Mängelrüge vs Gewährleistung wegbedungen

Bauhirsch64

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10. Jan. 2011
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Hallo Zusammen

Ich habe am 1. März 2006 (also vor knapp 5 Jahren) ein Einfamilienhaus verkauft. Im Kaufvertrag wurde unter anderem aufgeführt, dass "jegliche Gewährleistung für den Zustand des Kaufsobjektes wegbedungen" ist.

Nun macht der Käufer eine Mängelrüge, dass die Wärmedämmung und Dachisolation nicht nach den damals (Baujahr 1980) anerkannten Regeln der Technik ausgeführt worden sei. Die Dampfsperre wurde falsch verlegt und fehlte offenbar teilweise gänzlich. Dadurch wurde das Pavatex-Unterdach stark durchnässt und in der Folge bildete sich ein Schimmelbefall.

Der Käufer verlangt nun von mir eine Beteiligung am Schaden.

Ich bin der Meinung, dass ich für diesen Schaden, welchen ich während meiner über 25 jährigen Wohnzeit nie festgestellt hatte nicht haftbar gemacht werden kann. Ausserdem kann ich auch nicht mehr nachvollziehen, wer damals für die Installation verantwortlich war, da ich die entsprechenden Unterlagen beim Verkauf vernichtet habe.

Meine Frage nun:

Kann ich rechtlich für den Schaden haftbar gemacht werden? Wenn ja, mit welcher Kostenbeteiligung müsste ich rechnen?

Für Eure Hinweise danke ich bestens.

Herzliche Grüsse vom Bauhirsch64

 

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