Mängel nachmelden

miriam

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31. Okt. 2008
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Hallo zusammen

Ich brauche Eure Hilfe.

Vor 1.5 Monaten haben wir eine Eigentumswohnung übernommen.

Nun haben wir kleinere Mängel gesammelt:

wie zum Beispiel:

- Kratzer in der Glasduschwand

- Hicke in der Steinabdeckung

- Flecken auf dem Balkongerüst

- Platte mit Hick ab im Badezimmer....

Diese haben wir nachgemeldet.

Nun die Antwort des Generalunternehmers:

"Die beschriebenen Beschädigungen können wir nicht entgegennehmen da die Uebergabe der Wohung am ...xx stattgefunden habe. Danke für das Verständnis..."

Das geht doch nicht? Wir haben ja diese 2-Jahresgarantie?!?

danke für Eure Hilfe

 
Hallo Miriam

Leider hat der GU recht, diese Mängel wären bereits an der Abnahme sichtbar gewesen und wurden somit von dir (stillschweigend) akzeptiert.

Daher ist es wichtig bei der Bauabnahme wirklich genau hin zusehen.

Beste Grüsse

 
Hallo miriam

Muss hier Bauexperte (leider) recht geben. Ein offensichtlicher Mangel ist bei der Abnahme des Werkes schriftlich festzuhalten. Deshalb auch mein Tread. dass die Abnahme einer der wichtigen Termine im Bauherrenleben ist.

Es ist manchmal gut in solchen Situationen einen Fachmann dabei zu haben, der weis was alles auf so ein Protokoll gehört.

Gruss Bauprofi

 

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priyas