Hallo zusammen
Bei uns ist immer noch das Thema mit den Fenstern, dass ich im Bautagebuch beschrieben habe, offen. Der Fensterbauer hat ja in die oberen Rahmen der Hebeschiebetüren geschraubt, so dass die Schrauben unten wieder aus den Rahmen ausgetreten sind.
Nun möchte ich eine schriftliche Mängelrüge zu Handen des Fensterbauers erstellen, in der wir festhalten, dass qualitative und optische Veränderungen / Mängel die aufgrund dieses Fehlers zu Tage treten von der Firma auch nach Ablauf der normalen Garantie behoben werden müssen. Nicht das es später heisst, sie haben das ja so akzeptiert.
Wer kann mir sagen, was ich da genau berücksichtigen muss?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Bei uns ist immer noch das Thema mit den Fenstern, dass ich im Bautagebuch beschrieben habe, offen. Der Fensterbauer hat ja in die oberen Rahmen der Hebeschiebetüren geschraubt, so dass die Schrauben unten wieder aus den Rahmen ausgetreten sind.
Nun möchte ich eine schriftliche Mängelrüge zu Handen des Fensterbauers erstellen, in der wir festhalten, dass qualitative und optische Veränderungen / Mängel die aufgrund dieses Fehlers zu Tage treten von der Firma auch nach Ablauf der normalen Garantie behoben werden müssen. Nicht das es später heisst, sie haben das ja so akzeptiert.
Wer kann mir sagen, was ich da genau berücksichtigen muss?
Vielen Dank für Eure Hilfe.