Massive Kostenüberschreitung Baumeister (?)

wmqnch

Mitglied
06. Mai 2011
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Hallo

Ich habe im September 2010 für einen Küchenumbau eine Offerte bei einem Baumeister eingeholt, der mir von einem Bekannten empfohlen worden ist. Die Offerte wurde eingeleitet mit

"Basierend auf unserer Besprechung offerieren wir die diversen anfallenden Arbeiten wie folgt:

Baumeisterarbeiten

- Zuführen/abführen Arbeitsgeräte&Baumaterialien Annahme ca. Fr. xxxx

- Abdecken mit Floorliner Annahme ca. Fr. xxxx

- Aufführung diverser Pos. diverser Arbeiten Annahme ca. Fr. xxxx

- Entsorgen des Schuttes Annahme ca. Fr. xxxx

- unvorhergesehene Arbeiten Annahme ca. Fr. xxxx

Total Baumeisterarbeiten Fr. xxxx"

analog folgte Auflistung für Plattenlegerarbeiten

Der Totalbetrag betrug rund Fr. 7'000.-

An keiner Stelle wurde darauf hingewiesen, dass die Beträge ohne Material und Werkzeug zu verstehen sind.

Inzwischen sind die Arbeiten erfolgt und die Rechnung eingetroffen.

Unter der Überschrift Regie Rechnung wurden die einzelnen Positionen der Arbeitsrapporte aufgeführt. Diese enthalten nun nicht nur die in der Offerte erwähnten summarisch aufgeführten Aktivitäten sondern eine Auflistung aller verwendeten Materialien resp. Hilfsmaterialien, Werkzeuge, Transportgeräte. Die Kosten für Plättli, Mörtel und ähnliches betragen total etwa 1000.- Franken. Der Totalbetrag beläuft sich nun auf rund Fr. 13'000.-! Meine Erwartungshaltung war, dass die Offerte Material/Werkzeuge/Transportkosten beinhalten würde. Wenn ich nun eine fast doppelt so hohe Rechnung vor mir liegen habe, komme ich zum Schluss, dass die Offerte nur einen sehr geringen Wert aufwies.

Der Baumeister war gar kein Meister der guten Kommunikation und Termintreue. Dass der Offertbetrag nicht den vollen Kosten entsprechen würde, wurde nie mit einer Silbe erwähnt.

Fragen:

1. Ist die Form der oben erwähnten Bauauofferte übliche Praxis, d.h. dass nur die halbe Kostenwahrheit dargelegt wird?

2. Kann ein Bauherr nicht davon ausgehen, wenn eine Offerte wie beschrieben vorgelegt wird, dass die Positionen alle wesentlichen Kostenelemente berücksichtigen müsste?

3. Besteht für Baumeister keine gesetzliche oder verbandsmässige Verpflichtung eine Offerte mit allen Kostenelementen, die einfach zu erkennen resp. offensichtlich sind, zu erstellen? Es ist mir natürlich bewusst, dass unvorhergesehene Kosten entstehen können, je nach Abhängigkeit der Situation in kleinerem oder grösserem Ausmass. Mein Verständnis war es, dass genau dies durch die Position Unvorhergesehenes abgedeckt würde.

4. Beim Umbau handelte es sich um einen enifachen, übersichtlichen Umbau mit geringem Schwierigkeitsgrad der Kostenabschätzung. Müsste hier nicht für Kostenüberschreitungen gegenüber dem offerierten Betrag die 10% oder 20% "Regel" anwendbar sein?

5. Gibt es einen Ombudsmann (Basel Stadt), den man in einem solchen Fall konsultieren kann?

P.S. Wir haben in der Vergangenheit bereits einige Umbauprojekte durchgeführt. 4 im Rahmen von 20'000-40'000 Franken und ein totaler Hausumbau im Rahmen von gut 300'000.- Franken. Es kam nie zu Kostenabweichungen, d.h. Überschreitungen von mehr als 10%, wenn überhaupt Abweichungen entstanden. Ferner lagen auch keine veränderten Umstände bei der Durchführung der Arbeiten gegenüber dem Zeitpunkt der Offerterstellung vor.

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nachher ist man immer schlauer. Eine Offerte in der "Annahme" steht müsste man zurück senden und um eine "VERBINDLICHE" und "KOMPLETTE" Offerte bitten in der alle erwähnt ist. Auch dann kann noch unvorhersehbares passieren. Zudem müsste ja die Position "unvorhergesehene Arbeiten" eigentlich genau dafür da sein. Also wenn alles wie geplant läuft dann würde der Betrag ohne unvorhergesehenes fällin, sonst maximal der andere. Wie erklärt denn der Baumeister seine Abweichung?

 
Staune auch wie Bauleute über den Tisch gezogen werden. Bin mit John_w64 einverstanden sollte alles genau eingeschlossen sein UND auch so vermerkt werden. Was mich aber wundert, wurde NACHGEFRAGT? ZUSATZKOSTEN? oder einfach in Treu und Glauben? Säber tschuld ist die einfachste lausigste Antwort. Man frägt nach mehreren Offerten, ganz klar. Gilt für alle und für alles. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Mit 3-4 Offerten sollte man einen Überblick haben, aber nicht unbedingt über 5-8 Offerten das ist schlicht unanständig.

Interessant nun diese Bemerkung: unser Hausbau wurden die Kosten NICHT überschritten, die Offerte wurde eingehalten, Minergiehaus Doppel-Single.Haus (Ein Haus für zwei Junggesellen) steht im Oberbaselbiet, ein Holzständerhaus. weitere Auskunft auf Anfrage

 
Gemäss der Beschreibung des Sachverhaltes muss davon ausgegangen werden, dass hier ein Werkvertrag nach OR vorliegt. Wenn keine Toleranzgrenze im Preis ( Offerte) angegeben ist ( ca. Angabe reicht nicht) handelt es sich gemäss diverser Urteile des obersten Bundesgerichts um eine Preisgarantie. Es gibt keine sogenannte allgemeine Toleranzregel. Es gilt immer das, was vereinbart ist. Gemäss Definition muss ein Unternehmer immer alle für eine Leistung notwendigen Nebenleistungen wie z.B. Transportkosten, Geräte, Werkzeug etc. in den Preis einberechnen. Werkverträge gemäss OR unterscheiden sich gewaltig von Denen gemäss SIA 118. Dies gilt speziell für Abnahme, Garantiefristen, a Conto Zahlungen etc.

 
Zu diesem hier vorliegenden Fall, kann ich leider nichts genaues sagen.

Nur einen Tipp an alle die bauen, oder umbauen, erweitern:

Da ich selber auch schon negative Erfahrungen mit Regiekosten hatte, akzeptiere ich von nun an nur noch Pauschalen.

Ein Preis und alles ist inkl. Dies hat nun die letzten 2 Jahre sehr gut funktioniert. Denn nur so, kann man Offerten

wirklich vergleichen.

 

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Christian77