Massagepraxis in Mietwohnung

norri750

Mitglied
22. Juni 2009
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Hallo

kurze Frage, wer weiss das.....

In unserem Mehrfamilenhaus, 8Parteien, alles ETW, ist eine Wohnung vermietet worden, was uns an der Eigentümerversammlung auch mitgeteilt wurde.

Heute nach Hause gekommen, Hallo, Gross am Briefkasten ein Schild: Massagepraxis .....

.

Ich glaub ich spinne, ist das erlaubt, ohne Rücksprache mit den Eigentümer der andern Wohnungen?

In dem Stockwerkreglement steht nichts über das, nur das Namens oder Firmaschilder am Haus oder Eingang nur mit Zustimmung des erwalters erlaubt sind.

Bin nicht gerade begeistert über das, da wir auch nur 4Parkplätze haben und die im allg. Eigentum stehen, wo parkieren den die Praxisbesucher...

Wer weiss was...

Danke für Infos

 
Hallo Norri

soll denn die ganze Wohnung als Massagepraxis dienen oder nur ein Raum in einer Wohnung, die ansonsten "normal" bewohnt ist? Bei der zweiten Variante würde ich mir keine Gedanken machen, das wird wohl nur bescheidenen "Publikumsverkehr" auslösen. Oft wird sowas nur nebenberuflich ausgeführt.

Eine "richtige" Massagepraxis mit mehreren Therapeuten in verschiedenen Räumen, wo also auch mehrere Klienten gleichzeitig anwesend sind, kann ich mir in einem Wohnhaus kaum vorstellen. Das müsste ja schon super zentral liegen, damit die Praxis genügend ausgelastet werden kann. Wäre vielleicht in städtischem Gebiet denkbar. Ich gehe davon aus, dass für ein entsprechendes Gewerbe dann wohl auch eigene Parkplätze Pflicht wären.

Ich hoffe, die Situation klärt sich zu euren Gunsten.

Lieber Gruss

AmBach

 
Es wäre nur nebenbei, da die Mieter auch noch drin wohnen. 2.Stock

Klar soll man es nicht so eng sehen, aber wenn man was gekauft hat sieht halt alles anderst aus. Und auch zu unterst neben dem Lift.

Es wurde eben niemanden von den Eigentümer was mitgeteilt über diese Sache, da stosse ich mich dran.

 

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