Massive Feuchtigkeit im Untergeschoss/Wassereinbruch, wie kann ich Handeln?

dslr

Mitglied
16. Juni 2009
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Hallo allerseits!

Ich habe bereits in diesem Forum wertvolle Tipps für Geräte gefunden, jetzt bräuchte ich dringend Hilfe in Sachen Baumängel/Feuchte.

Meine Situation: Wir bewohnen ein REFH, welches 3 Stockwerke hat. Wir sind dort als Mieter mit einer Kaufoption, da es das Ziel war, die Liegenschaft zu erwerben. Dafür haben wir 2 Jahre Zeit. Wir schlagen uns mit massiven Feuchtigkeitsproblemen in Untergeschoss herum. Das UG ist Halb in den Hang hineingebaut. Auf der einen Seite ist der Gartensitzplatz, auf der anderen Seite der Hang (Mit Hauseingang im Erdgeschoss)

Eingezogen sind wir per 1. Mai 2009. Im untergeschoss haben wir 4 Räume:

- in der Ecke die Waschküche

- rechts davon der Keller

- links von der Waschküche ein Bastelraum (wird ebenfalls als Keller genutzt)

- Grosser Raum (Büro) mit angrenzendem Gartensitzplatz

Wir haben eine ENORME Luftfeuchtigkeit:

- Waschküche: 82%

- Keller: 90%

- Bastelraum: 86%

- Büro: 85%

In der Waschküche hatten wir schon 2x einen Wassereinbruch nach Regenfällen. Dabei drückt das Wasser aus der Fuge zwischen Wand und Bodenplatte hervor. Zuletzt hatten wir Wasser am 15.7.2009 nach dem heftigen Gewitter. Fotos und fim zu finden unter:

Index of /wassereinbruch_15.7.09

meine konkreten Fragen:

- Ist es normal, dass bei einem Neubau derart viel Feuchtigkeit vorhanden ist?

- Gibt es irgendwo Richtlinien, wie feucht ein Keller sein darf?

- Was kann ich für Massnahmen ergreifen, damit keine Folgeschäden und vor allem keine Schimmelbildung beginnt?

- Die ganze Überbauung hat Probleme mit Feuchtigkeit in Kellerräumen (72 Wohnungen). Nach meiner Einschätzung wurde Pfusch am Bau gemacht und es müsste eine grundlegende Sanierung stattfinden. Wie kann ich das durchsetzen?

- So wie's ausschaut, möchte der Bauher meinem Eindringen von Wasser durch eine Injektion Herr werden. Für mich ist das "Pflästerlipolitik". Wenn die Feuchtigkeit durch die Wände dringt, kriegen wir dies nie trocken, da sich das Wasser einen neuen Weg bahnt.

Wie gesagt, ich bin Mieter mit Kaufoption.

- Kann ich verlangen, dass mir sofort Entfeuchtungsgeräte zur Verfügung gestellt werden bzw. wenn dies nicht geschiet, auf Kosten des Vermieters selber trocknen? (Geräte mieten)

- Hat jemand Erfahrung, ob in solchen Fällen auch eine Mietzinsreduktion gemacht werden kann, schliesslich sind die Räume nicht nutzbar?

- Kann ich verlangen, dass die Möbel in den Räumen des UG von einem Zügelunternehmen abgeholt werden und eingelagert werden, bis das Feuchtigkeitsproblem gelöst ist (haben in den Räumen Gestelle mit Zügelkisten, was die Entfeuchtung alles andere als fördert).

Für Ratschläge, was helfen oder WER helfen könnte, wäre ich EXTREM dankbar!

verkleinerte Bilder zur Ansicht stelle ich heute Abend noch rein

Grüsse aus Thörishaus, Kt. Bern

dslr

 
Hallo

Ein neues Haus muss bewohnbar sein, ergeben sich solche Wassereinbrüche und Feuchtigkeit in einem Neubau, ja dann stimmt etwas nicht. Als Mieter muss man gegenüber dem Vermieter das mit eingeschriebenem Brief als Mängelrüge melden. Dieser wiederum, muss den Bauersteller (GU, Architekten, Unternehmer etc.) wiederum entsprechend den Mangel rügen. Es muss sofort alles überprüft werden, was baulich falsch und nicht in Ordnung ist.

Den Tatbestand des Wassereinbruches und Nässe würde ich gemeinsam mit dem Gemeindeammann in einem Schadensprotokoll festhalten lassen. Dies ist dann ein amtliches Dokument und es kann niemand sagen, dass dem nicht so ist. Für das Vorgehen als Mieter rate ich bei einer Mieterorganisation in der Region einen Rat einzuholen, oder als Kaufinteressent beim HEV.

Viel Erfolg

Bauexperte

 
Hallo dslr

Da Du Mieter bist, solltest Du dich direkt mit dem Mieterverband deines Kantons in Verbindung setzen. Es gibt dort Mangelberatung und auch Rechtsberatung. Richtig ist es diesen Mangel sofort schriftlich mit eingeschriebenen Brief dem Vermieter zu melden. Den genauen Ablauf was wann gemacht werden sollte, kannst Du auch unter

Willkommen bei www.mv-ag.ch nachlesen.

Eine Mietminderung solltest Du als zweites Druckmittel in der Hinterhand behalten. Eventuell kümmert sich dein Vermieter ja sehr schnell und gut um die Angelegenheit. Du solltest aber keine eigenen Massnahmen vornehmen, da später der Auftraggeber auch der Rechnungszahler ist. Dies wird leider sehr häufig falsch gemacht.

Gruss Bauprofi

 
herzlichen dank für eure hilfe und für die hinweise!

werde die getätigten ratschläge in die tat umsetzten. es kommt bewegung in die sache. diese woche hat der bauher die absicht, bautrockner reinzustellen und dioe undichte stelle mittels injektion zu sanieren.

wir gehen morgen in die ferien und hoffen auf deutliche besserung bei unserer rückkehr /emoticons/default_smile.png

gruss an alle!!

 
hallo allerseits!

mittlerweile hat eine injektion stattgefunden, aber die feuchten räume sind geblieben. wir haben uns mittlerweile entfeuchter besorgt, um unsere kellerräume zu entfeuchten, um folgeschäden zu vermeiden.

ich bin der meinung, dass uns ein mangelhaftes werk übergeben wurde und daher die räume nicht nutzbar sind. muss ich die entfeuchtung selber tragen und berappen?

kann ich mietzinsreduktion verlangen?

kann mir jemand sagen, wass die begeung mit einem gemeindeammann kostet, um die mängel feststellen zu lassen? ich hätte doch gerne einige argumente in der hand ...

danke für die hilfe!

 

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charlottege