Mängel die sich nicht beheben lassen

dlcpdm

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10. Feb. 2012
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Unser Holzhaus ist nun fertig.

Bei der Abnahme reklamierte ich eine Vielzahl von Mängeln.

Nun sind Mangel dabei, die sich nicht beseitigen lassen.

Diese sind 1. Schräge Wände. 2.Der Estrich hat unterschiedliche Höhe. Nun kommt die Frage bezüglich einer Entschädigung auf. Wie hoch kann man diese bemessen?

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Unser Holzhaus ist nun fertig.

Bei der Abnahme reklamierte ich eine Vielzahl von Mängeln.

Nun sind Mangel dabei, die sich nicht beseitigen lassen.

Diese sind 1. Schräge Wände. 2.Der Estrich hat unterschiedliche Höhe. Das erkennt man an unschönen Spalten an den Scheuerleisten. Nun kommt die Frage bezüglich einer Entschädigung auf. Wie hoch kann man diese bemessen?

 

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