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Carlos
Guest
Liebe Haus-Forum Community
Wir haben letzten Monat ein vier jähriges EFH gekauft. Nach einer intensiven Renovations-Woche (Wände streichen, Laminat verlegen) sind wir vergangenes Wochenende eingezogen. Jetzt sind wir zwar nudelfertig aber total happy.
Nun haben wir ein paar kleinere Mängel festgestellt. Einige dieser Mängel wurden uns seitens der Verkäuferschaft anlässlich der Hausbesichtigung vor Abschluss des Kaufvertrags gemeldet. Sie sind auch bereit die Kosten für eventuelle Reparaturen aus "Goodwill" zu übernehmen.
Zwischen Hausbesichtigung und Eigentumsübertragung ist nun ein defekter Rollladen hinzugekommen. Die Verkäuferschaft hat uns darüber leider nicht informiert und ist auch nicht bereit die Reparaturkosten hierfür zu tragen. Ein gebrauchtes Haus produziere halt hin und wieder Ausfälle, und rechtlich gesehen seien sie nicht verpflichtet für diese Reparaturkosten aufzukommen, so die Meinung der Verkäuferschaft.
Ist das so? Besteht nicht zumindest eine Meldepflicht seitens der Verkäuferschaft, wenn zwischen Hausbesichtigung und Eigentumsübertragung Mängel oder Defekte auftreten? Einen Rechtsstreit werden wir sicher nicht anstreben. Irgendwo muss ja auch die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Aber uns nimmt schon wunder, ob das Vorgehen und die Argumentation der Verkäuferschaft korrekt ist.
Vielen Danke für Eure Meinungen und Inputs.
Gruss Carlos
Wir haben letzten Monat ein vier jähriges EFH gekauft. Nach einer intensiven Renovations-Woche (Wände streichen, Laminat verlegen) sind wir vergangenes Wochenende eingezogen. Jetzt sind wir zwar nudelfertig aber total happy.
Nun haben wir ein paar kleinere Mängel festgestellt. Einige dieser Mängel wurden uns seitens der Verkäuferschaft anlässlich der Hausbesichtigung vor Abschluss des Kaufvertrags gemeldet. Sie sind auch bereit die Kosten für eventuelle Reparaturen aus "Goodwill" zu übernehmen.
Zwischen Hausbesichtigung und Eigentumsübertragung ist nun ein defekter Rollladen hinzugekommen. Die Verkäuferschaft hat uns darüber leider nicht informiert und ist auch nicht bereit die Reparaturkosten hierfür zu tragen. Ein gebrauchtes Haus produziere halt hin und wieder Ausfälle, und rechtlich gesehen seien sie nicht verpflichtet für diese Reparaturkosten aufzukommen, so die Meinung der Verkäuferschaft.
Ist das so? Besteht nicht zumindest eine Meldepflicht seitens der Verkäuferschaft, wenn zwischen Hausbesichtigung und Eigentumsübertragung Mängel oder Defekte auftreten? Einen Rechtsstreit werden wir sicher nicht anstreben. Irgendwo muss ja auch die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Aber uns nimmt schon wunder, ob das Vorgehen und die Argumentation der Verkäuferschaft korrekt ist.
Vielen Danke für Eure Meinungen und Inputs.
Gruss Carlos