Hallo zusammen,
Wir haben eine Wohnung in einer grösseren Überbauung mit 4 Mehrfamilienhäusern und 18 DEFH gekauft. Total ca. 70 Wohneinheiten. Zur Überbauung gehört auch ein Spielplatz. Leider wurde dieser Spielplatz ziemlich schlecht geplant.
Zum einen fehlt ein Kletterturm, was bei einem guten Spielplatz einfach dazu gehört. Auf den Projektplänen war dieser noch eingeplant, wurde aber bei den Ausführungsplänen einfach gestrichen.
Zum anderen der Bodenbelag des Spielplatzes. Auf dem Umgebungsplan steht da "Chaussierung: Körnung gem. Anforderungen bfu". In der Realität ist das ein Kiesplatz mit kleinen, kantigen Steinchen. Das ganze ist ziemlich fest und wenn ein Kind da hinfällt gibt es schnell mal Schrammen.
Die Frage ist nun was wir als Eigentümer gegen diesen Missstand unternehmen können? Haben wir eine rechtliche Handhabe gegen den GU? Es sind noch ca. die Hälfte aller Wohneinheiten frei und ich habe auf dem Spielplatz auch mitbekommen, dass Kaufinteressenten diesen bereits bemängelt haben. Von den Familien die hier bereits eingezogen sind, ist niemand mit dem Spielplatz wirklich zufrieden und wir überlegen uns nun einen Beschwerdebrief aufzusetzen mit unseren Unterschriften drauf. Nur, hat so eine Beschwerde überhaupt Aussicht auf Erfolg? Oder sollen wir warten bis genug Familien eingezogen sind, die bereit sind einen Kostenanteil an der Verbesserung des Spielplatzes beizusteuern. Ich rechne mit ca. 10 - 15K CHF, um einen schönen Kletterturm hinzustellen (Platz wäre noch genug da) und den Boden mit Holzschnitzeln abzudecken.
Was denkt Ihr wäre der beste Weg?
Gruss
Camster
Wir haben eine Wohnung in einer grösseren Überbauung mit 4 Mehrfamilienhäusern und 18 DEFH gekauft. Total ca. 70 Wohneinheiten. Zur Überbauung gehört auch ein Spielplatz. Leider wurde dieser Spielplatz ziemlich schlecht geplant.
Zum einen fehlt ein Kletterturm, was bei einem guten Spielplatz einfach dazu gehört. Auf den Projektplänen war dieser noch eingeplant, wurde aber bei den Ausführungsplänen einfach gestrichen.
Zum anderen der Bodenbelag des Spielplatzes. Auf dem Umgebungsplan steht da "Chaussierung: Körnung gem. Anforderungen bfu". In der Realität ist das ein Kiesplatz mit kleinen, kantigen Steinchen. Das ganze ist ziemlich fest und wenn ein Kind da hinfällt gibt es schnell mal Schrammen.
Die Frage ist nun was wir als Eigentümer gegen diesen Missstand unternehmen können? Haben wir eine rechtliche Handhabe gegen den GU? Es sind noch ca. die Hälfte aller Wohneinheiten frei und ich habe auf dem Spielplatz auch mitbekommen, dass Kaufinteressenten diesen bereits bemängelt haben. Von den Familien die hier bereits eingezogen sind, ist niemand mit dem Spielplatz wirklich zufrieden und wir überlegen uns nun einen Beschwerdebrief aufzusetzen mit unseren Unterschriften drauf. Nur, hat so eine Beschwerde überhaupt Aussicht auf Erfolg? Oder sollen wir warten bis genug Familien eingezogen sind, die bereit sind einen Kostenanteil an der Verbesserung des Spielplatzes beizusteuern. Ich rechne mit ca. 10 - 15K CHF, um einen schönen Kletterturm hinzustellen (Platz wäre noch genug da) und den Boden mit Holzschnitzeln abzudecken.
Was denkt Ihr wäre der beste Weg?
Gruss
Camster