Massivste Kostenüberschreitungen gegenüber Budget / BKP

sm8320

Mitglied
11. Dez. 2010
2
0
0
Unser Architekt hat uns für unser Projekt die Baunebenkosten kalkuliert und war jederzeit über unser Bauprojekt informiert.

Wir haben eine horrende Überschreitung des Budgets aus dem BKP von mehr als dem Doppelten!!! Kurz der Verlauf:

Der Architekt hat von uns verlangt, eine Baugrunduntersuchung in Auftrag geben zu lassen, um negative Überraschungen ausschliessen zu können, was wir dann auch haben durchführen lassen.

Die Positionen für Aushub, Entsorgung, Hinterfüllen, etc. waren von Ihm mit ca. 65kFr. budgetiert worden. Jetzt, nachdem alles fertig ist sind wir mit 130kFr. konfrontiert. Wir wurden NIE vor Auftragsvergabe informiert, dass beispielsweise die Entsorgung (Budget = 0Fr.) jetzt mit 40kEUR zu buche schlägt!! AUssage Architekt: Es hätte ja sowieso gemacht werden müssen. Aber: Er hat beispielsweise auch nur EINE Offerte eingeholt! Aus unserer Sicht absolut unprofessionell!

Im Vertrag mit dem Architekten steht geschrieben, dass bis 5kFr. eigenmächtig vergeben werden kann, wenn es die Situation (Notfall) erfordert.

Wir nun die einzige Option rechtliche Schritte gegen den Architekten einzuleiten, fragen uns aber noch auf welcher Begründung wir diese am besten Aufbauen sollen. Hat jemand ebenfalls mit Kompetenzüberschreitungen seitens Architekt zu tun gehabt welche sich massiv auf die Kosten ausgewirkt haben? Gibt es ev. noch andere Vorschläge?

Besten Dank!

 
Hallo sm8320

Die Begründung hast du ja schon selber genannt: Kompetenzüberschreitung. Die Frage ist nur, ob dies wirklich so ist. Ohne Rechtsbeistand, der sich hier auskennt, würde ich nichts unternehmen.

Wir haben eine horrende Überschreitung des Budgets aus dem BKP von mehr als dem Doppelten!!!
Was genau bedeutet das? Meinst du, dass die Endsumme des Kostenvoranschlags um das doppelte überschritten wurde?In der Regel werden Kostenvoranschläge mit +/-10% Genauigkeit abgeschlossen. Dies bezieht sich auf die Gesamtsumme, nicht auf die einzelnen Positionen.

Ein Vertrag, in dem steht, dass der Architekt Aufträge bis 5000.- ohne eure Zustimmung vergeben kann, hätte ich nicht unterschrieben.

Gruss von VanTor

P.S. Wir hatten für die Baugrubensicherung 42k im KV, einen Werkvertrag über 49k und am Ende hat es uns 80k gekostet - trotz geologischem Gutachten. Da hat auch unser Architekt 3x leer schlucken müssen. Trotzdem bleibt er optimistisch, was die Einhaltung des KV's anbelangt - wir nicht so, aber wir werden abwarten müssen.

 

Statistik des Forums

Themen
27.544
Beiträge
257.942
Mitglieder
31.819
Neuestes Mitglied
NUNA89