Hallo zusammen
In unseren Werkplänen steht unter Mauerwerksverbindung: "Die Verbindung einzelner Wände untereinander muss mittels fachgerechtem einbinden erfolgen; Verbindungsnetze sind verboten".
Wie ihr auf dem Bild sehen könnt, wurden trotzdem Verbindungsnetze verwendet.
Was heisst dies konkret für uns? Ich denke durch das nicht beachten des Werkplanes liegt ein Mangel vor der zu einer Minderung führt - sehe ich das richtig?
Von was für einem Betrag kann man hier ausgehen?
Besten Dank für eure Einschätzung!
Gruss
Chris
In unseren Werkplänen steht unter Mauerwerksverbindung: "Die Verbindung einzelner Wände untereinander muss mittels fachgerechtem einbinden erfolgen; Verbindungsnetze sind verboten".
Wie ihr auf dem Bild sehen könnt, wurden trotzdem Verbindungsnetze verwendet.
Was heisst dies konkret für uns? Ich denke durch das nicht beachten des Werkplanes liegt ein Mangel vor der zu einer Minderung führt - sehe ich das richtig?
Von was für einem Betrag kann man hier ausgehen?
Besten Dank für eure Einschätzung!
Gruss
Chris