Wir kauften ein haus zum pauschalpreis von 690000 Fr.
trotzdem arbeiten wir mit werkverträgen direkt mit den handwerker. die Verträge erstellt der GU für uns.
Nun haben wir die werkverträge unterschrieben und nachher gemerkt, dass der GU falsche, d.h. höhere preise eingestzt hat, als in der kostenzusammenstellung.
Wie lange kann man diese Werkverträge anfechten, wenn die zahlen nicht stimmen.
trotzdem arbeiten wir mit werkverträgen direkt mit den handwerker. die Verträge erstellt der GU für uns.
Nun haben wir die werkverträge unterschrieben und nachher gemerkt, dass der GU falsche, d.h. höhere preise eingestzt hat, als in der kostenzusammenstellung.
Wie lange kann man diese Werkverträge anfechten, wenn die zahlen nicht stimmen.