig).

Die jetzigen Besitzer haben uns gesagt, dass der Raum nicht benützt werden darf, oder dass der Raum in max. 3 Std. leer sein muss.

Stimmt das ? Oder wie sind die Regeln ?

Das Haus ist im Kt. Zürich.

- Und wie läuft das mit dem Einkaufen in einen Luftschutzraum ?

Entschuldigung für die vielleicht doofe Frage, betrete jedoch mit dem Kauf Neuland für mich.

Vielen Dank im voraus

Gruss

 
Der Raum darf sehr wohl genutzt werden, die Frist zum Ausräumen beträgt meines Wissens 24h.

So kurzfirstig tritt eine Bedrohungslage nicht an als das man nicht genügend Zeit hätte den Wein aus dem Raum zu bringen...

 
schutzraum einkauf bei bestehendem schutzraum würde ich ausschliessen.

zudem.. 3h oder 24h... was solls? auf jedenfall darfst du den raum anderweitig nutzen. selbst ein weinkeller würde isch wenns ernst wird wohl in ein paar stunden ausräumen lassen? /emoticons/default_additional/41.gif

im anhang ein kontakt im kanton zh oder auf der gemeinde wissen die sicher weiter.

gruess,

mper007

ArgumentariumNEU.pdf

 

Anhänge

Hallo

Das ist ja mein Spezialgebiet, als ehemals (jetzt ausgemusterter) Oberober-Irgendwas im ZS ?!?

Im Kanton BL ist es so dass der Raum innert 24h geräumt werden können muss. Sprich Du darfst darin Deinen Weinkeller haben oder gar eine Sauna einbauen etc. Der Punkt ist aber dass Du zum Beispiel nicht die Panzertüren aushängen/entfernen darfst oder eine nicht so problemlos entfernbare Klimaanlage durch den Notausstieg ziehen darfst. Oder eben zusätzlich Wasserleitungen durch eine Wand durchziehen etc.

Es wird regelmässig durch die ZSo kontrolliert und die Funktionalität geprüft. Ob darin Weinflaschen stehen oder irgendwelche seltsame bizarre Spielsachen interessiert den Kanton nicht. Wird etwas bemängelt kriegst Du einen Brief und musst die Sache Instandsetzen bis zur nächsten Inspektion. Theoretisch kann Dich der Kanton auch strafen (was aber praktisch nie gemacht wird).

 
Bei uns war die Kontrolle vor ein paar Wochen, ich habe das Heimkino im Schutzraum. Es gab keine Probleme, ich musste nur die Luftfilteranlage zugänglich machen. Die ist normalerweise mit Holzplatten abgedeckt. Zudem habe ich die Kabel entfernt die ich durch den Überdrucköffnung (oder wie das immer heisst) geführt sind.

Gruss Macro

 
Danke für die hilfreichen Antworten.

Kann jetzt wieder beruhigt schlafen....

Vorallem die Antwort von Macro betreffend Heimkino hat mich sehr beruhigt.

Habe von verschiedenen Quellen gehört, dass die Gemeinde jedem der einen Schutzraum hat irgend einen jährlichen Geldbetrag für die Luftschutzkeller bezahlt.

Stimmt das ? Oder ist dies ein Gerücht ?

Danke

Gruss

 
ich habe das Heimkino im Schutzraum. Es gab keine Probleme, ich musste nur die Luftfilteranlage zugänglich machen.

Gruss Macro
hi Macro,

Ihr müsst ja ein riiiesen Schutzraum haben dass Ihr sogar ein Heimkino daraus machen könnt!

Mit Beamer und 7.1 System?

Respekt! /emoticons/default_cool.png

zio

 

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