Massive Kostenüberschreitung, wie weiter?

bern96

Mitglied
19. Okt. 2006
403
3
0
57
Ich suche Rat bezüglich der massiven Kostenüberschreitung bei unserem Hausbau vor 6 Jahren.

Nun liegen alle Fakten auf dem Tisch (nach x-Anläufen und Sitzungen) und unser Haus ist insgesamt 177000 CHF teurer gegenüber dem KV des Planers, auf dessen Basis wir damals bei der Bank vorstellig geworden sind..../emoticons/default_sad.png

Es gibt Positionen, die sind bis zu 60'000 CHF überschritten.../emoticons/default_additional/59.gif

Zieht man 10% Toleranz des KV's ab und die Mehrkosten die durch uns verursacht wurden, so sind wir noch immer bei rund 100'000 CHF .../emoticons/default_eek.png

Weiss nun jemand, wie ich da vorgehen kann, damit der Planer ein wenig zur Rechnung gezogen werden kann?? /emoticons/default_additional/90.gif

Für Tips und Vorgehensvorschläge bin ich dankbar!

20080505 081.jpg

 
Ich suche Rat bezüglich der massiven Kostenüberschreitung bei unserem Hausbau vor 6 Jahren.

Nun liegen alle Fakten auf dem Tisch (nach x-Anläufen und Sitzungen) und unser Haus ist insgesamt 177000 CHF teurer gegenüber dem KV des Planers, auf dessen Basis wir damals bei der Bank vorstellig geworden sind..../emoticons/default_sad.png

Es gibt Positionen, die sind bis zu 60'000 CHF überschritten.../emoticons/default_additional/59.gif

Zieht man 10% Toleranz des KV's ab und die Mehrkosten die durch uns verursacht wurden, so sind wir noch immer bei rund 100'000 CHF .../emoticons/default_eek.png

Weiss nun jemand, wie ich da vorgehen kann, damit der Planer ein wenig zur Rechnung gezogen werden kann?? /emoticons/default_additional/90.gif

Für Tips und Vorgehensvorschläge bin ich dankbar!
Das Gesetzt sagt, dass Abweichungen von +/- 10% akzeptiert werden müssen.

Ebenso natürlich die Mehrkosten, die von euch selber verursacht worden sind.

Bei weiteren Mehrkosten kommt es ziemlich darauf an, ob ihr zum Richtigen Zeitpunkt ( am besten Schriftlich ) von der Bauleitung/Planer in Kenntnis gesetzt worden seit. Wenn nichts schriftliches Vorliegt wird es für beide Seiten betreffend Beweislage schwer und es wird wohl oder übel nur über den Weg " Gutachten, ggf. Gericht, etc. " laufen.

Dabei kommt es darauf an, wie die Offerten erstellt wurden. Also wurden sie z.B. schon im Vorfeld sehr tief gehalten, damit man den Auftrag bekam, aber man eigentlich ( Seitens der Bauleitung/Planer/Unternehmer ) wusste, dass es NUR mit zusätzlichen Kosten/Regiearbeiten zu machen ist. Dies zu Beweisen wird schwierig.

Doch immer der, der Recht ableitet ( in dem Fall wohl der Bauleiter/Planer mit den Mehrkosten ) muss die Richtigkeit auch Belegen bzw. Beweisen.

Ich würde mal auf die Zahlung der KLAR Vereinbarten Leistungen sowie den Zusätzen beharren und die weiteren Mehrkosten bestreiten.

Leider besteht die Gefahr, dass div. Handwerker dann mit dem leidigen Bauhandwerkerpfandrecht drohen und Dir damit Angst machen wollen.

Deshalb ist es für einen GU/Bauleiter/Planer relativ problemlos höhere Rechnungen zu fordern. Da viele sich vor dem Bauhandwerkerpfandrecht fürchten und dass wird leider immer wieder schamlos ausgenutzt.

Hoffe es kann Dir hier noch ein Rechtsspezialist genäuere Auskünfte geben.

In jedem Fall nicht alleine "losziehen" sondern Professionelle Hilfe ( Spez. Anwalt für Bau ) in Anspruch nehmen. Das kostet zwar, aber bei über CHF 100'.000.-- lohnt sich dass schon.

Nachtrag: Schau mal hier betr. OR ==> SR 220 Art. 368 B. Wirkungen / I. Pflichten des Unternehmers / 4. Haftung für Mängel / b. Recht des Bestellers bei Mängeln (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)) ==> Art. 368 - 376



Nachtrag 2: baurecht_Baurecht_Bau-Recht_bau-recht_Schiedsgericht Bauwesen_Rechtsfragen_Baurechtsfragen_Gericht Baurecht_Gerichtsexpertisen

 
Weiss nun jemand, wie ich da vorgehen kann, damit der Planer ein wenig zur Rechnung gezogen werden kann??
Ganz einfach: Einen Anwalt suchen. Bei dem Streitwert lohnt es sich und der Fall ist mit Sicherheit zu komplex, als dass man hier im Forum ohne Kenntnis der Verträge, Korrespondenz usw. eine nützliche Antwort geben könnte.
 
unser Haus ist insgesamt 177000 CHF teurer gegenüber dem KV des Planers, auf dessen Basis wir damals bei der Bank vorstellig geworden sind
Betreffen die 177T wirklich nur das Haus oder sind da auch beispielsweise Umgebungkosten & Co. enthalten? Hast du noch Rechnungen offen oder willst du, nach 6 Jahren, Forderungen zu Lasten des Planers stellen?

 
Danke für die bisherigen Post's. Die 177k betreffen alles inkl. Land (dort gab es zumindest keinen Mehrpreis), Umgebung, all inkl. halt.

Ich möchte zumindest einen Teil der Mehrkosten sowie die Mehr-Hypobelastung der letzten Jahre nun zurückholen, wenn das eben geht /emoticons/default_additional/206.gif...

Rechnungen sind schon lange keine mehr offen, nachdem ich aber endlich nach x Sitzungen, Mails, Eingeschriebenen, etc. auch Klarheit habe über die gesamten Kosten, sind mir nun einfach die Läden runter..

@ Paki: Danke für die guten Links

 
Die Links beziehen sich auf Werkvertragsrecht. Ob der Vertrag mit dem Planer ein Werkvertrag oder ein Auftrag ist bzw. ob auf einzelne Elemente davon Auftragsrecht zur Anwendung kommt, ist schon die erste u. U. knifflige Frage...

-> Advonaut oder SAV-Anwaltssuche

 
Ärgerlich... aber (echte) Chancen sehe ich da kaum... Wenn dein damaliger GU etwas Rückgrat hat - vorausgesetzt, dass deine Schilderungen natürlich korrekt sind - wird er dir ev. einen symbolischen Betrag überweisen... Aber wie soll er das in seiner Buchhaltung denn verbuchen? A.o. Rückstellungen? Der GU weiss ganz genau, dass du eine gröbere Vorleistung (Anwälte, Zeitfaktor etc.) hättest und wird kaum darauf eingehen...

 
Leider besteht die Gefahr, dass div. Handwerker dann mit dem leidigen Bauhandwerkerpfandrecht drohen und Dir damit Angst machen wollen.

Deshalb ist es für einen GU/Bauleiter/Planer relativ problemlos höhere Rechnungen zu fordern. Da viele sich vor dem Bauhandwerkerpfandrecht fürchten und dass wird leider immer wieder schamlos ausgenutzt.
Nach 6 Jahren? Die Frist beträgt drei Monate nach Arbeitsende ...

 
Ich habe ein wenig Mühe: Wieso werden diese Fragen erst 6 Jahre nach Bauende gestellt? Und du schreibst etwas von "zurückholen": wieso denn das? Hast du denn die 177000 Mehrkosten bereits bezahlt?

Wenn ja, frage ich mich schon warum? Es kommt doch niemandem in den Sinn, mehr als vertraglich zu bezahlen?

Oder kommt jetzt eine Endabrechnung (was aber deinen Aussagen widersprechen würde)?

Mehrkosten in diesem Ausmass (abgesehen von den selber generierten) sind absolut nicht normal - und sicher auch nicht einfach so zu bezahlen. Handwerkerpfandrechte können nach dieser Zeit eh keine eingetragen werden.

 
Nach 6 Jahren? Die Frist beträgt drei Monate nach Arbeitsende ...
Ja, da hast Du recht. Habe es erst später gesehen mit den 6 Jahren /emoticons/default_eek.png

Aber nicht des to trotz: Das Bauhandwerkerpfandrecht; wir ja hier im Forum an anderer Stelle kontrovers Disqutiert; ist zum Teil ein grosser Risiko & Ärgernis.

 

Statistik des Forums

Themen
27.514
Beiträge
257.817
Mitglieder
31.796
Neuestes Mitglied
charlottege