Mängelrüge richtig erstellen

Niggi13

Mitglied
31. Mai 2008
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Hallo zusammen

Bei uns ist immer noch das Thema mit den Fenstern, dass ich im Bautagebuch beschrieben habe, offen. Der Fensterbauer hat ja in die oberen Rahmen der Hebeschiebetüren geschraubt, so dass die Schrauben unten wieder aus den Rahmen ausgetreten sind.

Nun möchte ich eine schriftliche Mängelrüge zu Handen des Fensterbauers erstellen, in der wir festhalten, dass qualitative und optische Veränderungen / Mängel die aufgrund dieses Fehlers zu Tage treten von der Firma auch nach Ablauf der normalen Garantie behoben werden müssen. Nicht das es später heisst, sie haben das ja so akzeptiert.

Wer kann mir sagen, was ich da genau berücksichtigen muss?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 
Hallo Niggi

Die Mängelrüge muss mit eingeschriebenem Brief erfolgen, keine E-Mails. Kurze sachliche Darstellung was Du rügst, eventuell was eine Abweichung vom Vertrag ist. Gehörige Fristsetzung mit Datum um den Mangel zu beheben. Es kann dann vereinbart werden, dass die Nachbesserung im Zuge der 2-Jahresgarantie-Mängel-Behebung erfolgt. Doch bei allen Abmachungen oder Vereinbarungen: IMMER die Schriftlichkeit. Fruchtet das alles nichts, so muss nach nochmaliger Abmahnung und Rüge eine gehörige Nachfrist gesetzt werden und die Ersatzvornahme sei anzudrohen.

Dazu habe ich Dir mein Merkblatt zum Mängelrecht mit einem Bundesgerichtsurteil angehängt, das Du hochladen kannst. Die Ausführungen können Dir weiterhelfen.

Gruss

Bauexperte

SPEIDEL-Maengelrecht-SIA-OR_BGE-Ersatzvornahme.pdf

 

Anhänge

  • SPEIDEL-Maengelrecht-SIA-OR_BGE-Ersatzvornahme.pdf
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Hallo Bauexperte

Super, vielen Dank für Deinen Input. Werde das Merkblatt in Ruhe durchlesen, dann klappt es bestimmt.

 

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