Mauer gerade richten

Susi_M

Mitglied
23. Juli 2010
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Hallo, ich bin neu im Forum und hoffe, dass ich die richtige Plattform erwischt habe....

Ich habe ein Grundstück in der Nähe eines Bachs das Terrain wurde dort vor ca 30 Jahren aufgeschüttet und es wurde eine Mauer erstellt (Höhe ca 1.2 M, Länge ca. 15 M) . Nun ist die Mauer schräg und ich wollte eine neue Mauer an gleicher Stelle errichten lassen - geht nicht sagt das Tiefbauamt, wegen Gewässershutz: Das Abreissen und Wiederaufbauen kommt offenbar einem Neubau gleich und dabei gelten die neuen Vorschriften. Nun Suche ich nach Alternativlösungen, wobei die Mauer ohne Abreissen stabilisiert werden kann. Hat jemand hier Erfahrung beim Richten einer Mauer?

Betsen Dank für Feedback!

 
Hallo Susi

Da hätte ich an Deiner Stelle doch gleich die Person vom Tiefbauamt gefragt, was Du denn ansonsten machen solltest?

Evtl. muss man die Bürokratie auch mit ihren eigenen Waffen schlagen.. also eine passende Begrifffindung suchen...

Die Mauer wird vermutlich.. bis sicher... nur in der oberen Hälfte nach vorne, Richtung Bach geneigt sein.. wenn dem so wäre, dann würde ich doch einfach die alte Mauer "nur reparieren"... also unten bleibt sie wie und wo sie ist (bleibender baulicher Bestand) und oben reparierst Du das Mauerwerk in dem Du die Steinreihen abträgst und wieder neu setzt. Diesemal aber gleich mit einer passenden Hinterfüllung...

So, oder so ähnlich würde ich das nochmals mit der Person klären.

Ansonsten wird das wohl nix mit zurückdrücken.. dazu müsstest Du dahinter das Erdreich wegbaggern, also Freiraum schaffen... dann die geneigte Wand versuchen via Bagger oder sonstigem schweren Gerät zu drücken.. wenn Du Pech hast, fällt sie Dir dabei gänzlich auseinander... und dann bist Du wieder so weit, als hättest Du sie abgerissen.

Oder, wenn sie trotz allem stabil wäre, stützt Du sie im Bachbett ab.. sicherst sie so wie sie ist... machst dahinter einen passenden Hohlraum und vergiesst darin Beton...ggf. mit passenden Einzelverankerungen in die Mauer... ist das Ganze ein "Packen" geworden... der Beton ausgehärtet... nimmst Du die Abstützung im Bachbett weg.... und hast dann eben eine stabile und aber gleichzeitig schiefe Mauer.

 
Hallo Pfälzer,

Danke für die rasche Antwort!

Im Baugesuch habe ich "Unterhalt und zeitgemässe Erneuerung" angegeben (nach dem ich mit einem Baurechts-Spezialisten gesprochen hatte) selbst dies wurde abgelehnt... Ich habe Mühe nachzuvollziehen, dass es mir verboten wird eine bestehende Mauer, welche zu Kippen droht, zu ersetzen..... Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Tiefbauamt gemacht? Die Leute vom Amt sprechen von einer Abflachung des Terrains bis zu 5 M vom Bach entfernt, dabei würde mein Land auf rund 4 Meter "abgeflacht". Da ich bereits jetzt mehrere Terrassierungen auf meinem Land habe würde dies meine Haupt-Rasenfäche auf zwei unterschiedliche Niveaus bringen, zudem könnte ich dann das Land in der 5 Meter Zone zu nichts gebrauchen, da mir einerseits das Amt alles verbieten würde und ich andererseits mit Überschwemmungen im abgeflachten Teil des Gartens rechnen müsste..... Dies wäre auch eine Entwertung des Grundstücks....

Leider ist die Mauer von ganz unten schräg, so dass ein partieller Ersatz nicht möglich ist. Ich habe mir auch gedacht hinter der Mauer zu graben und die Mauer dann irgendwie zu stabilisieren (schräg oder gerade ist egal) nur hat das Amt dann sicherlich wieder etwas dagegen, wenn ich zusätzlich Beton verwende (so wurde mir zum Beispiel ein Gartensitzplatz (Kiesplatz) in Bereich der 5 Meter Zone zum Bach auf meinem Land auch nicht bewilligt)......

Ich bin für alle Ideen und Erfahrungen dankbar, es sollte doch möglich sein irgendeine Lösung zu finden.. MERCI

 
Hast Du mal die entsprechenden Vorschriften studiert, wie die genau formuliert sind? Braucht es für "Unterhaltsarbeiten" wirklich ein Baugesuch?

In unserer Gemeinde haben wir nur eine formlose "Information" an die Behörde geschickt für die Unterhaltsarbeiten; nur für den Anbau haben wir eine Baubewilligung eingeholt... Unser Haus steht in der Waldabstandszone ... also auch nicht ganz einfach.

Hast Du mal mit einem ortsansässigen Baumeister gesprochen? Die wissen meistens ziemlich genau was toleriert wird und was nicht... und was die "Strafen" sind, wenn man sich nicht dran hält.. ich habe schon von Leuten gehört, welche die Strafen einkalkuliert haben *hüstel*

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Nice-Nofet, Merci für feedback beim "hüstel" bin ich jetzt auch schon angelangt - Suche aber immer noch ne Lösung ohne Erkältung... Der Tipp mit der Notwendigkeit des Baugesuchs ist gut, allerdings sind zur Zeit aufgrund der Vorgeschichte alle etwas sensibilisiert....und es sind etliche Dokumente hin und her gesendet worden.... Da wird sich auch die Gemeinde nicht die Finger verbrennen wollen. Aber irgendwo ist was falsch im System, wenn man über eine Erkältung nachdenken muss.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wir haben ein ähnliches Problem mit einer Stützmauer zum Tobel (im Wald) da dürfen wir offiziell auch nichts mehr machen; nun ist die aber an einer Stelle Unterspült .. das wird jetzt natürlich repariert.. aber der Gemeinde binden wir das nicht auf die Nase, aber wir mussten auch mehr als einen Baumeister fragen, bis wir einen hatten, der uns das "flickt" ohne gross Worte drüber zu verlieren.

 
Hallo Susi,

Kontaktier doch mal Fritz Fankhauser von Fankhauser Tiefbau in Lyss. Er macht täglich solche Bachverbauungen, hat daher eine grosse Erfahrung und arbeitet viel für den Kanton. Er kann dir da sicher eine günstige Lösung anbieten, die auch für deine Gemeinde in Ordnung sein wird.

Hier noch seine Anschrift:

Fankhauser Tiefbau AG

Bauunternehmung

Bernstrasse 102

3250 Lyss

Telefon: 032 384 61 27

Fax: 032 385 39 20

Mobile: 079 218 38 71

liebs Grüessli, jomazi

 
Hei Susi, das freut mich, hast also doch das richtige Forum erwischt... /emoticons/default_rolleyes.gif

Du, grüss den Fritz doch mal lieb von mir...

liebs Grüessli, jomazi

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Susi

Seltsam: ein kantonales Tiefbauamt des Kantons Bern (es gibt halt mehrere Kreise) hat bei einem mir bekannten gleichen Fall lediglich folgendes gesagt: wenn der Landbesitzer die Mauer sanieren wolle, gehe dies zu seinen Lasten. Die Gemeinde müsse nur das Fundament (bis zum Bach-Wasserspiegel bei Normalwasser) zahlen.

Ich hoffe sehr, der Fall lässt sich klären ohne Erkältung /emoticons/default_smile.png

Liebe Grüsse

Maisonette

 
Salut Maisonette,

tja, das kann daran liegen, dass seit September 2009 ein neues Gesetz in Kraft ist, welches die Situation ziemlich verschärft: Bei der Erstellung einer neuen Mauer, selbst wenn dort an gleicher Stelle bereits seit zig Jahren eine Mauer stand, scheint der Besitzstand-Schutz aufgehoben zu sein und die neue Gesetzgebung muss berücksichtigt werden. Konkret heisst das Abflachung des Geländes bis 5M vom Bach entfernt. Um rauszufinden ob der Besitzstand Schutz wirklich nicht zählt, müsste ich zumindest in meinem Fall eine gerichtliche Entscheidung erzwingen. Dies ist teuer, als Einzelperson fast nicht zahlbar zudem ist der Ausgang unklar (obschon mir ein Jurist gesagt hat, dass meine Chancen nicht schlecht stehen würden).

Daher bin ich froh eine andere Lösung gefunden zu haben: Solange die bestehende Mauer nicht ersetzt wird handelt es sich nur um Unterhalt, dabei geht 1.) der Besitzstand-Schutz nicht verloren und 2.) braucht man für das kein Baugesuch. Allerdings braucht man dazu eine Wasserbaupolizei-Bewilligung, wobei man wieder beim Tiefbauamt landet.....

Soweit so gut, ich werde also die bestehende Mauer gerade richten, dass sieht dann zwar nicht toll aus (ich wollte Granitblöcke verwenden) aber ist machbar und die einzige Lösung längerfristig eine Abflachung meines Tairrains zu zu vermeiden.

Allerdings ist dies nur die Hälfte der Lösung meines Problems: Die andere Hälfte besteht aus einer Eisenbahnschwellen Mauer, welche ebenfalls im Bereich der 5M Zone zum Bach steht (seufz). Und die Mauer kannst Du nicht richten, die verfault langsam......Was dann?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Susi

Danke für Deine interessanten Ergänzungen. Nun wird es ja wirklich eng für Bachanstösser.

Hinzu käme noch, dass Eisenbahnschwellen im Fliesswasserbereich auch nicht die Toplösung sind.

Ich wünsche Dir gute Nerven und dass sich alles klärt.

Lieber Gruss

Maisonette

 
Der Einsatz, die Wiederverwendung und der Handel von Bahnschwellen (also solchen, die einmal für die Bahn in Gebrauch waren) ist unzulässig

 
Hallo Emil,

das weiss ich, es gibt aber unbehandelte Eichenbalken welche man verwenden darf (die bestehenden Schwellen sind aufgrund ihrer Imprägnierung Sondermüll und müssen speziell entsorgt werden). Ursprünglich wollte ich auch die Eisenbahnschwellen Mauer durch eine Granit-block Mauer ersetzen. Ich war überzeugt etwas Gutes (und Teures ) zu tun: Sondermüll raus aus dem Boden in der Nähe des Bachs und eine Umwelt-verträgliche und umgebungsgestalterisch schöne Lösung für die Mauer. Ich hoffte, dass das Tiefbauamt, welches sich ja auch den Gewässerschutz auf die Fahne schreibt, Hand bieten würde eine solche Lösung zu realisieren... Bisher leider nein...

 
mhh.. also ich würde die Bahnschwellen kommentarlos ersetzten... und drauf bauen, dass da keiner Gucken kommt...

 

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