Liebe Mitglieder,
wir wohnen seit 3.5 Jahren in einer neu erbauten Eigentumswohnung. Im grossen und ganzen ist alles in Ordnung, aber wir haben seit Anfang an das Gefühl, dass uns der GU betreffned Mängelbehebung nicht ernst nimmt. Das haben wir (sämtliche Eigentümer/innen ) unserer Liegenschaft dem GU auch schon mitgeteilt. Ich schreibe dazu einige Beispiele und es würde mich interessieren, was Ihr dazu meint;
Die Fliesen im Treppenhaus waren nicht in Ordnung. Der GU hat uns vorgeschlagen, dass zu belassen und dafür den Allgemeinen Kellerbereich streichen zu lassen. Das streichen des Kellerbereichs war jedoch im Baubeschrieb so oder so vorgesehen.
An der Aussenwand hatten wir an einen Riss, bei dem die roten Backsteine unter der Aussenhülle sichtbar waren. Trotz mehrmaligem Hinweisen auf diesen Schaden und die daraus möglicherweise entstehenden Folgeschäden wegen Wassereindringen wurde ein Jahr lang nichts gemacht. Erst nach einem eingeschriebenen Brief und dem Hinweis den Schaden über eine Drittfirma auf Rechnung GU erledigen zu lassen wurde ohne weiteren Kommentar repariert.
Beim Velokeller haben wir eine Rampe. Bei der ersten Abnahme mit dem GU wurde auf die Gefährlichkeit für Kinder und ältere Leute hingewiesen. Auf die Frage betreffend eines Handlaufs wurde geantwortet, dass der nicht notwendig ist. Das Haus sei von SUVA und AGV abgenommen worden. Im Baubeschrieb und in den Plänen ist aber ein Handlauf beschrieben und eingezeichnet. Auf den Hinweis, dass der Handlauf in den Plänen ist, war die Antwort "Da wird nichts gemacht!". Ist dass zulässig, wenn der GU etwas ohne Nachfrage weglässt, dass in den Plänen und im Baubeschrieb festgehalten ist?
Danke für Euer Feedback
Raphael
wir wohnen seit 3.5 Jahren in einer neu erbauten Eigentumswohnung. Im grossen und ganzen ist alles in Ordnung, aber wir haben seit Anfang an das Gefühl, dass uns der GU betreffned Mängelbehebung nicht ernst nimmt. Das haben wir (sämtliche Eigentümer/innen ) unserer Liegenschaft dem GU auch schon mitgeteilt. Ich schreibe dazu einige Beispiele und es würde mich interessieren, was Ihr dazu meint;
Die Fliesen im Treppenhaus waren nicht in Ordnung. Der GU hat uns vorgeschlagen, dass zu belassen und dafür den Allgemeinen Kellerbereich streichen zu lassen. Das streichen des Kellerbereichs war jedoch im Baubeschrieb so oder so vorgesehen.
An der Aussenwand hatten wir an einen Riss, bei dem die roten Backsteine unter der Aussenhülle sichtbar waren. Trotz mehrmaligem Hinweisen auf diesen Schaden und die daraus möglicherweise entstehenden Folgeschäden wegen Wassereindringen wurde ein Jahr lang nichts gemacht. Erst nach einem eingeschriebenen Brief und dem Hinweis den Schaden über eine Drittfirma auf Rechnung GU erledigen zu lassen wurde ohne weiteren Kommentar repariert.
Beim Velokeller haben wir eine Rampe. Bei der ersten Abnahme mit dem GU wurde auf die Gefährlichkeit für Kinder und ältere Leute hingewiesen. Auf die Frage betreffend eines Handlaufs wurde geantwortet, dass der nicht notwendig ist. Das Haus sei von SUVA und AGV abgenommen worden. Im Baubeschrieb und in den Plänen ist aber ein Handlauf beschrieben und eingezeichnet. Auf den Hinweis, dass der Handlauf in den Plänen ist, war die Antwort "Da wird nichts gemacht!". Ist dass zulässig, wenn der GU etwas ohne Nachfrage weglässt, dass in den Plänen und im Baubeschrieb festgehalten ist?
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Raphael