Mängel bei Neubau

braeboe

New member
03. Juni 2020
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Hallo zusammen

Vor ein paar Wochen habe ich eine Eigentumswohnung (Neubau) übernommen. Nebst den vielen kosmetischen Mängel, welche bald behoben werden, stört mich primär dass von der Wohnung im OG praktischen jeder Tritt zu hören ist.

Meines Wissen gilt im Stockwerkeigentum die erhöhten Anforderungen sprich eine Schallbelastung von 35 DB. 

Verstehe ich das richtig, dass keine Töne unter 35 DB bei mir zu hören sein sollten? Ich habe mir eine App runtergeladen und den Schall gemessen...es sind auch Tritte mit 27 DB zu hören (geht bis über 40 DB teilweise).

Das kann kaum dem heutigen Standard entsprechen oder? Wahrscheinlich ein Fehler beim verlegen des Boden in der Wohnung über uns resp. ein Fehler beim Verlegen der Trittschalldämmung?

Danke im voraus für die Hilfe. Das Poltern der Tritte treibt mich bald in den Wahnsinn.

Gruss

 
Klingt nicht gut. Zu DB-Werten kann ich dir nichts sagen. Aber im Neubau solltest du mit Sicherheit keine Schritte hören. Vielleicht mal, wenn jemand mit Absatzsschuhen herumstöckelt. Aber das ist ja kaum der Fall. 

Da scheint wohl was bei der Bauteiltrennung nicht korrekt umgesetzt worden zu sein..... (Unterlagsboden ohne Randdämmstreifen oder sowas).

Würde das als Mangel anmelden. Wenn die dich abwimmeln, Bauakkustiker beiziehen

 
Besten dank für deine Antwort.

Die Bauleitung war vor Ort und hat es untersucht. Als wir in unser Wohnung standen und der Bewohner über uns mit einem Bauleiter durch die Wohnung lief war wie von Geisterhand viel weniger zu hören. Scheint also tatsächlich am Bewohner zu liegen. Werden es nun beobachten und gegebenfalls einen neutralen Akustiker beiziehen.

 
Hallo Braebo

Für die Beurteilung des Schallschutzes ist die SIA Norm 181 "Schallschutz im Hochbau" massgebend. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Luftschall und Trittschall. Zweiter ist bei Dir das Problem. Bei den Werten jedoch machst Du vermutlich ein Durcheinander mit dem Luftschall.... Dort wird zwischen Innenlärm und Aussenlärm, sowie zwischen Tag und Nacht unterschieden.

Beim Trittschall wird zuerst einmal unterschieden zwischen den verschiedenen Lärmbelastungen zwischen klein, mässig, stark, sehr stark. Dann wird die Lärmempfindlichkeit festgelegt zwischen gering, mittel, hoch. der Anforderungswert L' liegt dann im Wohnungsbau (mässig/mittel) bei 53 dB. Falls die erhöhten Anforderungen schriftlich zugesichert worden sind, kannst Du noch einmal 3 dB in Abzug bringen. Das heisst im Wohnungsbau bei erhöhten Anforderungen darf L' 50 dB betragen, wenn auf den Boden des Nachbarn mit einem Normhammerwerk geschlagen wird.

Diesen Wert kannst Du mit Deiner App jedoch sicher nicht messen. Das ist vermutlich einfach eine App zur Luftschallmessung ?.

Lärm macht krank. Wenn Dich der Trittschall durch den Nachbarn stört, kannst Du eine Messung durch einen Bauphysiker verlangen. Der vereinbarte Schallschutz steht Dir zu. Falls er nicht eingehalten wird, kannst Du dagegen vor Gericht klagen. Das ist mühsam, aber letztlich neben dem Umzug in ein anderes Haus das Einzige, was Dir helfen kann.

Schönen Abend

Urs Tischhauser

PS: Kauf dem Nachbar sonst einmal Filzpantoffeln. Das kann kostengünstig vorübergehend einmal etwas Linderung verschaffen!

 
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Hallo Urs

Danke für deine Nachricht.

Wir hören die Personen über uns wenn sie reden. Dies wäre dann Luftschall? Das kann doch einfach nicht korrekt gebaut sein???

Ich frage mich was ich für Optionen haben. Gemäss GU alles i.O.  jedoch kann ich hier so nicht wohnen.

Wohl direkt am besten einen Anwalt einschalten oder gibt es sonst noch Optionen ausser die Wohnung zu verkaufen?

 
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Hallo @braeboe

Wenn Du die Nachbarn sprechen hörst, dürfte es schon nicht ganz so korrekt gebaut worden sein, wie Dir Dein GU weismachen will. Irgendwo findet sicher eine übermässige Schallübertragung statt. Was findet denn umgekehrt Dein Nachbar zur Situation? Dieser müsste Dich ja dann auch hören, da der Luftschall ja in beide Richtungen dann mangelhaft ist.

Vom Vorgehen her wäre wie bereits geschrieben eine Schallmessung von einem Bauphysiker gemacht zweckmässig.

Viel Erfolg, Urs

 
Hallo @Urs Tischhauser

Ich habe keine Infos, dass man mich reden hört. Bin aber auch generell eine Person welche nicht viel Trouble veranstaltet.

Ich werde eine Tritt-, Luft und Haustechnikmessung in Auftrag geben.

Falls du interessiert bist würde ich dich über die Resultate informieren?

Gruss und einen sonnigen Abend

 
Hallo @braeboe

Es würde sich meiner Meinung nach mal lohnen, rotzdem den Nachbarn darauf anzusprechen. Denn wenn die Werte ungenügend sind, wäre es auch besser für Dich, wenn Du nicht allein gegen den GU klagen musst.
 

Danke für Dein Angebot, mich über die Resultate zu informieren. Immer wenn man etwas lernen kann, sei es wegen eines positiven Beispiels oder auch wegen einem schlechten, ist dies interessant. Natürlich würde mich auch interessieren, wie der Konstruktionsaufbau ist, welcher scheinbar ungenügend ist.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und auch einen schönen Abend, Urs

PS: Meine Mail ist übrigens urs-tischhauser@aut.ch

 

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