Guten Tag,
ich bin schon längere Zeit stiller Mitleser in diesem Forum. Wir haben innerhalb kurzer Zeit ein Terrassenhaus komplett renoviert, inklusive Wände versetzen, Bäder etc...
Leider sind wir von Mängeln nicht verschont geblieben und haben schon einiges an Lehrgeld bezahlt. Wir sind sehr bedacht darauf, dass alle Arbeiten optisch perfekt ausgeführt werden.
Nun zu unserem Problem. Wir sind uns nicht einig mit dem Plattenleger was die Ausführung seiner Arbeiten anbelangt. Er weisst jedoch alle Schuld von sich.
Konkret geht es um Ausführungsmängel:
- Plattenhöhe unterschiedlich Küche <-> Wohnzimmer (Plattenleger: Er habe kein Parkettmuster gehabt...)
- Plattenhöhe unterschiedlich Bad <-> Gangbereich
- vorstehende Platte mitten in der Wand
- Wandplattenhöhe stimmt nicht überein (Plattenleger: Die spezielle Wand sei halt ohne Fugen...)
- Anschlussstelle zwischen spezieller Wand und den normalen Wandplatten falsch, unserer Meinung nach müssten die spezielle Platte auf die Wandplatte verlegt werden (Plattenleger will eine Silikonfuge darauf machen und dann seis gut...)
- Wandplatten unterhalb Spiegelschrank nicht schön abgenommen (Plattenleger: Das gehe nicht besser, da nur wenige Millimeter abgenommen werden mussten)
Nach einer ersten Begutachtung lässt der Plattenleger keine Minderwerte gelten. Ebenfalls unterstellt er uns, dass uns die Wand mit den speziellen Platten nicht mehr gefalle und wir deshalb einen Weg suchten diese günstig zu ersetzen.
Uns gefällt die Wand sehr wohl, nur die Ausführung nicht...
Was sind unsere Möglichkeiten in diesem Fall? Ich habe mich beim Plattenlegerverband über ein Gutachten informiert. Dieses erscheint mir aber relativ teuer (mehr als CHF 1000.-). Falls uns ein Minderwert anerkannt wird, wer würde dann die Kosten des Gutachters tragen?
Fakt ist, dass das Ersetzen der speziellen Wand in etwa 1700.- kosten würde.
Wir haben jetzt noch eine Restzahlung an den Plattenleger offen. Dürfen wir hier einfach die 1700.- abziehen? Hat jemand schon etwas ähnliches erlebt?
Besten Dank!
Grüsse gta32l
ich bin schon längere Zeit stiller Mitleser in diesem Forum. Wir haben innerhalb kurzer Zeit ein Terrassenhaus komplett renoviert, inklusive Wände versetzen, Bäder etc...
Leider sind wir von Mängeln nicht verschont geblieben und haben schon einiges an Lehrgeld bezahlt. Wir sind sehr bedacht darauf, dass alle Arbeiten optisch perfekt ausgeführt werden.
Nun zu unserem Problem. Wir sind uns nicht einig mit dem Plattenleger was die Ausführung seiner Arbeiten anbelangt. Er weisst jedoch alle Schuld von sich.
Konkret geht es um Ausführungsmängel:
- Plattenhöhe unterschiedlich Küche <-> Wohnzimmer (Plattenleger: Er habe kein Parkettmuster gehabt...)
- Plattenhöhe unterschiedlich Bad <-> Gangbereich
- vorstehende Platte mitten in der Wand
- Wandplattenhöhe stimmt nicht überein (Plattenleger: Die spezielle Wand sei halt ohne Fugen...)
- Anschlussstelle zwischen spezieller Wand und den normalen Wandplatten falsch, unserer Meinung nach müssten die spezielle Platte auf die Wandplatte verlegt werden (Plattenleger will eine Silikonfuge darauf machen und dann seis gut...)
- Wandplatten unterhalb Spiegelschrank nicht schön abgenommen (Plattenleger: Das gehe nicht besser, da nur wenige Millimeter abgenommen werden mussten)
Nach einer ersten Begutachtung lässt der Plattenleger keine Minderwerte gelten. Ebenfalls unterstellt er uns, dass uns die Wand mit den speziellen Platten nicht mehr gefalle und wir deshalb einen Weg suchten diese günstig zu ersetzen.
Uns gefällt die Wand sehr wohl, nur die Ausführung nicht...
Was sind unsere Möglichkeiten in diesem Fall? Ich habe mich beim Plattenlegerverband über ein Gutachten informiert. Dieses erscheint mir aber relativ teuer (mehr als CHF 1000.-). Falls uns ein Minderwert anerkannt wird, wer würde dann die Kosten des Gutachters tragen?
Fakt ist, dass das Ersetzen der speziellen Wand in etwa 1700.- kosten würde.
Wir haben jetzt noch eine Restzahlung an den Plattenleger offen. Dürfen wir hier einfach die 1700.- abziehen? Hat jemand schon etwas ähnliches erlebt?
Besten Dank!
Grüsse gta32l