Hallo allerseits!
Ich habe bereits in diesem Forum wertvolle Tipps für Geräte gefunden, jetzt bräuchte ich dringend Hilfe in Sachen Baumängel/Feuchte.
Meine Situation: Wir bewohnen ein REFH, welches 3 Stockwerke hat. Wir sind dort als Mieter mit einer Kaufoption, da es das Ziel war, die Liegenschaft zu erwerben. Dafür haben wir 2 Jahre Zeit. Wir schlagen uns mit massiven Feuchtigkeitsproblemen in Untergeschoss herum. Das UG ist Halb in den Hang hineingebaut. Auf der einen Seite ist der Gartensitzplatz, auf der anderen Seite der Hang (Mit Hauseingang im Erdgeschoss)
Eingezogen sind wir per 1. Mai 2009. Im untergeschoss haben wir 4 Räume:
- in der Ecke die Waschküche
- rechts davon der Keller
- links von der Waschküche ein Bastelraum (wird ebenfalls als Keller genutzt)
- Grosser Raum (Büro) mit angrenzendem Gartensitzplatz
Wir haben eine ENORME Luftfeuchtigkeit:
- Waschküche: 82%
- Keller: 90%
- Bastelraum: 86%
- Büro: 85%
In der Waschküche hatten wir schon 2x einen Wassereinbruch nach Regenfällen. Dabei drückt das Wasser aus der Fuge zwischen Wand und Bodenplatte hervor. Zuletzt hatten wir Wasser am 15.7.2009 nach dem heftigen Gewitter. Fotos und fim zu finden unter:
Index of /wassereinbruch_15.7.09
meine konkreten Fragen:
- Ist es normal, dass bei einem Neubau derart viel Feuchtigkeit vorhanden ist?
- Gibt es irgendwo Richtlinien, wie feucht ein Keller sein darf?
- Was kann ich für Massnahmen ergreifen, damit keine Folgeschäden und vor allem keine Schimmelbildung beginnt?
- Die ganze Überbauung hat Probleme mit Feuchtigkeit in Kellerräumen (72 Wohnungen). Nach meiner Einschätzung wurde Pfusch am Bau gemacht und es müsste eine grundlegende Sanierung stattfinden. Wie kann ich das durchsetzen?
- So wie's ausschaut, möchte der Bauher meinem Eindringen von Wasser durch eine Injektion Herr werden. Für mich ist das "Pflästerlipolitik". Wenn die Feuchtigkeit durch die Wände dringt, kriegen wir dies nie trocken, da sich das Wasser einen neuen Weg bahnt.
Wie gesagt, ich bin Mieter mit Kaufoption.
- Kann ich verlangen, dass mir sofort Entfeuchtungsgeräte zur Verfügung gestellt werden bzw. wenn dies nicht geschiet, auf Kosten des Vermieters selber trocknen? (Geräte mieten)
- Hat jemand Erfahrung, ob in solchen Fällen auch eine Mietzinsreduktion gemacht werden kann, schliesslich sind die Räume nicht nutzbar?
- Kann ich verlangen, dass die Möbel in den Räumen des UG von einem Zügelunternehmen abgeholt werden und eingelagert werden, bis das Feuchtigkeitsproblem gelöst ist (haben in den Räumen Gestelle mit Zügelkisten, was die Entfeuchtung alles andere als fördert).
Für Ratschläge, was helfen oder WER helfen könnte, wäre ich EXTREM dankbar!
verkleinerte Bilder zur Ansicht stelle ich heute Abend noch rein
Grüsse aus Thörishaus, Kt. Bern
dslr
Ich habe bereits in diesem Forum wertvolle Tipps für Geräte gefunden, jetzt bräuchte ich dringend Hilfe in Sachen Baumängel/Feuchte.
Meine Situation: Wir bewohnen ein REFH, welches 3 Stockwerke hat. Wir sind dort als Mieter mit einer Kaufoption, da es das Ziel war, die Liegenschaft zu erwerben. Dafür haben wir 2 Jahre Zeit. Wir schlagen uns mit massiven Feuchtigkeitsproblemen in Untergeschoss herum. Das UG ist Halb in den Hang hineingebaut. Auf der einen Seite ist der Gartensitzplatz, auf der anderen Seite der Hang (Mit Hauseingang im Erdgeschoss)
Eingezogen sind wir per 1. Mai 2009. Im untergeschoss haben wir 4 Räume:
- in der Ecke die Waschküche
- rechts davon der Keller
- links von der Waschküche ein Bastelraum (wird ebenfalls als Keller genutzt)
- Grosser Raum (Büro) mit angrenzendem Gartensitzplatz
Wir haben eine ENORME Luftfeuchtigkeit:
- Waschküche: 82%
- Keller: 90%
- Bastelraum: 86%
- Büro: 85%
In der Waschküche hatten wir schon 2x einen Wassereinbruch nach Regenfällen. Dabei drückt das Wasser aus der Fuge zwischen Wand und Bodenplatte hervor. Zuletzt hatten wir Wasser am 15.7.2009 nach dem heftigen Gewitter. Fotos und fim zu finden unter:
Index of /wassereinbruch_15.7.09
meine konkreten Fragen:
- Ist es normal, dass bei einem Neubau derart viel Feuchtigkeit vorhanden ist?
- Gibt es irgendwo Richtlinien, wie feucht ein Keller sein darf?
- Was kann ich für Massnahmen ergreifen, damit keine Folgeschäden und vor allem keine Schimmelbildung beginnt?
- Die ganze Überbauung hat Probleme mit Feuchtigkeit in Kellerräumen (72 Wohnungen). Nach meiner Einschätzung wurde Pfusch am Bau gemacht und es müsste eine grundlegende Sanierung stattfinden. Wie kann ich das durchsetzen?
- So wie's ausschaut, möchte der Bauher meinem Eindringen von Wasser durch eine Injektion Herr werden. Für mich ist das "Pflästerlipolitik". Wenn die Feuchtigkeit durch die Wände dringt, kriegen wir dies nie trocken, da sich das Wasser einen neuen Weg bahnt.
Wie gesagt, ich bin Mieter mit Kaufoption.
- Kann ich verlangen, dass mir sofort Entfeuchtungsgeräte zur Verfügung gestellt werden bzw. wenn dies nicht geschiet, auf Kosten des Vermieters selber trocknen? (Geräte mieten)
- Hat jemand Erfahrung, ob in solchen Fällen auch eine Mietzinsreduktion gemacht werden kann, schliesslich sind die Räume nicht nutzbar?
- Kann ich verlangen, dass die Möbel in den Räumen des UG von einem Zügelunternehmen abgeholt werden und eingelagert werden, bis das Feuchtigkeitsproblem gelöst ist (haben in den Räumen Gestelle mit Zügelkisten, was die Entfeuchtung alles andere als fördert).
Für Ratschläge, was helfen oder WER helfen könnte, wäre ich EXTREM dankbar!
verkleinerte Bilder zur Ansicht stelle ich heute Abend noch rein
Grüsse aus Thörishaus, Kt. Bern
dslr